30.03.2021, 21:08
(30.03.2021, 17:40)Gast schrieb: Luther ist keine GK
... Diesel scheiße und Projekte sowieso. Been said.
Dennoch dürfte mit den Noten des TE vieeeeeeeeel mehr gehen als der lächerliche Hungerlohn, egal ob nun Unternehmen oder mittelständische Kanzlei. Vll reichts auch für GK FFM vierte/fünfte/sechste Reihe.
30.03.2021, 22:00
Ohne das angebotene Einstiegsgehalt rechtfertigen zu wollen (wir zahlen tatsächlich Reno Berufsanfängerinnen mehr) , das Gebiet „Strafrecht“ ist schon sehr speziell, wenn man in die Richtung will, ist ein Angebot als angestellter Anwalt schon sehr sehr selten.
Strafrecht wird im Regelfall in sehr kleinen Einheiten betrieben, in den ersten Jahren ist es nahezu unmöglich, Umsatz zu generieren, das läuft fast nur über Mund zu Mund propaganda und über Stammkunden. Wenn man tatsächlich in die Richtung will und Spaß daran und an der ganz speziellen Arbeit hat, würde ich ggf noch einmal nachverhandeln aber nicht sofort ablehnen. Wenn einem das Rechtsgebiet nicht perfekt liegt und man keinen Bock auf schwierige Mandanten hat und auf ständige Gerichtstermine, sollte man den Job unabhängig vom Gehalt ablehnen, wie gesagt, mit Jura und typischen Anwaltstätigkeiten hat das nichts zu tun.
Ich bin immer wieder erstaunt, wie entscheidend heutzutage das Einstiegsgehalt ist, ihr müsst den Job mehr als 30 Jahre ausüben, da sollte man m.E. schon auch Wert darauf legen, dass einem die Tätigkeit irgendwie liegt, das dürfte mittelfristig auch wirtschaftlich am sinnvollsten sein.
Auch im Strafrecht kann man nach einigen Jahren viel Geld verdienen, einige mir bekannte Strafverteidiger machen mehr Geld schwarz als ein gk Anwalt verdient.
Strafrecht wird im Regelfall in sehr kleinen Einheiten betrieben, in den ersten Jahren ist es nahezu unmöglich, Umsatz zu generieren, das läuft fast nur über Mund zu Mund propaganda und über Stammkunden. Wenn man tatsächlich in die Richtung will und Spaß daran und an der ganz speziellen Arbeit hat, würde ich ggf noch einmal nachverhandeln aber nicht sofort ablehnen. Wenn einem das Rechtsgebiet nicht perfekt liegt und man keinen Bock auf schwierige Mandanten hat und auf ständige Gerichtstermine, sollte man den Job unabhängig vom Gehalt ablehnen, wie gesagt, mit Jura und typischen Anwaltstätigkeiten hat das nichts zu tun.
Ich bin immer wieder erstaunt, wie entscheidend heutzutage das Einstiegsgehalt ist, ihr müsst den Job mehr als 30 Jahre ausüben, da sollte man m.E. schon auch Wert darauf legen, dass einem die Tätigkeit irgendwie liegt, das dürfte mittelfristig auch wirtschaftlich am sinnvollsten sein.
Auch im Strafrecht kann man nach einigen Jahren viel Geld verdienen, einige mir bekannte Strafverteidiger machen mehr Geld schwarz als ein gk Anwalt verdient.
30.03.2021, 22:07
(30.03.2021, 20:21)Gast schrieb:(30.03.2021, 20:03)Gast schrieb:(30.03.2021, 17:57)Gast schrieb:(30.03.2021, 16:29)Gast schrieb:(30.03.2021, 16:14)Gast schrieb: Über Zeitarbeit mit mind. 70 k kommt man da auch rein (GK). Übernahme möglich in Frankfurter GKs mit den Noten.
Sonst Unternehmen, Versicherungen, Banken, mittelständische Kanzleien oder A13 versuchen.
Die Übernahme ist dabei so krass selten, dass man darauf absolut nicht spekulieren kann. GK ist in 90% der Fälle mit den Noten einfach nicht drin, außer vielleicht Projektarbeit
Ich hatte sogar mit 2 x a ein Vorst.gespräch bei ner GK für Projektarbeit.
In Frankfurt geht alles mit den Noten.
Ohne dir zunahe treten zu wollen: Für Projektarbeit würden GK jeden dressierten Schimpansen nehmen. Das sagt jetzt nichts über die mögliche Qualität von den Projektjuristen aus, die durchaus gute Arbeit leisten können, aber das ist nun Mal Fakt.
Woher ich das weiß? Hab selbst mal als WissMit bei einer Diesel-GK gearbeitet (ohne zum Glück Diesel machen zu müssen).
Die Übernahme erfolgt in 90% der Fälle trotzdem nicht, auch wenn die Leute ggf. Gute Arbeit leisten
Wobei der Kollege oben auch nur über ein Vorstellungsgespräch berichtet. Möglicherweise haben sie ihn dann nicht mal für Diesel genommen, was natürlich krass wäre.
