08.05.2021, 05:00
Ich habe die z1 Klausur geschrieben. Thema Verkehrsrecht. Der Erstprüfer ein olg Richter gibt mir 4 Punkte. Die zweitkorrektoren eine lg Richterin gibt mir 2 Punkte. Telefonisch einigt man sich auf 3 Punkte. Das ist ja wie bei Wünsch dir was oder Lotte spielen. Die LG Richterin hat das kritisiert was der olg Richter aber positiv bewertet hat. Ich weiß jetzt selbst gar nicht mehr was richtig oder falsch ist. Der eine sagt so , der andere so. Kein Wunder das viele nicht bestehen.
08.05.2021, 06:55
Wat? 2 und 4. Das is Null Abweichung. Wenn du mal 3P und 13P kriegst, können wir reden
08.05.2021, 07:27
Woher weißt du von dem Telefonat?
08.05.2021, 08:02
freund von mir hatte 3 vs. 9 im ersten - er hätte 4 braucht um zur mündlichen zugelassen zu werden.
3. korrektor kommt ab 5p differenz... war erstmal im urlaub. 6! monate später hat er 4p bekommen und wurde dann insgesamt 2 durchgänge später mündlich geprüft.
2 und 4 ist nix...
3. korrektor kommt ab 5p differenz... war erstmal im urlaub. 6! monate später hat er 4p bekommen und wurde dann insgesamt 2 durchgänge später mündlich geprüft.
2 und 4 ist nix...
08.05.2021, 10:00
(08.05.2021, 08:02)Gast schrieb: freund von mir hatte 3 vs. 9 im ersten - er hätte 4 braucht um zur mündlichen zugelassen zu werden.Naja, der Unterschied zwischen 2 und 4 ist die Frage, ob die Leistung im Ganzen noch brauchbar ist oder nicht. Das ist nicht nichts. Gerade in dem Bereich macht das schon einen großen Unterschied. Bei 12 und 14 würde ich Dir Recht geben.
3. korrektor kommt ab 5p differenz... war erstmal im urlaub. 6! monate später hat er 4p bekommen und wurde dann insgesamt 2 durchgänge später mündlich geprüft.
2 und 4 ist nix...
An den Threadersteller: Wenn es ums Bestehen des Examens insgesamt geht, würde ich Widerspruch einlegen. Einer der Korrektoren hat die Leistung ja für (noch) brauchbar gehalten. Wenn es nur so um die zwei Vorpunkte geht, würde ich es machen, wenn die am Ende fehlen. Zwei Punkte mehr oder weniger in einer Klausur sind leider eine Frage des Bewertungsspielraums der Korrektoren und damit rein vom Zufall abhängig. Ist leider Teil unseres kaputten Systems.
P.S.: Ich hatte im 1. Examen eine Klausur mit 3 und 8 Punkten, wo die sich dann zunächst auf tatsächlich 3 geeinigt haben. Nach Widerspruch wurden es 5. Ich kann also nachfühlen, wie lächerlich das System ist, gerade für die Betroffenen. Deswegen sollte man auch bei aller Bedeutung nicht zu viel auf diese Noten geben.
08.05.2021, 10:21
Wegen solcher Dinge habe ich gar nicht erst Einblick in die Klausuren genommen.
08.05.2021, 17:23
Es gibt Prüfer, die grundsätzlich keine 3 Punkte geben, sondern entweder noch vier oder dann gleich klare zwei. Ich vermute, hier hat einer sagen wollen: klar nicht bestanden, der andere: gerade so noch bestanden. Das Verfahren ist in BW anders, da wird bei so geringen Differenzen der Mittelwert gebildet. Gibt es bei Euch schon hier ein Angleichungsverfahren? Wenn das so wäre, wäre telefonieren völlig in Ordnung, sonst natürlich grob fehlerhaft.
Ob gerade noch bestanden oder schon nicht mehr, ist ja nahe beieinander, allein dass man hier unterschiedlicher Auffassung ist, ist nicht bedenklich.
Bei inhaltlichen Unterschieden ist halt die Frage, ob es Beurteilungsspielraum des Prüfers ist oder eines objektiv falsch.
Ob gerade noch bestanden oder schon nicht mehr, ist ja nahe beieinander, allein dass man hier unterschiedlicher Auffassung ist, ist nicht bedenklich.
Bei inhaltlichen Unterschieden ist halt die Frage, ob es Beurteilungsspielraum des Prüfers ist oder eines objektiv falsch.
08.05.2021, 17:37
(08.05.2021, 10:00)Gast schrieb:(08.05.2021, 08:02)Gast schrieb: freund von mir hatte 3 vs. 9 im ersten - er hätte 4 braucht um zur mündlichen zugelassen zu werden.Naja, der Unterschied zwischen 2 und 4 ist die Frage, ob die Leistung im Ganzen noch brauchbar ist oder nicht. Das ist nicht nichts. Gerade in dem Bereich macht das schon einen großen Unterschied. Bei 12 und 14 würde ich Dir Recht geben.
3. korrektor kommt ab 5p differenz... war erstmal im urlaub. 6! monate später hat er 4p bekommen und wurde dann insgesamt 2 durchgänge später mündlich geprüft.
2 und 4 ist nix...
4P und 2P ist beides unbrauchbar. das eine langt halt noch zum bestehen. Scheiß Klausur ist es trotzdem.
08.05.2021, 17:58
(08.05.2021, 17:37)Gast schrieb:A.A. insoweit...ehm...die Note?!?(08.05.2021, 10:00)Gast schrieb:(08.05.2021, 08:02)Gast schrieb: freund von mir hatte 3 vs. 9 im ersten - er hätte 4 braucht um zur mündlichen zugelassen zu werden.Naja, der Unterschied zwischen 2 und 4 ist die Frage, ob die Leistung im Ganzen noch brauchbar ist oder nicht. Das ist nicht nichts. Gerade in dem Bereich macht das schon einen großen Unterschied. Bei 12 und 14 würde ich Dir Recht geben.
3. korrektor kommt ab 5p differenz... war erstmal im urlaub. 6! monate später hat er 4p bekommen und wurde dann insgesamt 2 durchgänge später mündlich geprüft.
2 und 4 ist nix...
4P und 2P ist beides unbrauchbar. das eine langt halt noch zum bestehen. Scheiß Klausur ist es trotzdem.
08.05.2021, 18:45
(08.05.2021, 17:37)Gast schrieb:(08.05.2021, 10:00)Gast schrieb:(08.05.2021, 08:02)Gast schrieb: freund von mir hatte 3 vs. 9 im ersten - er hätte 4 braucht um zur mündlichen zugelassen zu werden.Naja, der Unterschied zwischen 2 und 4 ist die Frage, ob die Leistung im Ganzen noch brauchbar ist oder nicht. Das ist nicht nichts. Gerade in dem Bereich macht das schon einen großen Unterschied. Bei 12 und 14 würde ich Dir Recht geben.
3. korrektor kommt ab 5p differenz... war erstmal im urlaub. 6! monate später hat er 4p bekommen und wurde dann insgesamt 2 durchgänge später mündlich geprüft.
2 und 4 ist nix...
4P und 2P ist beides unbrauchbar. das eine langt halt noch zum bestehen. Scheiß Klausur ist es trotzdem.
Ein großer Unterschied liegt da trotzdem. Ähnlich wie zwischen fast allen Notenstufen.