12.05.2021, 16:45
(11.05.2021, 19:56)Gast schrieb:(11.05.2021, 18:10)Gast schrieb: Und wenn du in der mündlichen durchfällst kommst du dann auch in den Ergänzungsvorbereitungsdienst? Dazu würde ich aber nicht raten. Ein schlechter Abschluss ist besser als gar keiner und wer weiss, ob du den 2. Versuch bestehst.
In meinem EBV waren auch welche, die endgültig durchgefallen sind trotz b im 1.
Ich habe mit 2 a bestanden. Auch damit findest du irgendwann einen Job. Nur halt nicht Richter. Aber vllt Behörde, Kanzlei, Versicherung oder Unternehmen. Ich würde mich nicht so auf den Richterjob fixieren.
Komische Antwort und wenig nachvollziehbare Schwarzmalerei. Dem TE ging es um die Finanzierung bis zum Verbesserungsversuch und nicht um „was, wenn ich in der mündlichen noch durchfliege?“. Zumal letzteres sehr unwahrscheinlich ist. Es gibt Durchfaller, aber ich behaupte mal man lässt die wenigsten, die die schriftlichen Prüfungen bestanden haben, noch mündlich durchfallen.
Der TE überlegt als letzten Ausweg nicht zur mdl. Prüfung anzutreten, um im EVD weiterhin Bezüge zu haben. Das dies keine gute Idee ist, ist ihm vermutlich auch klar.
Es sind ja ein paar Ideen dabei. Ansonsten als WissMit Kanzlei oder Unternehmen ein bis zwei Tage die Woche.
12.05.2021, 16:54
Ich habe in der Kanzlei aus der Anwaltsstation 2 Tage/Woche als WissMit gearbeitet. Musste denen natürlich die nicht so tolle Note mitteilen, was dem aber nicht im Wege stand.