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  5. Klage VG beA - Originalvollmacht
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Klage VG beA - Originalvollmacht
Zivilrechtlerin
Unregistered
 
#1
07.04.2021, 13:09
Hallo ihr Lieben,

eine verzweifelte junge Zivilrechtlerin muss eine Klage beim Verwaltungsgericht einreichen und sucht nun schlaue Verwaltungsrechtler:

Laut dem Kaiserskript muss ich eine Originalvollmacht der Klage beifügen.

Wie soll das bei beA gehen? Reicht dann doch die Kopie? Oder schickt man das Original hinterher?

Zuständig ist das VG Köln. 

Vielen Dank und liebe Grüße 




PS: Kennt ihr das? So viele Jahre studiert/ den Vorbereitungsdienst abgeleistet und trotzdem hat man andauernd keine Ahnung
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Gast
Unregistered
 
#2
07.04.2021, 13:13
(07.04.2021, 13:09)Zivilrechtlerin schrieb:  Hallo ihr Lieben,

eine verzweifelte junge Zivilrechtlerin muss eine Klage beim Verwaltungsgericht einreichen und sucht nun schlaue Verwaltungsrechtler:

Laut dem Kaiserskript muss ich eine Originalvollmacht der Klage beifügen.

Wie soll das bei beA gehen? Reicht dann doch die Kopie? Oder schickt man das Original hinterher?

Zuständig ist das VG Köln. 

Vielen Dank und liebe Grüße 




PS: Kennt ihr das? So viele Jahre studiert/ den Vorbereitungsdienst abgeleistet und trotzdem hat man andauernd keine Ahnung


qualifiziertes elektronisches siegel? 

im zweifel: schick es doch einfach trotzdem per post hin
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Gast
Unregistered
 
#3
07.04.2021, 13:24
Kopie
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Gast
Unregistered
 
#4
07.04.2021, 13:31
Vielleicht nicht das Kaiserskript (ein Lernbuch für Referendare) für die tägliche Arbeit nutzen? Ein Blick ins Gesetz: § 67 VwGO. Die Vollmacht kann nachgereicht werden.
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Gast
Unregistered
 
#5
07.04.2021, 13:37
Klingt nach LKW Maut....
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Zivilrechtlerin
Unregistered
 
#6
07.04.2021, 15:50
(07.04.2021, 13:31)Gast schrieb:  Vielleicht nicht das Kaiserskript (ein Lernbuch für Referendare) für die tägliche Arbeit nutzen? Ein Blick ins Gesetz: § 67 VwGO. Die Vollmacht kann nachgereicht werden.

Der Ton gefällt mir nicht aber die Antwort schon. Merci!
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Gast
Unregistered
 
#7
07.04.2021, 17:56
(07.04.2021, 15:50)Zivilrechtlerin schrieb:  
(07.04.2021, 13:31)Gast schrieb:  Vielleicht nicht das Kaiserskript (ein Lernbuch für Referendare) für die tägliche Arbeit nutzen? Ein Blick ins Gesetz: § 67 VwGO. Die Vollmacht kann nachgereicht werden.

Der Ton gefällt mir nicht aber die Antwort schon. Merci!


Ich noch mal. So etwas sind eben absolute Basics, die man sich ansehen sollte, bevor man in einer offenbar recht fremden Prozessordnung rumfuchtelt.
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Gast
Unregistered
 
#8
07.04.2021, 23:03
Grummel doch woanders :)
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Zivilrechtlerin
Unregistered
 
#9
08.04.2021, 09:04
(07.04.2021, 23:03)Gast schrieb:  Grummel doch woanders :)

<3
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