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Diss bei RA/Honorarprof
GARST
Unregistered
 
#1
05.07.2021, 22:17
Liebe alle,

was bewegt Rechtsanwälte mit Honorarprofessur dazu, Dissertationen zu betreuen? Ich habe erfreulicherweise das Angebot einer entsprechenden Betreuung. Sicher gibt es auf die Eingangsfrage, die möglicherweise mein durchaus vorhandenes Unwissen über universitäre Abläufe offenbart, keine pauschale Antwort. Ich denke aber trotzdem darüber nach, vor allem in Richtung Bindungswirkung. Ließe sich sagen, dass tendenziell die Absicht der Bindung und späteren Einbindung des Promovierendem in die Kanzlei besteht? Das wäre in meinem Fall sicherlich kein Unglück; ich frage mich trotzdem, ob ich im Vergleich zur Promotion bei einem Lehrstuhlinhaber etwas von meiner vermeintlichen Unabhängigkeit einbüße. 

Einschlägige Erfahrungswerte anyone?
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Gast
Unregistered
 
#2
05.07.2021, 22:54
Zu den Motiven kann ich nichts sagen. Persönlich kann ich aber sagen, dass ich nicht bei einem RA/Honorarprofessor promovieren wollen würde. Das ist sicher subjektiv und es gibt auch wirklich gute Anwälte, die Honorarprofessoren sind, aber das ist irgendwie Schmalspur. Da wird ein Lehrauftrag angenommen, damit man später den Prof. Dr. (oder nur Prof.) führen kann, weil das natürlich Prestige bringt. Aber eben primär Prestige. Eine Promotion ist der Nachweis wissenschaftlichen Arbeitens. Nur weil ein RA ggf. sogar sehr gewinnbringenden Erfahrungsberichte aus seiner Praxis einbringen und gute Vorlesungen halten kann, ist das noch kein Indiz für wissenschaftliches Arbeiten, das in der RA-Praxis eher unangebracht ist. Ich würde daher definitiv lieber bei einem habilitierten und "richtigen" Wissenschaftler promovieren (habe ich bereits).

Wenn Du in die Kanzlei desjenigen gehst, ist das natürlich kein Problem. Da ist das egal. Aber wenn Du später mal wechselst, kann es durchaus sein, dass die Promotion ein Thema im Vorstellungsgespräch ist und der künftige Chef den Kollegen Dr.-Vater aus der Konkurrenz-Bude ggf. nicht so schätzt oder auch die potentielle Arbeitgeber-Kanzlei eher Vorbehalten gegen solch eine Schmalspur-Promotion hat.

Musst Du aber letztlich selbst wissen.
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Garst
Unregistered
 
#3
05.07.2021, 23:20
(05.07.2021, 22:54)Gast schrieb:  Zu den Motiven kann ich nichts sagen. Persönlich kann ich aber sagen, dass ich nicht bei einem RA/Honorarprofessor promovieren wollen würde. Das ist sicher subjektiv und es gibt auch wirklich gute Anwälte, die Honorarprofessoren sind, aber das ist irgendwie Schmalspur. Da wird ein Lehrauftrag angenommen, damit man später den Prof. Dr. (oder nur Prof.) führen kann, weil das natürlich Prestige bringt. Aber eben primär Prestige. Eine Promotion ist der Nachweis wissenschaftlichen Arbeitens. Nur weil ein RA ggf. sogar sehr gewinnbringenden Erfahrungsberichte aus seiner Praxis einbringen und gute Vorlesungen halten kann, ist das noch kein Indiz für wissenschaftliches Arbeiten, das in der RA-Praxis eher unangebracht ist. Ich würde daher definitiv lieber bei einem habilitierten und "richtigen" Wissenschaftler promovieren (habe ich bereits).

Wenn Du in die Kanzlei desjenigen gehst, ist das natürlich kein Problem. Da ist das egal. Aber wenn Du später mal wechselst, kann es durchaus sein, dass die Promotion ein Thema im Vorstellungsgespräch ist und der künftige Chef den Kollegen Dr.-Vater aus der Konkurrenz-Bude ggf. nicht so schätzt oder auch die potentielle Arbeitgeber-Kanzlei eher Vorbehalten gegen solch eine Schmalspur-Promotion hat.

Musst Du aber letztlich selbst wissen.


Vielen Dank für Deine Einschätzung!
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Lawliet
Member
***
Beiträge: 170
Themen: 1
Registriert seit: Jun 2021
#4
06.07.2021, 10:37
(05.07.2021, 22:54)Gast schrieb:  Zu den Motiven kann ich nichts sagen. Persönlich kann ich aber sagen, dass ich nicht bei einem RA/Honorarprofessor promovieren wollen würde. Das ist sicher subjektiv und es gibt auch wirklich gute Anwälte, die Honorarprofessoren sind, aber das ist irgendwie Schmalspur. Da wird ein Lehrauftrag angenommen, damit man später den Prof. Dr. (oder nur Prof.) führen kann, weil das natürlich Prestige bringt. Aber eben primär Prestige. Eine Promotion ist der Nachweis wissenschaftlichen Arbeitens. Nur weil ein RA ggf. sogar sehr gewinnbringenden Erfahrungsberichte aus seiner Praxis einbringen und gute Vorlesungen halten kann, ist das noch kein Indiz für wissenschaftliches Arbeiten, das in der RA-Praxis eher unangebracht ist. Ich würde daher definitiv lieber bei einem habilitierten und "richtigen" Wissenschaftler promovieren (habe ich bereits).

