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  5. Jobchancen nach zweitem Versuch
1 2 »
Antworten

 
Jobchancen nach zweitem Versuch
Gast
Unregistered
 
#1
17.01.2018, 12:06
Hallo zusammen :shy:,
ich habe vor kurzem den zweiten Versuch geschrieben und die Ergebnisse stehen noch aus...

Jetzt mal die Frage in die Runde, wie sieht es mit der Zeit bis zu den Ergebnissen aus und vorallem wie sind die Jobchancen mit einem möglicherweise bestanden zweiten Versuch???

Sollte man die Zeit bis zu den Ergebnissen wirklich nur mit lernen vorallem für die Mündliche verbringen oder doch lieber schonmal ausschau nach einem Job halten? Dann stellt sich aber die nächste Frage, wie verpackt man einen solchen zweiten Versuch nur am besten in Bewerbungen?

Und wie stehen überhaupt die Chancen mit einem solchen Versuch einen Job zu bekommen ohne unter die Räder zu geraten?

Fragen über Fragen...Huh vielleicht hat hier ja bereits jemand die gleiche Erfahrung gemacht und kann davon bereichten oder ihr habt allgemein ein paar Tipps.

Danke im Voraus
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Max
Unregistered
 
#2
17.01.2018, 14:06
Hey!
Also aufgrund der absoluten Unvorhersehbarkeit des Mündlichen würd ich nicht ins Blaue rein lernen. Mit der Ladung bekommst du die Prüfernamen ( ist jedenfalls bei uns so) und dann kannste dich halbwegs konkret auf das konzentrieren was da kommt. Allerdings würde ich an dem Schwerpunkt dran bleiben und hier auch mal ab und an nen Aktenvortrag üben.
Für die Zwischenzeit würde ich mir auf jeden Fall nen Job suchen. Idealerweise in einer Kanzlei. Hier sammelst du ein bisschen Erfahrung, kommst raus und bekommst positives Feedback..und es bringt Geld. Sollte es beim zweiten Mal nicht geklappt haben, stützt dich das wahrscheinlich dann auch noch psychologisch ein bisschen.
Im Lebenslauf sieht's zudem besser aus. Den zweiten Versuch merkt man dem Zeugnis ja nicht an, sodass du das auch als Verbesserungsversuch verkaufen könntest;-)
Viel Glück und Erfolg!
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Karl88
Unregistered
 
#3
17.01.2018, 16:41
Die Chancen mit einem bestandenen zweiten Versuch sind genauso wie mit einembestandenen ersten Versuch: es kommt drauf an, was für eine Note du erzielst und auf was für Jobs du dich dann bewirbst. Die paar Monate mehr oder weniger interessieren absolut niemanden. Ich würde das daher gar nicht groß hervorstellen, sondern im Lebenslauf einfach schreiben, dass das Ref von Datum x - Datum y ging (sind dann halt ein paar Monate mehr, aber 1) wirds wahrscheinlich niemanden interessieren oder gar auffallen und 2) kannst du ansonsten immer noch sagen, dass du beim ersten Mal durchgefallen bist). Letztlich zählt für den Arbeitgeber nur, ob du dsa Examen mit welcher Note für den Job hast - aber ob da wer 9 oder 12 Semester Jura studiert hat und 24 Monate oder 29 Monate Ref gemacht hat, interessiert nicht die Bohne. Du hast (gehen wir jetzt jedenfalls mal von aus) das Examen und gut ist. Lass dich bloß nicht runterziehen oder mach dich klein, weil es ja "nur" im zweiten Anlauf geklappt hat - totaler Blödsinn und unnötige Gedanken.

Nach Jobs Ausschau zu halten ist sicher nicht verkehrt. Solltest du DEN Job für dich entdecken, dann würde ich da vllt sogar auch mal anrufen und fragen, ob du dich trotzdem schon bewerben kannst (und dann unter der Bedingungen dass du das Examen mit den vorausgesetzten Punkten hast)...es kommt ja auch drauf an, wo du hin willst. Generell ist der Stellenmarkt momentan aber so gut wie seit Jahren nicht mehr, ich denke daher nicht, dass du lange arbeitslos sein würdest, wenn du das Examen hast (selbst wenn es nur ein "ausreichend" sein sollte) - es sei denn du willst nun unbedingt Stellen die dann halt notenmäßig einfach nicht erreichbar sind (aber auch davon gehen wir jetzt halt mal nicht aus).

