26.04.2021, 11:04
Hallo zusammen,
ich habe im 1. Examen ein ausreichend (6,x) und im 2. Examen ein vollbefriedigend (9,x).
Ich
ich habe im 1. Examen ein ausreichend (6,x) und im 2. Examen ein vollbefriedigend (9,x).
Ich
26.04.2021, 11:05
Wollte dir sagen das es in NRW oft nur nach dem zweiten Examen geht.
26.04.2021, 11:06
Ich habe hier wohl vorzeitig abgesendet:
Ich habe im 1. Examen ein ausreichend (6,x) und im 2. Examen ein VB (9,x).
In der Verwaltung findet sich häufig die Voraussetzung "befriedigend in beiden Examina"
Hat hier jemand Erfahrung damit, ob ein VB dabei das ausreichend "ausgleichen" kann, auch wenn die Voraussetzungen aufgrund des 1. Examens formal nicht vorliegen?
Vielen Dank für konstruktive Antworten.
Ich habe im 1. Examen ein ausreichend (6,x) und im 2. Examen ein VB (9,x).
In der Verwaltung findet sich häufig die Voraussetzung "befriedigend in beiden Examina"
Hat hier jemand Erfahrung damit, ob ein VB dabei das ausreichend "ausgleichen" kann, auch wenn die Voraussetzungen aufgrund des 1. Examens formal nicht vorliegen?
Vielen Dank für konstruktive Antworten.
26.04.2021, 11:10
Bei „befriedigend in beiden Examen“ kann man nichts ausgleichen. Diese Ausschreibungen sprechen dann von „in beiden Examen zusammen 13 (oder manchmal mehr) Punkte“.
Aber wie schon gesagt in NRW hat man teilweise Glück und nur das zweite ist relevant
Aber wie schon gesagt in NRW hat man teilweise Glück und nur das zweite ist relevant
26.04.2021, 12:49
Damit erfüllst du in NRW ja sogar die VSS für die ordentliche Justiz. Wenn das zweite über 9 ist, kommt es auf das erste nicht mehr an.
Sonst steht dir auch die Innenverwaltung offen. Die will in NRW min. 7,0 Punkte im 2. Viele Bundesbehörden verlangen 13 aus beiden, was du ja auch locker hast.
Insofern steht dir mit dem guten zweiten verdammt viel offen.
Wenn bei Ausschreibung allerdings steht, dass zweimal befriedigend verlangt wird, dann bist du wohl raus.
Sonst steht dir auch die Innenverwaltung offen. Die will in NRW min. 7,0 Punkte im 2. Viele Bundesbehörden verlangen 13 aus beiden, was du ja auch locker hast.
Insofern steht dir mit dem guten zweiten verdammt viel offen.
Wenn bei Ausschreibung allerdings steht, dass zweimal befriedigend verlangt wird, dann bist du wohl raus.
26.04.2021, 12:50
Ich denke nicht, dass die Grenzen so starr sind, zumal du im ersten Examen das b ja nur knapp verfehlt hast.
Aber ruf doch einfach mal in der zuständigen Behörde an und frag, ob eine Bewerbung Sinn macht. Da arbeiten meistens nette Leute, die sich über ne Plauderei freuen
Aber ruf doch einfach mal in der zuständigen Behörde an und frag, ob eine Bewerbung Sinn macht. Da arbeiten meistens nette Leute, die sich über ne Plauderei freuen
26.04.2021, 12:53
Hallo,
ich habe das gleiche "Problem".
Bei den ausgeschriebenen Stellen bei denen ich mich erkundigt habe, hieß es immer, dass von der Vorgabe befriedigende Examina nicht abgewichen werden kann... ist natürlich super ärgerlich.
Es gibt trz zumindest in NRW einige ausgeschriebene Stellen bei denen nur im zweiten ein befriedigend verlangt wird. Bei mir hat es dann bei einer solchen Stelle letztendlich auch geklappt also alles ist drin nur die Anzahl der möglichen Stellen verringert sich
ich habe das gleiche "Problem".
Bei den ausgeschriebenen Stellen bei denen ich mich erkundigt habe, hieß es immer, dass von der Vorgabe befriedigende Examina nicht abgewichen werden kann... ist natürlich super ärgerlich.
Es gibt trz zumindest in NRW einige ausgeschriebene Stellen bei denen nur im zweiten ein befriedigend verlangt wird. Bei mir hat es dann bei einer solchen Stelle letztendlich auch geklappt also alles ist drin nur die Anzahl der möglichen Stellen verringert sich
26.04.2021, 12:56
Falls es für dich in Frage kommt, könntest du dich nach Bayern orientieren. Da kommt es sowohl in Justiz (8p) als auch in Verwaltung (7,5p) allein auf die Note im 2. an.
26.04.2021, 13:16
Auf Bundesebene sollte es beim BAMF, der Bundeswehr und der Deutschen Rentenversicherung mit der Kombination klappen.
In Bayern zählen für die meisten Stellen (offiziell) nur die Ergebnisse der ZJS (Ri, StA, Ministerien, Kommunalverwaltung, Finanzverwaltung).
Ich weiß nicht, wie die Lage in anderen Bundesländern aussieht.
In Bayern zählen für die meisten Stellen (offiziell) nur die Ergebnisse der ZJS (Ri, StA, Ministerien, Kommunalverwaltung, Finanzverwaltung).
Ich weiß nicht, wie die Lage in anderen Bundesländern aussieht.
26.04.2021, 17:36
Vielen Dank für die Antworten!
Ich habe die Stellen, bei denen nur ein befriedigend im 2. Examen verlangt wird auch entdeckt und werde mich wohl erstmal auf diese bewerben, da sie für mich nicht weniger interessant sind. Sollte sich daraus nichts ergeben, werde ich mich bei den entsprechenden Behörden erkundigen, die zweimal befriedigend fordern.
Sollte hier mich jemand weitere Anregungen haben, gerne her damit! :) ich möchte jedoch auf jeden Fall in NRW bleiben (am liebsten in der Region Düsseldorf/Ruhrpott)
Ich habe die Stellen, bei denen nur ein befriedigend im 2. Examen verlangt wird auch entdeckt und werde mich wohl erstmal auf diese bewerben, da sie für mich nicht weniger interessant sind. Sollte sich daraus nichts ergeben, werde ich mich bei den entsprechenden Behörden erkundigen, die zweimal befriedigend fordern.
Sollte hier mich jemand weitere Anregungen haben, gerne her damit! :) ich möchte jedoch auf jeden Fall in NRW bleiben (am liebsten in der Region Düsseldorf/Ruhrpott)


