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Privatgutachten in der Klageschrift
Gast
Unregistered
 
#1
22.05.2021, 21:28
Wie baut man Privatgutachten in der Klageschrift im Zivilprozess ein? Es sind ja keine Beweismittel im Sinne der ZPO, sondern nur substantiiertes Behaupten. Also einfach in der Klageschrift im Fließtext schreiben, dass etwas im Privatgutachten steht, ohne es als Beweismittel anzugeben?
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Gast
Unregistered
 
#2
23.05.2021, 08:13
Genau, und als Beweismittel dann Sachverständigengutachten angeben
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Gast
Unregistered
 
#3
24.05.2021, 18:26
(23.05.2021, 08:13)Gast schrieb:  Genau, und als Beweismittel dann Sachverständigengutachten angeben

Warum "Genau"?
Du schreibst genau das Gegenteil vom TE.
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Gast
Unregistered
 
#4
25.05.2021, 12:26
(24.05.2021, 18:26)Gast schrieb:  
(23.05.2021, 08:13)Gast schrieb:  Genau, und als Beweismittel dann Sachverständigengutachten angeben

Warum "Genau"?
Du schreibst genau das Gegenteil vom TE.

Weil die Beweislast bei dir liegt und du dann Beweis anbieten musst: Ein Sachverständigengutachten ist Beweis im Sinne der ZPO (das holt dann das Gericht ein). Das ist was anderes als das Privatgutachten.
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Gast
Unregistered
 
#5
25.05.2021, 12:31
(25.05.2021, 12:26)Gast schrieb:  
(24.05.2021, 18:26)Gast schrieb:  
(23.05.2021, 08:13)Gast schrieb:  Genau, und als Beweismittel dann Sachverständigengutachten angeben

Warum "Genau"?
Du schreibst genau das Gegenteil vom TE.

Weil die Beweislast bei dir liegt und du dann Beweis anbieten musst: Ein Sachverständigengutachten ist Beweis im Sinne der ZPO (das holt dann das Gericht ein). Das ist was anderes als das Privatgutachten.

Ergänzend: Du kannst dann den Privatgutachter auch als (sachverständigen) Zeugen iSv § 414 benennen (sofern es um Wahrnehmungen geht). Zudem kann man das Privatgutachten auch als Urkundenbeweis anbieten. Es ist aber jedenfalls kein Sachverständigenbeweis. In den ersten beiden Fällen ist aber auf den tendenziell geringeren Beweiswert zu achten, sodass der Dealbreaker regelmäßig der vom Gericht bestellte Sachverständige ist.
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