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  5. Anwalt eigentlich kein Arbeitnehmerberuf?!
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Anwalt eigentlich kein Arbeitnehmerberuf?!
Gast
Unregistered
 
#1
20.05.2021, 21:30
Hallo miteinander!

Ich bin nun seit  fast 14 Monaten als Anwalt in einer kleineren Wirtschaftskanzlei angestellt, die auch für Dauermandanten im allgemeinen Zivilrecht tätig wird.

Auf Grund der Weisungsgebundenheit kann man natürlich als Arbeitnehmer nicht immer so vorgehen, wie man es für richtig hält. Ich finde das mit dem Anwaltsberuf eigentlich unvereinbar, da man in meinen Augen auf diese Weise nicht immer das seiner eigenen Ansicht nach Beste für den Mandanten rausholen kann bzw. im Zweifel für etwas haftet, dass man anders gemacht hätte, wenn man nicht weisungsgebunden wäre.

Hat oder kennt das Problem noch irgendwer?
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Gast
Unregistered
 
#2
20.05.2021, 21:34
Nö, durfte nach 3 Monaten alles selbst entscheiden. Hab natürlich nach Rat gefragt und umgesetzt, wenn es vernünftig klang. Chefs waren da immer offen und hilfsbereit.
Wenn mir einer reinreden will, dann darf er unterschreiben und haften.
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Gast
Unregistered
 
#3
20.05.2021, 23:31
(20.05.2021, 21:34)Gast schrieb:  Nö, durfte nach 3 Monaten alles selbst entscheiden. Hab natürlich nach Rat gefragt und umgesetzt, wenn es vernünftig klang. Chefs waren da immer offen und hilfsbereit.
Wenn mir einer reinreden will, dann darf er unterschreiben und haften.


Hab heute mit meiner Arbeit als Volljurist in einem unternehmen angefangen. Morgen ist mein erster Gerichtstermin. Ansonsten sollte ich laut meinem Chef so viel Freiheiten haben. Sind ja letztendlich meine Akten und daher meine Arbeit. Sie vertrauen darauf, dass ich daher für den Mandanten die besten Entscheidungen treffen werde. Ich muss echt sagen, so eine Stelle würde ich nie wechseln.
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Arbeitnehmer
Unregistered
 
#4
21.05.2021, 08:53
Anwalt ist definitiv kein Arbeitnehmerberuf - man kann es ja auch mal von der anderen Seite betrachten: der Arbeitnehmer erwartet Weisungen des Arbeitgebers, die er aber als Anwalt selten bekommt - er soll alles selbst entscheiden und dann auch selbst mit voller Haftung dafür einstehen...
Ich halte das System wenig sinnvoll - der Angestellte Anwalt sollte vor dem Haftungsrisiko befreit werden und einfach nur seine Arbeit nach Weisung des Arbeitgebers machen dürfen - das macht den Beruf zugleich viel erstrebenswerter - klarer Pluspunkt aktuell bei der Arbeit in Behörden und in Unternehmen/als Syndikus!
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Gast
Unregistered
 
#5
21.05.2021, 08:59
(21.05.2021, 08:53)Arbeitnehmer schrieb:  Anwalt ist definitiv kein Arbeitnehmerberuf - man kann es ja auch mal von der anderen Seite betrachten: der Arbeitnehmer erwartet Weisungen des Arbeitgebers, die er aber als Anwalt selten bekommt - er soll alles selbst entscheiden und dann auch selbst mit voller Haftung dafür einstehen...
Ich halte das System wenig sinnvoll - der Angestellte Anwalt sollte vor dem Haftungsrisiko befreit werden und einfach nur seine Arbeit nach Weisung des Arbeitgebers machen dürfen - das macht den Beruf zugleich viel erstrebenswerter - klarer Pluspunkt aktuell bei der Arbeit in Behörden und in Unternehmen/als Syndikus!

Was heißt der Anwalt haftet selbst? Am Ende haftet der Arbeitgeber mit dem das Mandat besteht. Der Arbeitnehmer Anwalt ist als Sachbearbeiter über den Arbeitgeber haftpflichtversichert.
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Gast
Unregistered
 
#6
21.05.2021, 11:15
(21.05.2021, 08:59)Gast schrieb:  
(21.05.2021, 08:53)Arbeitnehmer schrieb:  Anwalt ist definitiv kein Arbeitnehmerberuf - man kann es ja auch mal von der anderen Seite betrachten: der Arbeitnehmer erwartet Weisungen des Arbeitgebers, die er aber als Anwalt selten bekommt - er soll alles selbst entscheiden und dann auch selbst mit voller Haftung dafür einstehen...
Ich halte das System wenig sinnvoll - der Angestellte Anwalt sollte vor dem Haftungsrisiko befreit werden und einfach nur seine Arbeit nach Weisung des Arbeitgebers machen dürfen - das macht den Beruf zugleich viel erstrebenswerter - klarer Pluspunkt aktuell bei der Arbeit in Behörden und in Unternehmen/als Syndikus!

Was heißt der Anwalt haftet selbst? Am Ende haftet der Arbeitgeber mit dem das Mandat besteht. Der Arbeitnehmer Anwalt ist als Sachbearbeiter über den Arbeitgeber haftpflichtversichert.

ME haftet der Anwalt zunächst selbst. Dass eine Berufshaftpflichtversicherung besteht ändert daran nichts, denn es handelt sich dabei nicht um eine Pflichtversicherung iSd 115 VVG, damit gibt es keinen Direktanspruch.

Bevor jemensch einwendet, dass eine Berufshaftpflichtversicherung für Anwälte Pflicht ist: ja aber nur standesrechtlich und nicht iSd 115 VVG.
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Gast Gast
Unregistered
 
#7
21.05.2021, 11:19
(20.05.2021, 21:30)Gast schrieb:  Hallo miteinander!

