02.06.2021, 16:12
Alles am AG kannst du zunächst auch ohne eigene Kanzlei regeln, ohne es über die GK laufen zu lassen. Wo kein Anwaltszwang, da kein Problem.
Rest würde ich pro Bono machen über die GK und das vorher kommunizieren - aber erst wenn mal so ein Fall anfällt. Würde dann natürlich dazusagen, dass du das in deiner Freizeit machst und es nur darum geht es selbst regeln zu können.
Rest würde ich pro Bono machen über die GK und das vorher kommunizieren - aber erst wenn mal so ein Fall anfällt. Würde dann natürlich dazusagen, dass du das in deiner Freizeit machst und es nur darum geht es selbst regeln zu können.
02.06.2021, 16:23
(02.06.2021, 15:58)Gast Gast schrieb:(02.06.2021, 15:37)Gast schrieb:(02.06.2021, 15:23)Gast Gast schrieb:(02.06.2021, 15:16)Gast schrieb:(02.06.2021, 15:03)Gast Gast schrieb: Meine Ex GK hat es sich vorbehalten, einem die Ansprüche im Zweifel auszugleichen, wenn es wegen Konflikt nicht geht.
Aber im Ernst, das ist Peanuts. Spaßig wird's doch, wenn du ein 150k Mandant wegen Conflict nicht annehmen kannst, weil der Kollege aus Washington gerade an der Gegenseite für 500k baggert. Oder du ein 100k Mandant nicht annehmen kannst, weil die Kollegen aus Tokio dummerweise eine Subsidiary der Gegenseite mal vor zwei Jahren für 5k beraten haben. Alles schon miterlebt.
Wer schalten und walten möchte, wie er lustig ist, sollte nicht in die GK.
alter das deutsche Berufsrecht stellt nur auf die konkrete Angelegenheit ab.
Das US Berufsrecht ist da so streng. Das betrifft doch nur die wenigsten Leute hier.
Dann erklär deiner anglo-amerikanischen GK mal, dass du deinen Conflict Check nur nach deutschem Berufsrecht machst und dir der Rest egal ist. Da wirst du als Antwort nur hören, dass du doch einfach gleich sagen sollst, dass du kündigen willst.
Dann erkläre mir wieso das Ami Berufsrecht die zweite unabhängige Kanzlei eines Associates erfasst.
Weil in deinem Arbeitsvertrag steht, dass du in eigenen Sachen nur nach Rücksprache mit deinem Arbeitgeber tätig werden darfst... ist das so schwer zu verstehen?
Und wenn man dann sagt, dass man keine Rücksprache halten will, oder aber man auf die Ansage des Arbeitgebers sch****, dann muss man sich eben einen neuen Job suchen. Weil die durchschnittliche GK keinen Bock hat, irgendeinem Einsteiger 120k zu zahlen, damit der dann in seiner Freizeit irgendwelche Mandanten von einem verklagt.
Das war jetzt nicht die Frage? Es ging um Berufsrecht und Interessenkonfikt. Meinst du deine arbeitsrechtliche Expertise war jetzt notwendig
02.06.2021, 16:28
(02.06.2021, 16:23)Gast schrieb:(02.06.2021, 15:58)Gast Gast schrieb:(02.06.2021, 15:37)Gast schrieb:(02.06.2021, 15:23)Gast Gast schrieb:(02.06.2021, 15:16)Gast schrieb: alter das deutsche Berufsrecht stellt nur auf die konkrete Angelegenheit ab.
Das US Berufsrecht ist da so streng. Das betrifft doch nur die wenigsten Leute hier.
Dann erklär deiner anglo-amerikanischen GK mal, dass du deinen Conflict Check nur nach deutschem Berufsrecht machst und dir der Rest egal ist. Da wirst du als Antwort nur hören, dass du doch einfach gleich sagen sollst, dass du kündigen willst.
Dann erkläre mir wieso das Ami Berufsrecht die zweite unabhängige Kanzlei eines Associates erfasst.
Weil in deinem Arbeitsvertrag steht, dass du in eigenen Sachen nur nach Rücksprache mit deinem Arbeitgeber tätig werden darfst... ist das so schwer zu verstehen?
Und wenn man dann sagt, dass man keine Rücksprache halten will, oder aber man auf die Ansage des Arbeitgebers sch****, dann muss man sich eben einen neuen Job suchen. Weil die durchschnittliche GK keinen Bock hat, irgendeinem Einsteiger 120k zu zahlen, damit der dann in seiner Freizeit irgendwelche Mandanten von einem verklagt.
Das war jetzt nicht die Frage? Es ging um Berufsrecht und Interessenkonfikt. Meinst du deine arbeitsrechtliche Expertise war jetzt notwendig
Dem TE ging es überhaupt nicht um Berufsrecht und Interessenkonflikt. Die Frage war, wie GKs sowas normalerweise handhaben.
02.06.2021, 16:56
(02.06.2021, 16:28)Gast schrieb:(02.06.2021, 16:23)Gast schrieb:(02.06.2021, 15:58)Gast Gast schrieb:(02.06.2021, 15:37)Gast schrieb:(02.06.2021, 15:23)Gast Gast schrieb: Dann erklär deiner anglo-amerikanischen GK mal, dass du deinen Conflict Check nur nach deutschem Berufsrecht machst und dir der Rest egal ist. Da wirst du als Antwort nur hören, dass du doch einfach gleich sagen sollst, dass du kündigen willst.