Solltest du aber zB wissen, dass du gerne in einer Kanzlei xyz bei dir in der Umgebung arbeiten wollen würdest oder hsat grad eh Langeweile, weil alle anderen "Normalschreiber" in der Wahlstation sind, dann würde ich mir an deiner Stelle einen jur. Nebenjob suchen. Vllt klappt über den dann auch direkt der Einstieg. Ansonsten: entspanne nochmal udn fahr in den Urlaub. :-D
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Gast
Unregistered
 
#4
21.01.2018, 12:09
Würde mir da nicht so viele Gedanken machen. Ich bin im ersten Examen im Erstversuch durchgefallen und hab das durchaus auch in Bewerbungsgesprächen offen zugegeben bzw. erzählt. Ist keine Schande - v.a. wenn du im zweiten Versuch vernünftig bei raus kommst. Mein Gegenüber war häufig erstaunt von der Offenheit und hat dann auch eine Anekdote von der Zwischenprüfung, die er nur dank Remonstration bestanden hat, oder sonstigen "Missgeschicken" erzählt und die Atmosphäre war gut.


Die Zeit bis zu den Mündlichen würde ich hin und wieder etwas lernen - ansonsten fängt wie oben gesagt das "gezielte" Lernen ja erst an, sobald man weiß wer einen prüfen wird. Ansonsten aber auch die Augen nach Jobs offen halten (in welche Branche willst du? Ist dafür das zweite Examen zwingend nötig?). In den Bewerbungen kann man ja angeben, dass man derzeit auf die Ergebnisse des Examens wartet. Explizit im Anschreiben erwähnen, dass der Erstversuch nicht erfolgreich war, würde ich nicht. Ergibt sich im Zweifel ja aus den Daten des Refs. Wenn es einem potentiellen Arbeitgeber auffällt, kann man das wie gesagt irgendwie "charmant" verpacken.
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Gast
Unregistered
 
#5
23.01.2018, 19:09
Vielen Dank für eure schnellen und positiven Antworten. :shy:

Wahrscheinlich mache ich mir wirklich zu viele Gedanken über diesen ganzen Wahnsinn und sehe so den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr...

Das Beste ist es wohl wirklich, sich nicht verrückt zu machen mit der Lernerei und das Beste aus der Zeit bis zu den Ergebnissen zu machen ohne gleich schwarz zu sehen.
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ehrlmann
Unregistered
 
#6
03.02.2018, 10:00
Nun ja, man sollte schon ehrlich sein. War selbst 2015 im Ergänzungsvorbereitungsdienst und kenne auch sonst einige Ehrenrundler, und da haben viele mit einem soliden befriedigend bestanden (ca. die Hälfe) . Aber einen juranahen Job hat kaum einer mehr gefunden (RA, öD). Der misslungene Erstversuch scheint ein Kainsmal zu sein. Einige sind in KMU als Syndizi untergekommen und hätten massive Probleme mit der Zulassung. Denn offen gesagt machen sie eigentlich kaum juristische Arbeit. Am juranahesten arbeiten noch die paar, die als Gehilfen für ReNos untergekommen sind.

Die meisten haben entweder nochmal ein Studium, eine Umschulung oder manchmal ein Trainee Programm angefangen oder sich in die Rolle als Hausfrau geflohen. Einer ist bei BCG untergekommen. Insgesamt hätte man den allermeisten statt dem Ergänzungsvorbereitungsdienst einen Taxischein spendieren sollen, hätte denen wirtschaftlich mehr gebracht.

