02.06.2021, 14:30
Man könnte halt auch einfach ins Gesetz schauen...kann man eigentlich von einem Volljuristen erwarten
02.06.2021, 14:53
Das ist übrigens ein Grund, wieso ich kleinerer/MK besser finde als GKen: Man muss nicht wegen jedem Mist den Partner um Erlaubnis bitten, nebenbei eine Kanzlei gründen oder befürchten, dass man noch mehr Arbeit bekommt, wenn man öfter mal was "nebenbei" macht. In KK/den meisten MK kann man so was gelegentlich auch unter Kanzleibriefkopf machen. Damit fühle ich mich jedenfalls erheblich besser, als mir entweder den Stress mit der Zweitkanzlei anzutun (mit allen Konsequenzen) oder Bekannte/Verwandte immer auf befreundete RA zu verweisen.
02.06.2021, 14:56
in meiner Kanzlei war das explizit per Arbeitsvertrag verboten. Ich denke kaum eine Kanzlei findet es geil. Macht doch nur Probleme.
02.06.2021, 14:58
Die Frage ist, ob das Verbot gem. ArbeitsV zulässig ist. Zumindest wenn man die Tätigkeit außerhalb der Arbeitszeit in geringem Umfang verrichtet. Schwierig wird es allerdings, falls man auch Gerichtstermine wahrnehmen will.
02.06.2021, 15:03
(02.06.2021, 14:15)Gaestro schrieb:(02.06.2021, 13:25)Gast Gast schrieb:(02.06.2021, 12:22)Gaestro schrieb: Wenn ja, wie habt ihr das angestellt? Habt ihr das der GK mitgeteilt und fragt ihr vor der Übernahme eines jeden eigenen Mandats um Erlaubnis oder wie läuft das?
Aus Konfliktgründen musst du jede mögliche Vertretung bei deiner Kanzlei anzeigen und genehmigen lassen. Die haben idR keinen Bock, dass du privat die Lufthansa wegen einer Flugverspätung verklagst, wenn das gleichzeitig ein guter Mandant der Kanzlei ist.
Wenn du nun jede zweite Woche mit so einer Anfrage an deinen Chef herantrittst, wird der sich aber fragen, ob er dich nicht genug auslastet. Daher meine Erfahrung: 1-2 mal im Jahr kann man sowas machen, ist aber eher unüblich. Bei einer aktiveren eigenen Praxis wird dir wahrscheinlich eher unterstellt, dass du gar keinen Bock auf die GK Arbeit hast.
Ok, danke schonmal für all euren Input. Gerade bei dem hier geschilderte Bsp. mit der Lufthansa frage ich mich aber: Wie soll man das sonst machen? Wenn die mir bspw. 400 € aufgrund einer Flugverspätung schulden und sich einfach quer stellen, dann werde ich das doch nicht einfach so schlucken, nur weil die Kollegen aus Hamburg vor 2 Jahren mal von der Lufthansa kartellrechtlich mandatiert wurden.
Meine Ex GK hat es sich vorbehalten, einem die Ansprüche im Zweifel auszugleichen, wenn es wegen Konflikt nicht geht.
Aber im Ernst, das ist Peanuts. Spaßig wird's doch, wenn du ein 150k Mandant wegen Conflict nicht annehmen kannst, weil der Kollege aus Washington gerade an der Gegenseite für 500k baggert. Oder du ein 100k Mandant nicht annehmen kannst, weil die Kollegen aus Tokio dummerweise eine Subsidiary der Gegenseite mal vor zwei Jahren für 5k beraten haben. Alles schon miterlebt.
Wer schalten und walten möchte, wie er lustig ist, sollte nicht in die GK.
02.06.2021, 15:16
(02.06.2021, 15:03)Gast Gast schrieb:(02.06.2021, 14:15)Gaestro schrieb:(02.06.2021, 13:25)Gast Gast schrieb:(02.06.2021, 12:22)Gaestro schrieb: Wenn ja, wie habt ihr das angestellt? Habt ihr das der GK mitgeteilt und fragt ihr vor der Übernahme eines jeden eigenen Mandats um Erlaubnis oder wie läuft das?
Aus Konfliktgründen musst du jede mögliche Vertretung bei deiner Kanzlei anzeigen und genehmigen lassen. Die haben idR keinen Bock, dass du privat die Lufthansa wegen einer Flugverspätung verklagst, wenn das gleichzeitig ein guter Mandant der Kanzlei ist.
Wenn du nun jede zweite Woche mit so einer Anfrage an deinen Chef herantrittst, wird der sich aber fragen, ob er dich nicht genug auslastet. Daher meine Erfahrung: 1-2 mal im Jahr kann man sowas machen, ist aber eher unüblich. Bei einer aktiveren eigenen Praxis wird dir wahrscheinlich eher unterstellt, dass du gar keinen Bock auf die GK Arbeit hast.
