07.06.2021, 15:28
Hallo zusammen,
ich bewerbe mich für den höheren Justizdienst und habe mich gefragt, ob der Bewerbung auch Teilnahmebescheinigungen der AGs beizufügen sind, wenn es hier keine „Zeugnisse“ im Vorbereitungsdienst gab. Eigentlich ja recht sinnlos und die Rede ist in der Beschreibung ja nur von „Zeugnissen“. Habe jetzt aber schon andere Ansichten gehört. Was meint ihr?
ich bewerbe mich für den höheren Justizdienst und habe mich gefragt, ob der Bewerbung auch Teilnahmebescheinigungen der AGs beizufügen sind, wenn es hier keine „Zeugnisse“ im Vorbereitungsdienst gab. Eigentlich ja recht sinnlos und die Rede ist in der Beschreibung ja nur von „Zeugnissen“. Habe jetzt aber schon andere Ansichten gehört. Was meint ihr?
Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
07.06.2021, 15:42
Nur Zeugnisse.
07.06.2021, 15:46
Danke! Sieht das wer anders?
07.06.2021, 16:52
Habe das Ref in BaWü gemacht, wo es keine AG-Zeugnisse gibt. Das hat bei Bewerbungen im öD außerhalb von BaWü gelegentlich verwunderte Rückfragen ausgelöst, die aber durchweg mit einer diese Tatsache bestätigenden E-Mail der zuständigen Sachbearbeiterin am OLG geklärt werden konnten.
07.06.2021, 19:07
Also verstehe ich es richtig, du hast die Teilnahmebescheinigungen auch nicht beigelegt, oder? Die braucht ja auch nun wirklich niemand eigentlich.. Überlege jetzt fast einen Satz aufzunehmen, warum kein Arbeitsgemeinschaftszeugnis beiliegt.