02.05.2021, 22:15
Conti und Allianz beispielsweise. Zu Details würde ich aber mit Versicherungsmakler sprechen.
03.05.2021, 14:24
(02.05.2021, 17:27)Gast schrieb:(02.05.2021, 17:17)Hulk schrieb:(02.05.2021, 15:45)Gast schrieb: Wird ja im Alter eh teuer, egal ob GKV oder PKV da der Arbeitgeberanteil wegfällt. Dass die PKV dann teurer ist als die GKV steht jedenfalls nicht fest, richtig?
Wieso steigen die gleich? Da habe ich aber andere Informationen. Der Höchstwert ist bei der GKV aktuell bei ca. 710€ und man muss davon die Hälfte bezahlen (7,3% von den 14,6%). Die anderen 7,3% zahlt doch der Rentenversicherungsträger.
Nicht im Versorgungswerk.
Was aber wieder völlig anders aussieht, wenn du genug Beitragsjahre und so einen Anspruch auf gesetzliche Rente vor dem Wechsel ins Versorgungswerk erlangt hast.
03.05.2021, 14:35
(03.05.2021, 14:24)Gast schrieb:(02.05.2021, 17:27)Gast schrieb:(02.05.2021, 17:17)Hulk schrieb:(02.05.2021, 15:45)Gast schrieb: Wird ja im Alter eh teuer, egal ob GKV oder PKV da der Arbeitgeberanteil wegfällt. Dass die PKV dann teurer ist als die GKV steht jedenfalls nicht fest, richtig?
Wieso steigen die gleich? Da habe ich aber andere Informationen. Der Höchstwert ist bei der GKV aktuell bei ca. 710€ und man muss davon die Hälfte bezahlen (7,3% von den 14,6%). Die anderen 7,3% zahlt doch der Rentenversicherungsträger.
Nicht im Versorgungswerk.
Was aber wieder völlig anders aussieht, wenn du genug Beitragsjahre und so einen Anspruch auf gesetzliche Rente vor dem Wechsel ins Versorgungswerk erlangt hast.
Wieso? Dann werden die Renten zusammengeworfen und du zahlst immer noch den AG-Anteil auf deine VW-Rente, die wahrscheinlich den Großteil deiner Rente ausmacht. Wer jetzt nicht spätberufen noch RA wurde, wird doch höchstens 5-8 Beitragsjahre in der gRV haben, so dass es vielleicht 500 Euro Rente gibt. Da fällt der AG-Anteil der gRV bei der GKV kaum ins Gewicht.
03.05.2021, 17:35
(03.05.2021, 14:35)Gast Gast schrieb: Wieso? Dann werden die Renten zusammengeworfen und du zahlst immer noch den AG-Anteil auf deine VW-Rente, die wahrscheinlich den Großteil deiner Rente ausmacht. Wer jetzt nicht spätberufen noch RA wurde, wird doch höchstens 5-8 Beitragsjahre in der gRV haben, so dass es vielleicht 500 Euro Rente gibt. Da fällt der AG-Anteil der gRV bei der GKV kaum ins Gewicht.
Alles prinzipiell richtig. Vorteil der GKV ist halt immer die absolute Deckelung nach oben auf den Höchstbeitrag, während die PKV in casu extremo noch weit darüber hinausschiessen kann. Und wenn KVdR möglich ist, gibts halt den Zuschuss für den auf die RV-Rente entfallenden Beitrag noch als - wenngleich zumeist wohl wirklich kleinen - Bonus. Man wird das alles im Einzelfall genau durchkalkulieren müssen. Ist vielleicht noch eine Ehefrau im Gesamtbild, für die dann Familienversicherung in Betracht käme? Bereits damit kann sich das Blatt um 180 Grad wenden, wenn die ansonsten auch ordentlich für die PKV abdrücken müsste.