Ok, danke schonmal für all euren Input. Gerade bei dem hier geschilderte Bsp. mit der Lufthansa frage ich mich aber: Wie soll man das sonst machen? Wenn die mir bspw. 400 € aufgrund einer Flugverspätung schulden und sich einfach quer stellen, dann werde ich das doch nicht einfach so schlucken, nur weil die Kollegen aus Hamburg vor 2 Jahren mal von der Lufthansa kartellrechtlich mandatiert wurden.
Meine Ex GK hat es sich vorbehalten, einem die Ansprüche im Zweifel auszugleichen, wenn es wegen Konflikt nicht geht.
Aber im Ernst, das ist Peanuts. Spaßig wird's doch, wenn du ein 150k Mandant wegen Conflict nicht annehmen kannst, weil der Kollege aus Washington gerade an der Gegenseite für 500k baggert. Oder du ein 100k Mandant nicht annehmen kannst, weil die Kollegen aus Tokio dummerweise eine Subsidiary der Gegenseite mal vor zwei Jahren für 5k beraten haben. Alles schon miterlebt.
Wer schalten und walten möchte, wie er lustig ist, sollte nicht in die GK.
alter das deutsche Berufsrecht stellt nur auf die konkrete Angelegenheit ab.
Das US Berufsrecht ist da so streng. Das betrifft doch nur die wenigsten Leute hier.
02.06.2021, 15:23
(02.06.2021, 15:16)Gast schrieb:(02.06.2021, 15:03)Gast Gast schrieb:(02.06.2021, 14:15)Gaestro schrieb:(02.06.2021, 13:25)Gast Gast schrieb:(02.06.2021, 12:22)Gaestro schrieb: Wenn ja, wie habt ihr das angestellt? Habt ihr das der GK mitgeteilt und fragt ihr vor der Übernahme eines jeden eigenen Mandats um Erlaubnis oder wie läuft das?
Aus Konfliktgründen musst du jede mögliche Vertretung bei deiner Kanzlei anzeigen und genehmigen lassen. Die haben idR keinen Bock, dass du privat die Lufthansa wegen einer Flugverspätung verklagst, wenn das gleichzeitig ein guter Mandant der Kanzlei ist.
Wenn du nun jede zweite Woche mit so einer Anfrage an deinen Chef herantrittst, wird der sich aber fragen, ob er dich nicht genug auslastet. Daher meine Erfahrung: 1-2 mal im Jahr kann man sowas machen, ist aber eher unüblich. Bei einer aktiveren eigenen Praxis wird dir wahrscheinlich eher unterstellt, dass du gar keinen Bock auf die GK Arbeit hast.
Ok, danke schonmal für all euren Input. Gerade bei dem hier geschilderte Bsp. mit der Lufthansa frage ich mich aber: Wie soll man das sonst machen? Wenn die mir bspw. 400 € aufgrund einer Flugverspätung schulden und sich einfach quer stellen, dann werde ich das doch nicht einfach so schlucken, nur weil die Kollegen aus Hamburg vor 2 Jahren mal von der Lufthansa kartellrechtlich mandatiert wurden.
Meine Ex GK hat es sich vorbehalten, einem die Ansprüche im Zweifel auszugleichen, wenn es wegen Konflikt nicht geht.
Aber im Ernst, das ist Peanuts. Spaßig wird's doch, wenn du ein 150k Mandant wegen Conflict nicht annehmen kannst, weil der Kollege aus Washington gerade an der Gegenseite für 500k baggert. Oder du ein 100k Mandant nicht annehmen kannst, weil die Kollegen aus Tokio dummerweise eine Subsidiary der Gegenseite mal vor zwei Jahren für 5k beraten haben. Alles schon miterlebt.
Wer schalten und walten möchte, wie er lustig ist, sollte nicht in die GK.
alter das deutsche Berufsrecht stellt nur auf die konkrete Angelegenheit ab.
Das US Berufsrecht ist da so streng. Das betrifft doch nur die wenigsten Leute hier.
Dann erklär deiner anglo-amerikanischen GK mal, dass du deinen Conflict Check nur nach deutschem Berufsrecht machst und dir der Rest egal ist. Da wirst du als Antwort nur hören, dass du doch einfach gleich sagen sollst, dass du kündigen willst.
02.06.2021, 15:29
Das ist alles sehr interessant, Leute, danke für euren Input! Keep it comin.
02.06.2021, 15:37
(02.06.2021, 15:23)Gast Gast schrieb:(02.06.2021, 15:16)Gast schrieb:(02.06.2021, 15:03)Gast Gast schrieb:(02.06.2021, 14:15)Gaestro schrieb:(02.06.2021, 13:25)Gast Gast schrieb: Aus Konfliktgründen musst du jede mögliche Vertretung bei deiner Kanzlei anzeigen und genehmigen lassen. Die haben idR keinen Bock, dass du privat die Lufthansa wegen einer Flugverspätung verklagst, wenn das gleichzeitig ein guter Mandant der Kanzlei ist.
