03.04.2021, 11:19
(02.04.2021, 23:48)Gast schrieb:(02.04.2021, 22:07)Gast 11 schrieb: Viele Anwälte wollten 250 Euro pro Stunde...ich hab einen gefunden mit honorvereinbarung für jede Klausur 700 Euro...aber ich habe keine andere Wahlschlechter deal für dich und guter für den Anwalt!
Was meinst du denn, wieviel Zeit der sich für jede Klausur nimmt? Der nimmt doch einfach seine Textbausteine, die er immer nimmt, und kleistert schnellschnell ein bisschen was individuelles zu deinen Klausuren dazu.
Puh, zum Glück hast du dich entschieden diese Antwort zu verfassen, denn sonst hätte sich bei Gast 11 evtl. ein schlechtes Gefühl vermeiden lassen. Es war richtig, dass du ihr in der schwierigen Phase aufgezeigt hast, dass du denkst, dass sie dazu sich den Zwängen des Widerspruchsverfahrens unterworfen hat und evtl. nicht den besten Deal erwischt hat. Vielen Dank dafür, denn Unterstützung braucht niemand.
/aus
03.04.2021, 11:26
(03.04.2021, 11:19)allround schrieb:(02.04.2021, 23:48)Gast schrieb:(02.04.2021, 22:07)Gast 11 schrieb: Viele Anwälte wollten 250 Euro pro Stunde...ich hab einen gefunden mit honorvereinbarung für jede Klausur 700 Euro...aber ich habe keine andere Wahlschlechter deal für dich und guter für den Anwalt!
Was meinst du denn, wieviel Zeit der sich für jede Klausur nimmt? Der nimmt doch einfach seine Textbausteine, die er immer nimmt, und kleistert schnellschnell ein bisschen was individuelles zu deinen Klausuren dazu.
Puh, zum Glück hast du dich entschieden diese Antwort zu verfassen, denn sonst hätte sich bei Gast 11 evtl. ein schlechtes Gefühl vermeiden lassen. Es war richtig, dass du ihr in der schwierigen Phase aufgezeigt hast, dass du denkst, dass sie dazu sich den Zwängen des Widerspruchsverfahrens unterworfen hat und evtl. nicht den besten Deal erwischt hat. Vielen Dank dafür, denn Unterstützung braucht niemand.
/aus
Vor allem ist es ihre letzte Chance, wie sie ja geschrieben hat. Und je nach Anwalt nimmt er sich da durchaus Zeit und investiert Mühe. Natürlich sind viele Sachen bei der Prüfungsanfechtung ähnlich, da die möglichen Ansatzpunkte für den Anwalt nunmal endlich sind. Der Kollege, der bei uns Prüfungsanfechtungen macht, nimmt dafür auch einige Euro, aber dafür auch einiges an Zeit.
Ich drücke die Daumen, dass es klappt!
03.04.2021, 15:48
Man kann nur gegen den Bescheid über das Nichtbestehen, oder den Bescheid über die Endnote Widerspruch einlegen? Ein Widerspruch zwischen den bestandenen Klausuren und der Mündlichen eingelegt bezieht sich also auch schon auf das spätere Endergebniss?
03.04.2021, 18:00
(03.04.2021, 15:48)Gast schrieb: Man kann nur gegen den Bescheid über das Nichtbestehen, oder den Bescheid über die Endnote Widerspruch einlegen? Ein Widerspruch zwischen den bestandenen Klausuren und der Mündlichen eingelegt bezieht sich also auch schon auf das spätere Endergebniss?
Bitte was? Ein Widerspruch ist doch überhaupt nicht statthaft zwischen bestandenen Klausuren und der Mündlichen. Die Mitteilung der Klausurergebnisse ist nur eine informatorische Verfahrenshandlung und damit nicht isoliert angreifbar, 44a VwGO. Der Widerspruch findet erst gegen die Prüfungsentscheidung, die entweder als Nichtbestehensbescheid nach den Klausuren oder mit Ergebnis der mündlichen Prüfung ergeht, statt.
20.04.2021, 23:11
(31.03.2021, 08:13)Tritra schrieb: Die Begründungen sind teilweise eher schwammig. Mal konnte der eine meine Schrift lesen und die Zweitkorrektur nicht.
Jedenfalls wollte sehen, ob es sich lohnt hier was zu machen.
Danke schonmal im vorraus.
Da ist der Ansatz doch schon. Wenn der Erstkorrektor die Schrift lesen konnte, ist sie objektiv lesbar und muss von der Zweitkorrektur ebenfalls "erforscht" und der Bewertung zu Grunde gelegt werden. Das kann man mit wenig Aufwand selbst angreifen - idealerweise Leseabschrift beifügen. Risiko: die Korrektur hat Fehler übersehen, da unlesbar, die dann noch auftauchen, wenn man es lesen kann.