04.05.2021, 09:55
ey mit einem 12P gut im Staatsteil stehen dem alle Türen offen. Auch Notar und Professor.
04.05.2021, 10:35
Ich kann ihn da aber schon verstehen. Wer würde sich nicht ärgern in der Situation? Dass man nicht erkennen kann, ob jemand jüdisch ist, würde ich so nicht bestätigen. Oft sieht man das schon, oder es fällt wegen der Kombination von Vorname und Nachname auf. Natürlich nicht bei jedem.
04.05.2021, 10:42
(04.05.2021, 10:35)Gast GPA schrieb: Ich kann ihn da aber schon verstehen. Wer würde sich nicht ärgern in der Situation? Dass man nicht erkennen kann, ob jemand jüdisch ist, würde ich so nicht bestätigen. Oft sieht man das schon, oder es fällt wegen der Kombination von Vorname und Nachname auf. Natürlich nicht bei jedem.
Das stimmt, aber 11 Punkte in der Mündlichen sind halt auch keine schlechte Note. Da hatte man im Aktenvortrag Pech oder in einem der Prüfungsgespräche keine gute Figur abgegeben.. das kommt vor, die anderen geben dir Noten im Bereich 12-13 Punkte und am Ende kommen 11 raus. Und wie gesagt, Staatsteil war ja danach immer noch ein "gut".
04.05.2021, 10:50
Ich kann die Klage nicht recht nachvollziehen. Dass es zu einer (leichten) verschlechterung bei 12,7 (hier auf 12,1) im Staatsteil kommen kann, weil die mündliche Prüfung nicht perfekt läuft ist unschön aber durchaus eine vorhersehbare Variante. Dass es dann unter 11,5 in der Gesamtnote werden düfte bei 9,8 im Schwerpunkt keine Überraschung sein. Mal schauen wie bei so einem Selbstverständnis das 2. Examen läuft...
04.05.2021, 10:53
Ich finde den Beschluss des OVG herrlich. Sollte man sich wirklich mal als Lektüre geben. Die Kaltschnäuzigkeit und Arroganz des Beschwerdeführers wird vom Gericht zutreffend erkannt.
By the way: hätte er sich beim SP mehr angestrengt, dann wäre er auch nicht so „tief“ gefallen. Der Staatsteil ist im „gut“
By the way: hätte er sich beim SP mehr angestrengt, dann wäre er auch nicht so „tief“ gefallen. Der Staatsteil ist im „gut“
04.05.2021, 10:57
(04.05.2021, 09:13)Gasto schrieb: Wenn ich die Teilnoten sehe, hat die Kommission ihn doch auf einem „gut“ im Staatsteil gelassen. auf vb ist es nur wegen seines Schwerpunkts abgerutscht. Dafür kann die Kommission doch nichts...
Die Kommission rechnet aber natürlich alles zusammen und kennt seine SP Note. Also haben sie ihn mMn schon sehr bewusst unter der Grenze gehalten. Ob das gerechtfertigt ist kann ich nicht sagen
04.05.2021, 11:04
(04.05.2021, 10:57)Gast schrieb:(04.05.2021, 09:13)Gasto schrieb: Wenn ich die Teilnoten sehe, hat die Kommission ihn doch auf einem „gut“ im Staatsteil gelassen. auf vb ist es nur wegen seines Schwerpunkts abgerutscht. Dafür kann die Kommission doch nichts...
Die Kommission rechnet aber natürlich alles zusammen und kennt seine SP Note. Also haben sie ihn mMn schon sehr bewusst unter der Grenze gehalten. Ob das gerechtfertigt ist kann ich nicht sagen
Natürlich kann die Kommission da etwas steuern aber die "Minderleistung" liegt in seiner SP Note, nicht in der mündlichen Note. Er hatte 12,71 im Schriftlichen, nach der Mündlichen hat er 12,12. Das ist so nah beieinander, dass es schon vermessen ist, dagegen Rechtsmittel einzulegen und eine voreingenommene Kommission zu behaupten.
04.05.2021, 11:14
(04.05.2021, 10:50)Gast schrieb: Ich kann die Klage nicht recht nachvollziehen. Dass es zu einer (leichten) verschlechterung bei 12,7 (hier auf 12,1) im Staatsteil kommen kann, weil die mündliche Prüfung nicht perfekt läuft ist unschön aber durchaus eine vorhersehbare Variante. Dass es dann unter 11,5 in der Gesamtnote werden düfte bei 9,8 im Schwerpunkt keine Überraschung sein. Mal schauen wie bei so einem Selbstverständnis das 2. Examen läuft...
Vor allem halte ich es für vermessen, mit ~10 Punkten im SPB überhaupt das sehr gut anpeilen zu wollen. 10 Punkte im SPB sind eben nur leicht überdurchschnittlich und kein herausragendes Ergebnis.
Für das sehr gut hätte der Typ zudem fast 16 Punkte im Staatsteil benötigt.
Ich bleibe bei meiner Vermutung von oben. Hier hat jemand in den Klausuren überperformt und wurde in der Mündlichen auf sein Normalmaß zurechtgestützt.
04.05.2021, 11:18
lul und dann gibts Kommisisonen wie meine, die einer Truppe mit Vornoten zwischen 4-6p allensamt mündliche Noten von 10-13p gedrückt haben. Dieses System ist einfach dermaßen willkürlich
04.05.2021, 11:20
(04.05.2021, 11:14)Gast schrieb:(04.05.2021, 10:50)Gast schrieb: Ich kann die Klage nicht recht nachvollziehen. Dass es zu einer (leichten) verschlechterung bei 12,7 (hier auf 12,1) im Staatsteil kommen kann, weil die mündliche Prüfung nicht perfekt läuft ist unschön aber durchaus eine vorhersehbare Variante. Dass es dann unter 11,5 in der Gesamtnote werden düfte bei 9,8 im Schwerpunkt keine Überraschung sein. Mal schauen wie bei so einem Selbstverständnis das 2. Examen läuft...
Vor allem halte ich es für vermessen, mit ~10 Punkten im SPB überhaupt das sehr gut anpeilen zu wollen. 10 Punkte im SPB sind eben nur leicht überdurchschnittlich und kein herausragendes Ergebnis.
Für das sehr gut hätte der Typ zudem fast 16 Punkte im Staatsteil benötigt.
Ich bleibe bei meiner Vermutung von oben. Hier hat jemand in den Klausuren überperformt und wurde in der Mündlichen auf sein Normalmaß zurechtgestützt.
call me stupid... aber war es rechnerisch überhaupt möglich, mit 12,71 in den Schriftlichen und 9,x im SP in der Gesamtnote auf ein "sehr gut" zu kommen? selbst wenn sie ihm 18 P in der Mündlichen gegeben hätten. Ich glaube nicht, weil sie können ihn doch von 12,7 gar nicht auf 16 heben im Staatsteil... außer sie vergeben noch Bonuspunkte on top.