Wenn du nun jede zweite Woche mit so einer Anfrage an deinen Chef herantrittst, wird der sich aber fragen, ob er dich nicht genug auslastet. Daher meine Erfahrung: 1-2 mal im Jahr kann man sowas machen, ist aber eher unüblich. Bei einer aktiveren eigenen Praxis wird dir wahrscheinlich eher unterstellt, dass du gar keinen Bock auf die GK Arbeit hast.
Ok, danke schonmal für all euren Input. Gerade bei dem hier geschilderte Bsp. mit der Lufthansa frage ich mich aber: Wie soll man das sonst machen? Wenn die mir bspw. 400 € aufgrund einer Flugverspätung schulden und sich einfach quer stellen, dann werde ich das doch nicht einfach so schlucken, nur weil die Kollegen aus Hamburg vor 2 Jahren mal von der Lufthansa kartellrechtlich mandatiert wurden.
Meine Ex GK hat es sich vorbehalten, einem die Ansprüche im Zweifel auszugleichen, wenn es wegen Konflikt nicht geht.
Aber im Ernst, das ist Peanuts. Spaßig wird's doch, wenn du ein 150k Mandant wegen Conflict nicht annehmen kannst, weil der Kollege aus Washington gerade an der Gegenseite für 500k baggert. Oder du ein 100k Mandant nicht annehmen kannst, weil die Kollegen aus Tokio dummerweise eine Subsidiary der Gegenseite mal vor zwei Jahren für 5k beraten haben. Alles schon miterlebt.
Wer schalten und walten möchte, wie er lustig ist, sollte nicht in die GK.
alter das deutsche Berufsrecht stellt nur auf die konkrete Angelegenheit ab.
Das US Berufsrecht ist da so streng. Das betrifft doch nur die wenigsten Leute hier.
Dann erklär deiner anglo-amerikanischen GK mal, dass du deinen Conflict Check nur nach deutschem Berufsrecht machst und dir der Rest egal ist. Da wirst du als Antwort nur hören, dass du doch einfach gleich sagen sollst, dass du kündigen willst.
Dann erkläre mir wieso das Ami Berufsrecht die zweite unabhängige Kanzlei eines Associates erfasst.
02.06.2021, 15:58
(02.06.2021, 15:37)Gast schrieb:(02.06.2021, 15:23)Gast Gast schrieb:(02.06.2021, 15:16)Gast schrieb:(02.06.2021, 15:03)Gast Gast schrieb:(02.06.2021, 14:15)Gaestro schrieb: Ok, danke schonmal für all euren Input. Gerade bei dem hier geschilderte Bsp. mit der Lufthansa frage ich mich aber: Wie soll man das sonst machen? Wenn die mir bspw. 400 € aufgrund einer Flugverspätung schulden und sich einfach quer stellen, dann werde ich das doch nicht einfach so schlucken, nur weil die Kollegen aus Hamburg vor 2 Jahren mal von der Lufthansa kartellrechtlich mandatiert wurden.
Meine Ex GK hat es sich vorbehalten, einem die Ansprüche im Zweifel auszugleichen, wenn es wegen Konflikt nicht geht.
Aber im Ernst, das ist Peanuts. Spaßig wird's doch, wenn du ein 150k Mandant wegen Conflict nicht annehmen kannst, weil der Kollege aus Washington gerade an der Gegenseite für 500k baggert. Oder du ein 100k Mandant nicht annehmen kannst, weil die Kollegen aus Tokio dummerweise eine Subsidiary der Gegenseite mal vor zwei Jahren für 5k beraten haben. Alles schon miterlebt.
Wer schalten und walten möchte, wie er lustig ist, sollte nicht in die GK.
alter das deutsche Berufsrecht stellt nur auf die konkrete Angelegenheit ab.
Das US Berufsrecht ist da so streng. Das betrifft doch nur die wenigsten Leute hier.
Dann erklär deiner anglo-amerikanischen GK mal, dass du deinen Conflict Check nur nach deutschem Berufsrecht machst und dir der Rest egal ist. Da wirst du als Antwort nur hören, dass du doch einfach gleich sagen sollst, dass du kündigen willst.
Dann erkläre mir wieso das Ami Berufsrecht die zweite unabhängige Kanzlei eines Associates erfasst.
Weil in deinem Arbeitsvertrag steht, dass du in eigenen Sachen nur nach Rücksprache mit deinem Arbeitgeber tätig werden darfst... ist das so schwer zu verstehen?
Und wenn man dann sagt, dass man keine Rücksprache halten will, oder aber man auf die Ansage des Arbeitgebers sch****, dann muss man sich eben einen neuen Job suchen. Weil die durchschnittliche GK keinen Bock hat, irgendeinem Einsteiger 120k zu zahlen, damit der dann in seiner Freizeit irgendwelche Mandanten von einem verklagt.