Dann erkläre mir wieso das Ami Berufsrecht die zweite unabhängige Kanzlei eines Associates erfasst.
Weil in deinem Arbeitsvertrag steht, dass du in eigenen Sachen nur nach Rücksprache mit deinem Arbeitgeber tätig werden darfst... ist das so schwer zu verstehen?
Und wenn man dann sagt, dass man keine Rücksprache halten will, oder aber man auf die Ansage des Arbeitgebers sch****, dann muss man sich eben einen neuen Job suchen. Weil die durchschnittliche GK keinen Bock hat, irgendeinem Einsteiger 120k zu zahlen, damit der dann in seiner Freizeit irgendwelche Mandanten von einem verklagt.
Das war jetzt nicht die Frage? Es ging um Berufsrecht und Interessenkonfikt. Meinst du deine arbeitsrechtliche Expertise war jetzt notwendig
Dem TE ging es überhaupt nicht um Berufsrecht und Interessenkonflikt. Die Frage war, wie GKs sowas normalerweise handhaben.
Danke!
Eine Aussage wie "das darfst du berufsrechtlich" bringt einem recht wenig, wenn einem der Chef dafür in Realität den Poppes aufreißt.
02.06.2021, 19:30
02.06.2021, 21:54
(02.06.2021, 16:56)Gast Gast schrieb:(02.06.2021, 16:28)Gast schrieb:(02.06.2021, 16:23)Gast schrieb:(02.06.2021, 15:58)Gast Gast schrieb:(02.06.2021, 15:37)Gast schrieb: Dann erkläre mir wieso das Ami Berufsrecht die zweite unabhängige Kanzlei eines Associates erfasst.
Weil in deinem Arbeitsvertrag steht, dass du in eigenen Sachen nur nach Rücksprache mit deinem Arbeitgeber tätig werden darfst... ist das so schwer zu verstehen?
Und wenn man dann sagt, dass man keine Rücksprache halten will, oder aber man auf die Ansage des Arbeitgebers sch****, dann muss man sich eben einen neuen Job suchen. Weil die durchschnittliche GK keinen Bock hat, irgendeinem Einsteiger 120k zu zahlen, damit der dann in seiner Freizeit irgendwelche Mandanten von einem verklagt.
Das war jetzt nicht die Frage? Es ging um Berufsrecht und Interessenkonfikt. Meinst du deine arbeitsrechtliche Expertise war jetzt notwendig
Dem TE ging es überhaupt nicht um Berufsrecht und Interessenkonflikt. Die Frage war, wie GKs sowas normalerweise handhaben.
Danke!
Eine Aussage wie "das darfst du berufsrechtlich" bringt einem recht wenig, wenn einem der Chef dafür in Realität den Poppes aufreißt.
Danke Leute, manchmal zweifle ich hier an der Lesekomptenez der (angehenden) Kollegen, die sich in diesem Forum herumtummeln. Wie kann man eine präzise gestellte, einfache Frage bloß so missverstehen und alles mögliche schreiben, aber Hauptsache am Thema vorbei.
02.06.2021, 22:30
Ich darf neben der Tätigkeit als Associate kleine Sachen auf eigene Rechnung machen. Hab dafür allerdings keine Zeit. Arbeitsrechtlich ist das auch zulässig.
05.06.2021, 12:43
Ich habe eine eigene Kanzlei eingerichtet, die ich neben der Tätigkeit in der GK führe. Mache an meinen Urlaubstagen gelegentlich Strafverteidigung und kleinere sozialrechtliche Sachen, da so ein Konflikt ausgeschlossen wird.
Habe meinen AG nie um Erlaubnis gebeten - mE ist eine entsprechende Klausel im AV auch unwirksam.
Titularhaftpflichtversicherung mit 250k Deckungssumme kostet 60€/Jahr bei andsafe. Nie Probleme gehabt.
Habe meinen AG nie um Erlaubnis gebeten - mE ist eine entsprechende Klausel im AV auch unwirksam.
Titularhaftpflichtversicherung mit 250k Deckungssumme kostet 60€/Jahr bei andsafe. Nie Probleme gehabt.
07.06.2021, 13:46
(05.06.2021, 12:43)Gast schrieb: Ich habe eine eigene Kanzlei eingerichtet, die ich neben der Tätigkeit in der GK führe. Mache an meinen Urlaubstagen gelegentlich Strafverteidigung und kleinere sozialrechtliche Sachen, da so ein Konflikt ausgeschlossen wird.
Habe meinen AG nie um Erlaubnis gebeten - mE ist eine entsprechende Klausel im AV auch unwirksam.
Titularhaftpflichtversicherung mit 250k Deckungssumme kostet 60€/Jahr bei andsafe. Nie Probleme gehabt.
Interessant. Darf ich fragen, warum du das machst? Einfach nur aus Spaß oder weil du so deinen exit vorbereitest?
07.06.2021, 13:49
(02.06.2021, 16:12)Sky schrieb: Alles am AG kannst du zunächst auch ohne eigene Kanzlei regeln, ohne es über die GK laufen zu lassen. Wo kein Anwaltszwang, da kein Problem.
Rest würde ich pro Bono machen über die GK und das vorher kommunizieren - aber erst wenn mal so ein Fall anfällt. Würde dann natürlich dazusagen, dass du das in deiner Freizeit machst und es nur darum geht es selbst regeln zu können.
Expertenwissen aus dem Ref :)