Wenn Du in die Kanzlei desjenigen gehst, ist das natürlich kein Problem. Da ist das egal. Aber wenn Du später mal wechselst, kann es durchaus sein, dass die Promotion ein Thema im Vorstellungsgespräch ist und der künftige Chef den Kollegen Dr.-Vater aus der Konkurrenz-Bude ggf. nicht so schätzt oder auch die potentielle Arbeitgeber-Kanzlei eher Vorbehalten gegen solch eine Schmalspur-Promotion hat.

Musst Du aber letztlich selbst wissen.

Halte ich persönlich so nicht für zutreffend. Letztlich interessiert sich wirklich niemand dafür bei wem oder in welchem Rechtsgebiet du den Dr. gemacht hast.
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Gast111
Unregistered
 
#5
06.07.2021, 13:52
(06.07.2021, 10:37)Lawliet schrieb:  
(05.07.2021, 22:54)Gast schrieb:  Zu den Motiven kann ich nichts sagen. Persönlich kann ich aber sagen, dass ich nicht bei einem RA/Honorarprofessor promovieren wollen würde. Das ist sicher subjektiv und es gibt auch wirklich gute Anwälte, die Honorarprofessoren sind, aber das ist irgendwie Schmalspur. Da wird ein Lehrauftrag angenommen, damit man später den Prof. Dr. (oder nur Prof.) führen kann, weil das natürlich Prestige bringt. Aber eben primär Prestige. Eine Promotion ist der Nachweis wissenschaftlichen Arbeitens. Nur weil ein RA ggf. sogar sehr gewinnbringenden Erfahrungsberichte aus seiner Praxis einbringen und gute Vorlesungen halten kann, ist das noch kein Indiz für wissenschaftliches Arbeiten, das in der RA-Praxis eher unangebracht ist. Ich würde daher definitiv lieber bei einem habilitierten und "richtigen" Wissenschaftler promovieren (habe ich bereits).

Wenn Du in die Kanzlei desjenigen gehst, ist das natürlich kein Problem. Da ist das egal. Aber wenn Du später mal wechselst, kann es durchaus sein, dass die Promotion ein Thema im Vorstellungsgespräch ist und der künftige Chef den Kollegen Dr.-Vater aus der Konkurrenz-Bude ggf. nicht so schätzt oder auch die potentielle Arbeitgeber-Kanzlei eher Vorbehalten gegen solch eine Schmalspur-Promotion hat.

Musst Du aber letztlich selbst wissen.

Halte ich persönlich so nicht für zutreffend. Letztlich interessiert sich wirklich niemand dafür bei wem oder in welchem Rechtsgebiet du den Dr. gemacht hast.

Ich sehe das ähnlich. Wenn auch nur ein äußerer Eindruck, so scheint es in der Wirtschaft vor allen Dingen auf die zwei Buchstaben vor dem Namen anzukommen. Häufig wird auf den Personalseiten der Internetauftritte einschlägiger Kanzleien nicht einmal das Diss-Thema, geschweige denn der Betreuer, genannt. Sicherlich entfernt man sich von der wissenschaftlichen Karriere, aber wenn diese ohnehin nicht angestrebt ist, dürfte das kein Argument sein.
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Gast
Unregistered
 
#6
06.07.2021, 15:19
(06.07.2021, 13:52)Gast111 schrieb:  
(06.07.2021, 10:37)Lawliet schrieb:  
(05.07.2021, 22:54)Gast schrieb:  Zu den Motiven kann ich nichts sagen. Persönlich kann ich aber sagen, dass ich nicht bei einem RA/Honorarprofessor promovieren wollen würde. Das ist sicher subjektiv und es gibt auch wirklich gute Anwälte, die Honorarprofessoren sind, aber das ist irgendwie Schmalspur. Da wird ein Lehrauftrag angenommen, damit man später den Prof. Dr. (oder nur Prof.) führen kann, weil das natürlich Prestige bringt. Aber eben primär Prestige. Eine Promotion ist der Nachweis wissenschaftlichen Arbeitens. Nur weil ein RA ggf. sogar sehr gewinnbringenden Erfahrungsberichte aus seiner Praxis einbringen und gute Vorlesungen halten kann, ist das noch kein Indiz für wissenschaftliches Arbeiten, das in der RA-Praxis eher unangebracht ist. Ich würde daher definitiv lieber bei einem habilitierten und "richtigen" Wissenschaftler promovieren (habe ich bereits).

