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  5. Beschluss AG Weimar (Corona)
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Thema geschlossen

 
Beschluss AG Weimar (Corona)
Gast
Unregistered
 
#1
12.04.2021, 15:25
Folgenden "Beschluss" des AG Weimar habe ich auf der Internetseite eines RA gefunden: 

https://www.rakrause.de/amtsgericht-weimar9baf5e76

Hiernach soll die Verfügung einer Schulleitung zum Tragen von Masken und dem Abstandsgebot, sowie der Corona-Testpflicht rechtswidrig sein. 

Sehr merkwürdig: 

Der Beschluss ist 200 Seiten lang; 
soll von einem AG, statt einem VG erlassen worden sein, 
es liegt nur eine einfache Textfassung, ohne gerichtlichen Briefkopf vor. 

Aber amüsiert euch selbst! :D
Gast
Unregistered
 
#2
12.04.2021, 16:17
(12.04.2021, 15:25)Gast schrieb:  Folgenden "Beschluss" des AG Weimar habe ich auf der Internetseite eines RA gefunden: 

https://www.rakrause.de/amtsgericht-weimar9baf5e76

Hiernach soll die Verfügung einer Schulleitung zum Tragen von Masken und dem Abstandsgebot, sowie der Corona-Testpflicht rechtswidrig sein. 

Sehr merkwürdig: 

Der Beschluss ist 200 Seiten lang; 
soll von einem AG, statt einem VG erlassen worden sein, 
es liegt nur eine einfache Textfassung, ohne gerichtlichen Briefkopf vor. 

Aber amüsiert euch selbst! :D

Wurde aufgrund von 1666 I, IV BGB richtigerweise nicht vom VG erlassen.
Gast
Unregistered
 
#3
12.04.2021, 16:21
(12.04.2021, 15:25)Gast schrieb:  Folgenden "Beschluss" des AG Weimar habe ich auf der Internetseite eines RA gefunden: 

https://www.rakrause.de/amtsgericht-weimar9baf5e76

Hiernach soll die Verfügung einer Schulleitung zum Tragen von Masken und dem Abstandsgebot, sowie der Corona-Testpflicht rechtswidrig sein. 

Sehr merkwürdig: 

Der Beschluss ist 200 Seiten lang; 
soll von einem AG, statt einem VG erlassen worden sein, 
es liegt nur eine einfache Textfassung, ohne gerichtlichen Briefkopf vor. 

Aber amüsiert euch selbst! :D

Dazu passt dann wohl der Beschluss des AG Weimar, über den die LTO aktuell berichtet  Lesen
Gast
Unregistered
 
#4
12.04.2021, 16:22
Mag sein. 

Die Anträge muten etwas undifferenziert und unbestimmt an.
Gast
Unregistered
 
#5
12.04.2021, 16:25
Der RA sagt selbst, dass es nicht die Version sei, die vom Gericht angefordert wurde.

Absoluter Bullshit.

Zudem finde ich es komisch, dass hier die Klage einer Mutter zweier Kinder gegen die Schule gegeben ist, das Gericht dann aber gegenüber allen Schülern tenorieren kann. 

Kann mir das ein Familienrechtler mal erklären?
Gast
Unregistered
 
#6
12.04.2021, 16:34
(12.04.2021, 16:25)Gast schrieb:  Der RA sagt selbst, dass es nicht die Version sei, die vom Gericht angefordert wurde.

Absoluter Bullshit.

Zudem finde ich es komisch, dass hier die Klage einer Mutter zweier Kinder gegen die Schule gegeben ist, das Gericht dann aber gegenüber allen Schülern tenorieren kann. 

Kann mir das ein Familienrechtler mal erklären?

Das ist handwerklich dermaßen schlecht, dass man sich fragt, wie der oder die RichterIn es überhaupt durchs Referendariat geschafft hat. Das hat schon fast was von so wirren Reichsbürgerschriftsätzen.

Selbst diese an sich schon bizarren Gutachten werden dann nochmal vollkommen sinnentstellend zitiert. Die Expertise der gesetzlich zuständigen Stellen vollkommen ignoriert. Fehlte eigentlich nur noch ein Verweis auf Bill Gates und die reptiloide Weltverschwörung...
FamilyGuy
Unregistered
 
#7
12.04.2021, 16:50
Bei LTO werden noch Hintergründe erläutert, falls es wen interessiert.
Gast
Unregistered
 
#8
12.04.2021, 17:04
Ich bin ja ein Verfechter der richterlichen Unabhängigkeit, aber sowas macht mich einfach nur traurig und wütend. Egal, wie es ausgehen sollte, es beschädigt auf jeden Fall unserer Rechtstaat.
Gast
Unregistered
 
#9
12.04.2021, 18:31
(12.04.2021, 16:17)Gast schrieb:  
(12.04.2021, 15:25)Gast schrieb:  Folgenden "Beschluss" des AG Weimar habe ich auf der Internetseite eines RA gefunden: 

https://www.rakrause.de/amtsgericht-weimar9baf5e76

Hiernach soll die Verfügung einer Schulleitung zum Tragen von Masken und dem Abstandsgebot, sowie der Corona-Testpflicht rechtswidrig sein. 

Sehr merkwürdig: 

Der Beschluss ist 200 Seiten lang; 
soll von einem AG, statt einem VG erlassen worden sein, 
es liegt nur eine einfache Textfassung, ohne gerichtlichen Briefkopf vor. 

Aber amüsiert euch selbst! :D

Wurde aufgrund von 1666 I, IV BGB richtigerweise nicht vom VG erlassen.

Das, worauf sich der RA bezieht ist doch AG Weimar, 11.01.2021 - 6 OWi - 523 Js 202518/20. Volltext ist bei openJur veröffentlicht. Die LTO berichtete über eine Entscheidung des Familiengerichts am AG Weimar. Zwei strange Entscheidungen Fragezeichen
Gast
Unregistered
 
#10
12.04.2021, 20:14
Ich habe mir den Beschluss jetzt nochmal genauer angesehen. Zunächst: Auch ich finde, dass man manche Maßnahmen in Frage stellen muss. Wenn beispielsweise Ausgangsbeschränkungen wegen Verstoß gegen den Bestimmtheitsgrundsatz aufgehoben werden, ist das für mich vollkommen nachvollziehbar. Ich bin auch kein Wissenschaftler, sodass ich nicht einschätzen kann, ob bestimmte Maßnahmen nach wissenschaftlichen Erkenntnisses geeignet sind, um den aktuellen Pandemiegeschehen entgegenzuwirken. 

Man muss sich allerdings nur einmal ansehen, wer im Rahmen des Beschlussverfahrens als Gutachter bestellt wurde. Es handelt sich insgesamt um Wissenschaftler, die sich in der Vergangenheit kritisch gegenüber den Coronamaßnahmen geäußert haben. Es fehlt also m.E. schon hier an einer ausgewogenen Betrachtung des Gerichts. Aufgefallen ist mir zudem, dass der Antrag am 13.03.2021 gestellt wurde, sodass ich mir die Frage stelle, wie sich das Gericht innerhalb der kurzen Zeit nicht nur mit den Gutachten, sondern auch mit den ganzen zitierten Studien und Statistiken auseinandersetzen konnte, um dann am 8.4.21 einen knapp 180Seiten umfassenden Beschluss zu erlassen.
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