24.04.2021, 12:18
Hallo,
angenommen der A verkauft dem B ein Auto unter Eigentumsvorbehalt. Da der B den Kaufpreis nicht zahlt, erhebt der A Klage auf Zahlung des Kaufpreises. Da der Eigentumsvorbehalt unter einer auflösenden Bedingung steht, dürfte eine Zug um Zug Verurteilung doch eigentlich nicht notwendig sein? Sobald der B den Titel auslöst, müsste er doch Eigentümer des Fahrzeuges sein. Wie ist es aber, wenn der A den Gerichtsvollzieher anweisen würde, das Auto zu pfänden. Der Gesetzgeber lässt das ja in § 811 Abs. 2 ZPO ausdrücklich zu? Fällt dann der Eigentumsvorbehalt einfach weg?
angenommen der A verkauft dem B ein Auto unter Eigentumsvorbehalt. Da der B den Kaufpreis nicht zahlt, erhebt der A Klage auf Zahlung des Kaufpreises. Da der Eigentumsvorbehalt unter einer auflösenden Bedingung steht, dürfte eine Zug um Zug Verurteilung doch eigentlich nicht notwendig sein? Sobald der B den Titel auslöst, müsste er doch Eigentümer des Fahrzeuges sein. Wie ist es aber, wenn der A den Gerichtsvollzieher anweisen würde, das Auto zu pfänden. Der Gesetzgeber lässt das ja in § 811 Abs. 2 ZPO ausdrücklich zu? Fällt dann der Eigentumsvorbehalt einfach weg?
24.04.2021, 12:25
Sorry, ich stand kurz auf dem Schlauch. Allein die Pfändung führt ja noch nicht zur Befriedigung des Gläubigers. Frage kann also gerne ignoriert werden.