03.05.2021, 17:46
(03.05.2021, 14:35)Gast Gast schrieb:(03.05.2021, 14:24)Gast schrieb:(02.05.2021, 17:27)Gast schrieb:(02.05.2021, 17:17)Hulk schrieb:(02.05.2021, 15:45)Gast schrieb: Wird ja im Alter eh teuer, egal ob GKV oder PKV da der Arbeitgeberanteil wegfällt. Dass die PKV dann teurer ist als die GKV steht jedenfalls nicht fest, richtig?
Wieso steigen die gleich? Da habe ich aber andere Informationen. Der Höchstwert ist bei der GKV aktuell bei ca. 710€ und man muss davon die Hälfte bezahlen (7,3% von den 14,6%). Die anderen 7,3% zahlt doch der Rentenversicherungsträger.
Nicht im Versorgungswerk.
Was aber wieder völlig anders aussieht, wenn du genug Beitragsjahre und so einen Anspruch auf gesetzliche Rente vor dem Wechsel ins Versorgungswerk erlangt hast.
Wieso? Dann werden die Renten zusammengeworfen und du zahlst immer noch den AG-Anteil auf deine VW-Rente, die wahrscheinlich den Großteil deiner Rente ausmacht. Wer jetzt nicht spätberufen noch RA wurde, wird doch höchstens 5-8 Beitragsjahre in der gRV haben, so dass es vielleicht 500 Euro Rente gibt. Da fällt der AG-Anteil der gRV bei der GKV kaum ins Gewicht.
Zinsen, Dividenden, Mieten, private Renten, Lebensversicherungen etc. sind aber dann nicht beitragspflichtig. Abhängig davon, wie viel du dort hast, kann das eine Menge ausmachen. Ferner geht's auch nur bis zur BBG. Kann halt trotz des AG-Beitrags für die Versorgungswerkgrenze trotzdem - im Einzelfall - sinnvoll sein, ind er gKV zu bleiben, da selbst mit den Rückstellungen fürs Alter die Beiträge in der pKV erheblich sein können.
03.05.2021, 18:20
(03.05.2021, 17:35)Gast schrieb:(03.05.2021, 14:35)Gast Gast schrieb: Wieso? Dann werden die Renten zusammengeworfen und du zahlst immer noch den AG-Anteil auf deine VW-Rente, die wahrscheinlich den Großteil deiner Rente ausmacht. Wer jetzt nicht spätberufen noch RA wurde, wird doch höchstens 5-8 Beitragsjahre in der gRV haben, so dass es vielleicht 500 Euro Rente gibt. Da fällt der AG-Anteil der gRV bei der GKV kaum ins Gewicht.
Alles prinzipiell richtig. Vorteil der GKV ist halt immer die absolute Deckelung nach oben auf den Höchstbeitrag, während die PKV in casu extremo noch weit darüber hinausschiessen kann. Und wenn KVdR möglich ist, gibts halt den Zuschuss für den auf die RV-Rente entfallenden Beitrag noch als - wenngleich zumeist wohl wirklich kleinen - Bonus. Man wird das alles im Einzelfall genau durchkalkulieren müssen. Ist vielleicht noch eine Ehefrau im Gesamtbild, für die dann Familienversicherung in Betracht käme? Bereits damit kann sich das Blatt um 180 Grad wenden, wenn die ansonsten auch ordentlich für die PKV abdrücken müsste.
Wie der andere Schreiber ja auch meinte, man muss es natürlich am Ende genau durchkalkulieren und es bleibt eine Rest-Unsicherheit.
Ich habe etwa noch einen extra 100 Euro Vorsorge Block in meiner PKV drin, jetzt 100 Euro mehr im Monat zahlen, dafür ab 65 garantierte 400 Euro Beitragsreduzierung. Da das Teil der Versicherung ist, zahlt mein AG hiervon 50%. Meine Frau ist auch in der PKV, das fällt daher raus.
Aber ja, es ist ein komplizierter Prozess, daher sollte man auf jeden Fall seine Rechnung mit einem Profi durchsprechen.