20.06.2021, 08:26
"Für mich..", "PKV-Kosten abziehen.."
Mensch, da habt ihr mich aber kalt erwischt, es kommt ja aufs Bundesland an und man muss sogar noch die PKV abziehen
Mensch, da habt ihr mich aber kalt erwischt, es kommt ja aufs Bundesland an und man muss sogar noch die PKV abziehen
20.06.2021, 08:50
(19.06.2021, 22:47)Robben schrieb: Diese Aussage stammt wahrscheinlich wieder von einem Studenten aus dem 2.Semester. Man startet nicht mit 3.500 netto. Das hängt doch von verschiedenen Faktoren ab (Steuerklasse, Erfahrungsstufe, verheiratet, Anzahl der Kinder). Vielleicht solltest du deinen Frust auf die Richterschaft (ja, ich bin einer von den Bösen) besser in positive Energie umwandeln. Vielleicht schaffst du es auch dorthin. Wenn nicht, dann sieht man sich eben trotzdem vllt vor Gericht wieder. So what?!
Corona war für uns alle schwer, aber es wird wieder alles gut. Also Kopf hoch, ab in die Bib oder an den Schreibtisch und dann fleißig büffeln.
Dein Richter Gutherz.
Natürlich steigt man mit 3.5 netto als Single ohne Kinder ein
20.06.2021, 09:12
PKV PKV PKV PKV
Zieh noch einmal 200-300€ ab
Zieh noch einmal 200-300€ ab
20.06.2021, 09:29
(20.06.2021, 08:05)Gast schrieb:OK sry meinte abzüglich pkv. Aber lag trotzdem um 200 daneben(19.06.2021, 23:27)Gast schrieb:(19.06.2021, 22:55)HerrKules schrieb: Nicht mit 3500 netto? Besoldungsrechner is a lie?
Zauberwort lautet Bundesland. Es gibt über 600 € Spanne beim Einstieg. Bayern am meisten, Saarland glaube ich am wenigsten. In nrw liegt man bei ca 3000 netto.
In NRW sind es 3500 Euro. Davon geht noch die PKV runter. Also etwa 3200 für die meisten.
20.06.2021, 09:41
Was habt ihr immer so ein Problem mit der Richterbesoldung. Festzuhalten bleibt doch letztlich, dass diese viel zu gering ausfällt. Diejenigen die sagen, dass es irre viel ist, sind m.E. einfach nur neidisch auf den Status oder haben kein Verhältnis zum Geld. Ich habe mir 7 Jahre den Arsch aufgerissen und bekomme dafür als Richter keine angemessene Besoldung. Selbst wenn ich wegen der evidenten Verfassungswidrigkeit noch meine Nachzahlung kriegen sollte, ist die Besoldung dennoch unangemessen. Ich finde, dass niemand -unabhängig von Steuerklasse oder Sozialfaktoren- unter 4000€ (ja auch schon zum Einstieg(!!!) netto rausgehen sollte.
20.06.2021, 09:50
dann werd halt nicht Richter So lange es genug Nachfrage gibt, ist die Besoldung mehr als ausreichend. Angebot und Nachfrage!
20.06.2021, 10:34
(20.06.2021, 09:50)guga schrieb: dann werd halt nicht Richter So lange es genug Nachfrage gibt, ist die Besoldung mehr als ausreichend. Angebot und Nachfrage!Ich verstehe diesen Thread auch nicht...außer unter Troll-Gesichtspunkten. Die Vor- und Nachteile der verschiedenen Berufszweige sind doch hinlänglich bekannt, insbesondere hinsichtlich Staatsdienst ist das ziemlich totdiskutiert. Jede*r kann sich da nach persönlichen Präferenzen, Bedürfnissen und Ansprüchen für sich das Beste aussuchen.
20.06.2021, 14:30
(20.06.2021, 09:41)Sososo schrieb: Was habt ihr immer so ein Problem mit der Richterbesoldung. Festzuhalten bleibt doch letztlich, dass diese viel zu gering ausfällt. Diejenigen die sagen, dass es irre viel ist, sind m.E. einfach nur neidisch auf den Status oder haben kein Verhältnis zum Geld. Ich habe mir 7 Jahre den Arsch aufgerissen und bekomme dafür als Richter keine angemessene Besoldung. Selbst wenn ich wegen der evidenten Verfassungswidrigkeit noch meine Nachzahlung kriegen sollte, ist die Besoldung dennoch unangemessen. Ich finde, dass niemand -unabhängig von Steuerklasse oder Sozialfaktoren- unter 4000€ (ja auch schon zum Einstieg(!!!) netto rausgehen sollte.
Völlig daneben. 4000 netto sind, wenn die Pension berücksichtigt wird, 100k in der freien Wirtschaft. Als Anwalt muss man dafür 55h die Woche arbeiten. Als (Probe)Richter kommt man gut mit 40h und gelegentlich Überstunden aus.
20.06.2021, 14:35
(20.06.2021, 08:20)Fritzle schrieb:(20.06.2021, 08:05)Gast schrieb:(19.06.2021, 23:27)Gast schrieb:(19.06.2021, 22:55)HerrKules schrieb: Nicht mit 3500 netto? Besoldungsrechner is a lie?
Zauberwort lautet Bundesland. Es gibt über 600 € Spanne beim Einstieg. Bayern am meisten, Saarland glaube ich am wenigsten. In nrw liegt man bei ca 3000 netto.
In NRW sind es 3500 Euro. Davon geht noch die PKV runter. Also etwa 3200 für die meisten.
Eben. Und beim Staat kannst du dir bei der miesen Ausstattung noch alles selbst zusammenkaufen. Auch den Holzscheit, um den wackligen Schreibtisch auszutarieren - siehe Pröbstel.
Was wünscht du dir denn konkret an Ausstattung, was in Kanzleien gäbe? Persönliche Laptops, zwei Bildschirme, höhenverstellbare Tische, umfangreicher Datenbankzugriff? Haben wir in NRW alles.
20.06.2021, 15:10
(20.06.2021, 09:41)Sososo schrieb: Was habt ihr immer so ein Problem mit der Richterbesoldung. Festzuhalten bleibt doch letztlich, dass diese viel zu gering ausfällt. Diejenigen die sagen, dass es irre viel ist, sind m.E. einfach nur neidisch auf den Status oder haben kein Verhältnis zum Geld. Ich habe mir 7 Jahre den Arsch aufgerissen und bekomme dafür als Richter keine angemessene Besoldung. Selbst wenn ich wegen der evidenten Verfassungswidrigkeit noch meine Nachzahlung kriegen sollte, ist die Besoldung dennoch unangemessen. Ich finde, dass niemand -unabhängig von Steuerklasse oder Sozialfaktoren- unter 4000€ (ja auch schon zum Einstieg(!!!) netto rausgehen sollte.
Evidente Verfassungswidrigkeit der Besoldung? lol habe auch schon bessere Trollversuche gelesen. Ganz ehrlich, streng dich mal bisschen an. Trollen will gelernt sein.