Ich bin nun seit  fast 14 Monaten als Anwalt in einer kleineren Wirtschaftskanzlei angestellt, die auch für Dauermandanten im allgemeinen Zivilrecht tätig wird.

Auf Grund der Weisungsgebundenheit kann man natürlich als Arbeitnehmer nicht immer so vorgehen, wie man es für richtig hält. Ich finde das mit dem Anwaltsberuf eigentlich unvereinbar, da man in meinen Augen auf diese Weise nicht immer das seiner eigenen Ansicht nach Beste für den Mandanten rausholen kann bzw. im Zweifel für etwas haftet, dass man anders gemacht hätte, wenn man nicht weisungsgebunden wäre.

Hat oder kennt das Problem noch irgendwer?

In seltenen Fällen kommt so etwas bei mir vor. In ganz wenigen Extremfällen habe ich dann meinen Chef eben den Schriftsatz unterschreiben lassen, weil ich meinte, dass ich das so nicht machen kann.

Gleichzeitig muss man aber auch sagen, dass man als Newbie eben oft noch nicht die richtigen Entscheidungen trifft und ein erfahrener Chef einem deutlich öfter weiterhilft als Probleme bereitet.
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Gast
Unregistered
 
#8
21.05.2021, 11:23
(21.05.2021, 11:15)Gast schrieb:  
(21.05.2021, 08:59)Gast schrieb:  
(21.05.2021, 08:53)Arbeitnehmer schrieb:  Anwalt ist definitiv kein Arbeitnehmerberuf - man kann es ja auch mal von der anderen Seite betrachten: der Arbeitnehmer erwartet Weisungen des Arbeitgebers, die er aber als Anwalt selten bekommt - er soll alles selbst entscheiden und dann auch selbst mit voller Haftung dafür einstehen...
Ich halte das System wenig sinnvoll - der Angestellte Anwalt sollte vor dem Haftungsrisiko befreit werden und einfach nur seine Arbeit nach Weisung des Arbeitgebers machen dürfen - das macht den Beruf zugleich viel erstrebenswerter - klarer Pluspunkt aktuell bei der Arbeit in Behörden und in Unternehmen/als Syndikus!

Was heißt der Anwalt haftet selbst? Am Ende haftet der Arbeitgeber mit dem das Mandat besteht. Der Arbeitnehmer Anwalt ist als Sachbearbeiter über den Arbeitgeber haftpflichtversichert.

ME haftet der Anwalt zunächst selbst. Dass eine Berufshaftpflichtversicherung besteht ändert daran nichts, denn es handelt sich dabei nicht um eine Pflichtversicherung iSd 115 VVG, damit gibt es keinen Direktanspruch.

Bevor jemensch einwendet, dass eine Berufshaftpflichtversicherung für Anwälte Pflicht ist: ja aber nur standesrechtlich und nicht iSd 115 VVG.

Mit dem Arbeitnehmeranwalt kommt doch das Mandatsverhältnis gar nicht, also gar kein Vertrag, zustande, sondern mit der Sozietät.
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Gast
Unregistered
 
#9
21.05.2021, 11:27
(21.05.2021, 08:53)Arbeitnehmer schrieb:  Anwalt ist definitiv kein Arbeitnehmerberuf - man kann es ja auch mal von der anderen Seite betrachten: der Arbeitnehmer erwartet Weisungen des Arbeitgebers, die er aber als Anwalt selten bekommt - er soll alles selbst entscheiden und dann auch selbst mit voller Haftung dafür einstehen...
Ich halte das System wenig sinnvoll - der Angestellte Anwalt sollte vor dem Haftungsrisiko befreit werden und einfach nur seine Arbeit nach Weisung des Arbeitgebers machen dürfen - das macht den Beruf zugleich viel erstrebenswerter - klarer Pluspunkt aktuell bei der Arbeit in Behörden und in Unternehmen/als Syndikus!

Die Entscheidungsfreiheit macht den Beruf doch überhaupt erst attraktiv. Sonst kann man ja gleich in ner Behörde rumgammeln.
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GastGast
Unregistered
 
#10
21.05.2021, 12:02
(20.05.2021, 21:30)Gast schrieb:  Hallo miteinander!

Ich bin nun seit  fast 14 Monaten als Anwalt in einer kleineren Wirtschaftskanzlei angestellt, die auch für Dauermandanten im allgemeinen Zivilrecht tätig wird.

Auf Grund der Weisungsgebundenheit kann man natürlich als Arbeitnehmer nicht immer so vorgehen, wie man es für richtig hält. Ich finde das mit dem Anwaltsberuf eigentlich unvereinbar, da man in meinen Augen auf diese Weise nicht immer das seiner eigenen Ansicht nach Beste für den Mandanten rausholen kann bzw. im Zweifel für etwas haftet, dass man anders gemacht hätte, wenn man nicht weisungsgebunden wäre.

Hat oder kennt das Problem noch irgendwer?

Kenne das Problem aus meiner alten Kanzlei. 

zB: 

a) Ermittlungsverfahren. Ich halte es für sinnvoll, eine Stellungnahme abzugeben. Chef meint: machen wir generell nicht (Hingergrund: Gebühr gibts ja auch ohne). 

b) Chef weist mich an, gegenüber der Rechtsschutz XYZ zu behaupten, damit eine Zusage wahrscheinlicher ist. War mE nicht mehr im Graubereich... 

Habe bei a) trotzdem gemacht und bei b) konsequent ihm zum unterschreiben vorgelegt. 

Das Problem ist die Divergenz zwischen berufsrechtlichen Regelungen und Realität des AV. Das Berufsrecht hat den klassischen freiberuflichen RA vor Augen.
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