Ich selber arbeite im Moment als Gehilfe für einen Rechtsbeistand, in zwei Jahren geht der aber auch in Rente. Muss mal schauen, was ich mache. Für eine Lehre bin ich zu alt.
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Gast
Unregistered
 
#7
03.02.2018, 15:02
(03.02.2018, 10:00)ehrlmann schrieb:  Nun ja, man sollte schon ehrlich sein. War selbst 2015 im Ergänzungsvorbereitungsdienst und kenne auch sonst einige Ehrenrundler, und da haben viele mit einem soliden befriedigend bestanden (ca. die Hälfe) . Aber einen juranahen Job hat kaum einer mehr gefunden (RA, öD). Der misslungene Erstversuch scheint ein Kainsmal zu sein. Einige sind in KMU als Syndizi untergekommen und hätten massive Probleme mit der Zulassung. Denn offen gesagt machen sie eigentlich kaum juristische Arbeit. Am juranahesten arbeiten noch die paar, die als Gehilfen für ReNos untergekommen sind.

Die meisten haben entweder nochmal ein Studium, eine Umschulung oder manchmal ein Trainee Programm angefangen oder sich in die Rolle als Hausfrau geflohen. Einer ist bei BCG untergekommen. Insgesamt hätte man den allermeisten statt dem Ergänzungsvorbereitungsdienst einen Taxischein spendieren sollen, hätte denen wirtschaftlich mehr gebracht.

Ich selber arbeite im Moment als Gehilfe für einen Rechtsbeistand, in zwei Jahren geht der aber auch in Rente. Muss mal schauen, was ich mache. Für eine Lehre bin ich zu alt.

Nimm es mir nicht übel, aber das klingt ganz stark nach Frustration. Ich habe noch nie gehört, dass jemand mit zwei Staatsexamina, die auch nur halbwegs solide waren (5 Punkte aufwärts) als Gehilfe einer Reno hätte anheuern müssen. Natürlich wird man mit solchen Noten kein Richter mehr und auch die Großkanzlei kann man sich abschminken. Trotzdem gibt es aber noch allerlei Möglichkeiten. Ebenso gibt es auch genügend Juristen in hohen Positionen, die mal eine Ehrenrunde gedreht haben. Am Ende ist einfach die Note entscheidend!
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Karl88
Unregistered
 
#8
04.02.2018, 14:24
ehrlmann ist doch offensichtlich ein Troll. Als wenn jemand mit solidem befriedigend keinen juranahen Job bekommen würde oder es Probleme mit der Zulassung geben würde (die Zulassung kriegst du auch mit nem ausreichend, wenn du als RA tätig bist - für die Zulassung ist die Examensnote total egal). Gerade aktuell sind die Jobchancen auf dem Arbeitsmarkt so gut wie seit Jahren nicht mehr...der Stellenmarkt boomt momentan. Als wenn jemand mit nem soliden befriedigend nochmal ein neues Studium aufnimmt oder gar umschult...(es sei denn er will es aus voller Überzeugung selbst). ;)

Nicht provozieren lassen Leute. ;)
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DeppenOlaf
Unregistered
 
#9
05.02.2018, 14:08
Ich war auch im EVD und habe erst nachträglich (Prüfungsanfechtung) regulär bestanden. Was soll ich sagen? Meine Kollegen haben es damals dann im zweiten Anlauf alle gepackt. Teilweise haben sie sich richtig gesteigert. Teilweise auch nicht (einer hatte sogar 0,5 Punkte weniger aber dank mehr bestandener Klausuren reichte es trotzdem).

Was die Jobaussichten angeht hatten alle einen Nachteil: Sie waren erst ~8 Monate nach denen fertig, die im ersten Anlauf bestanden haben. :P

Kurz gesagt: Das spielt kaum eine Rolle. Von fünf Leuten die ich besser kenne sind drei genau da unter gekommen wo sie in der RA-Station waren (auch eine deutsche Großkanzlei), einer hat bei einer soliden lokalen Kanzlei angeheuert ohne dass das ein Thema war und der letzte ist in eine Behörde gangen - allerdings war das immer sein Wunsch.
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mastero
Unregistered
 
#10
13.02.2018, 22:40
@ ehrlmann

Wo war das denn? In Hamburg?
Würde einiges erklären.
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