Wenn Du in die Kanzlei desjenigen gehst, ist das natürlich kein Problem. Da ist das egal. Aber wenn Du später mal wechselst, kann es durchaus sein, dass die Promotion ein Thema im Vorstellungsgespräch ist und der künftige Chef den Kollegen Dr.-Vater aus der Konkurrenz-Bude ggf. nicht so schätzt oder auch die potentielle Arbeitgeber-Kanzlei eher Vorbehalten gegen solch eine Schmalspur-Promotion hat.

Musst Du aber letztlich selbst wissen.

Halte ich persönlich so nicht für zutreffend. Letztlich interessiert sich wirklich niemand dafür bei wem oder in welchem Rechtsgebiet du den Dr. gemacht hast.

Ich sehe das ähnlich. Wenn auch nur ein äußerer Eindruck, so scheint es in der Wirtschaft vor allen Dingen auf die zwei Buchstaben vor dem Namen anzukommen. Häufig wird auf den Personalseiten der Internetauftritte einschlägiger Kanzleien nicht einmal das Diss-Thema, geschweige denn der Betreuer, genannt. Sicherlich entfernt man sich von der wissenschaftlichen Karriere, aber wenn diese ohnehin nicht angestrebt ist, dürfte das kein Argument sein.

Ich war derjenige, der das Kritische verfasst hat. Tatsächlich war meine Dissertation (Thema&Doktorvater/Gutachter) auch bei zwei Vorstellungsgesprächen Thema, in beiden Fällen GK. Ich bin später in eine Behörde gewechselt, da wurde das nur einmal im Arbeitsverhältnis mit einem Vorgesetzten thematisiert, quasi small talk. Für Einstellungen in den ÖD ist eine Dissertation und erst recht das Thema oder der Doktorvater tatsächlich irrelevant, wenn nicht der Wissenschaftsbereich betroffen ist.

Es ist aber eben die Frage, ob man das - vielleicht nicht sehr hohe - Risiko eingehen will, dass es einmal eine Rolle spielt, oder lieber auf der sicheren Seite ist. Bei mir wäre Letzteres der Fall, aber ich habe Nachfragen eben erlebt, wenn auch nicht überall. Zudem kenne ich sowohl Leute, bei denen die Promotion ausführlicher thematisiert wird als auch solche bei denen das nicht der Fall ist. Und zugegebenermaßen ist es eben bei mir auch die persönliche Befindlichkeit, dass ich juristische Honorarprofessoren nicht richtig ernst nehme und sie eher als Anwälte vom Typ besonderer Angeber aber nicht als Wissenschaftler (da primär Praktiker mit Prestigewunsch) wahrnehme. Es gibt sicher Leute, die das nicht so eng sehen.

@TE: Etwas konkreter wäre meine persönliche Empfehlung: Wenn Du lieber auf der sicheren Seite bist und die Möglichkeit auch bei einem "richtigen" Professor hättest, promoviere lieber dort. Wenn Du eher davon ausgehst, dass nach Fertigstellung keiner danach fragt und Du vor allem in der Kanzlei arbeiten willst oder notenmäßig eher Mühe beim Finden eines Betreuers hättest, kannst Du das auch da machen. Vorbehalten gegen Honorarprofessoren hast Du ja im Gegensatz zu mir anscheinend nicht;)
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Gast
Unregistered
 
#7
06.07.2021, 15:39
es juckt keinen außer du willst Prof werden. Als ob Fragen zur Diss ein Problem wären. Das ist normaler Smalltalk.
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Stiller Beobachter
Unregistered
 
#8
06.07.2021, 17:13
Wieso sollte man überhaupt nach dem Betreuer gefragt werden? Als Smalltalk vielleicht, klar. Aber ich glaube da wird einem keiner einen Strick draus drehen. Wie viele hunderte Jura-Profs wird es in Deutschland geben? Da wird es ja kaum überraschen, wenn einem dann der Name nichts sagt.

Abseits von den etwaigen Prestige-Fragen sollte für die Entscheidung, besagten Hon.-Prof. als Betreuer zu nehmen, viel mehr sein, ob Du Dir sicher bist, dass er Dich gut betreuen kann. Also ob er die nötige Zeit für Dich hat, den nötigen Durchblick in Deinem Thema, wie lange er Dich mit Korrekturen etc. zappeln lässt, ob ein gegenseitiges Vertrauen da ist usw. usf.

Und generell zu Hon.-Profs.: da gibt es definitiv solche und solche. Klar ist das für viele nur ein nettes Gimmick, aber es gibt auch genug die wirklich sehr engagiert und aktiv sind, was Forschung und Lehre angeht.
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Gast
Unregistered
 
#9
07.07.2021, 12:12
Sehe es wie die Mehrheit hier. „Schmalspurdiss“, also bitte. Kein Hahn kräht nach dem Betreuer und seiner Professur, außer vielleicht man strebt selbst eine ordentliche Professur an, hierfür ist die Diss mitsamt Betreuer, Note, Verlag ja durchaus ein Grundstein, den man legt. Die meisten juristischen Promotionen hingegen zielen auf den Titel für die praktische Karriere ab und nicht für wissenschaftliche Tätigkeiten, insofern nimm die Möglichkeit guten Gewissens wahr, wenn du sie schon hast.
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