Kann dir sagen, dass es kein Diesel war, sondern ein Rechtsgebiet, was damit so gar nichts zu tun hat und es sich auch nicht um Projektstelle gehandelt hat. Habe am Ende selbst abgesagt, da ich ein anderes Angebot angenommen habe
30.03.2021, 22:44
(30.03.2021, 22:00)Gast 0815 schrieb: Ohne das angebotene Einstiegsgehalt rechtfertigen zu wollen (wir zahlen tatsächlich Reno Berufsanfängerinnen mehr) , das Gebiet „Strafrecht“ ist schon sehr speziell, wenn man in die Richtung will, ist ein Angebot als angestellter Anwalt schon sehr sehr selten.
Strafrecht wird im Regelfall in sehr kleinen Einheiten betrieben, in den ersten Jahren ist es nahezu unmöglich, Umsatz zu generieren, das läuft fast nur über Mund zu Mund propaganda und über Stammkunden. Wenn man tatsächlich in die Richtung will und Spaß daran und an der ganz speziellen Arbeit hat, würde ich ggf noch einmal nachverhandeln aber nicht sofort ablehnen. Wenn einem das Rechtsgebiet nicht perfekt liegt und man keinen Bock auf schwierige Mandanten hat und auf ständige Gerichtstermine, sollte man den Job unabhängig vom Gehalt ablehnen, wie gesagt, mit Jura und typischen Anwaltstätigkeiten hat das nichts zu tun.
Ich bin immer wieder erstaunt, wie entscheidend heutzutage das Einstiegsgehalt ist, ihr müsst den Job mehr als 30 Jahre ausüben, da sollte man m.E. schon auch Wert darauf legen, dass einem die Tätigkeit irgendwie liegt, das dürfte mittelfristig auch wirtschaftlich am sinnvollsten sein.
Auch im Strafrecht kann man nach einigen Jahren viel Geld verdienen, einige mir bekannte Strafverteidiger machen mehr Geld schwarz als ein gk Anwalt verdient.
Wenn Sie das Geld "schwarz" machen, risikieren Sie aber auch ihre Existenz? Was bringt mir noch soviel Geld, wenn ich jede Nacht schlaflos bin, weil am nächsten Morgen schon alles vorbei sein könnte?
30.03.2021, 23:08
(30.03.2021, 22:00)Gast 0815 schrieb: Ohne das angebotene Einstiegsgehalt rechtfertigen zu wollen (wir zahlen tatsächlich Reno Berufsanfängerinnen mehr) , das Gebiet „Strafrecht“ ist schon sehr speziell, wenn man in die Richtung will, ist ein Angebot als angestellter Anwalt schon sehr sehr selten.
Strafrecht wird im Regelfall in sehr kleinen Einheiten betrieben, in den ersten Jahren ist es nahezu unmöglich, Umsatz zu generieren, das läuft fast nur über Mund zu Mund propaganda und über Stammkunden. Wenn man tatsächlich in die Richtung will und Spaß daran und an der ganz speziellen Arbeit hat, würde ich ggf noch einmal nachverhandeln aber nicht sofort ablehnen. Wenn einem das Rechtsgebiet nicht perfekt liegt und man keinen Bock auf schwierige Mandanten hat und auf ständige Gerichtstermine, sollte man den Job unabhängig vom Gehalt ablehnen, wie gesagt, mit Jura und typischen Anwaltstätigkeiten hat das nichts zu tun.
Ich bin immer wieder erstaunt, wie entscheidend heutzutage das Einstiegsgehalt ist, ihr müsst den Job mehr als 30 Jahre ausüben, da sollte man m.E. schon auch Wert darauf legen, dass einem die Tätigkeit irgendwie liegt, das dürfte mittelfristig auch wirtschaftlich am sinnvollsten sein.
Auch im Strafrecht kann man nach einigen Jahren viel Geld verdienen, einige mir bekannte Strafverteidiger machen mehr Geld schwarz als ein gk Anwalt verdient.
viel wahres dabei. jedem BA sollte klar sein, dass StrafR ausserhalb von White Collar im Ergebnis irgendwann Selbständigkeit heissen muss.
Aber: Mit was machen die dann ihr Geld schwarz? Offiziell vertretene Mandate sollte man in jedem Fall abrechnen. Geldwäsche für Araberclans? Wer sowas will... hoffentlich dann eines Tages kein Bestenstiel im...
30.03.2021, 23:25
(30.03.2021, 23:08)Gast schrieb:(30.03.2021, 22:00)Gast 0815 schrieb: Ohne das angebotene Einstiegsgehalt rechtfertigen zu wollen (wir zahlen tatsächlich Reno Berufsanfängerinnen mehr) , das Gebiet „Strafrecht“ ist schon sehr speziell, wenn man in die Richtung will, ist ein Angebot als angestellter Anwalt schon sehr sehr selten.
Strafrecht wird im Regelfall in sehr kleinen Einheiten betrieben, in den ersten Jahren ist es nahezu unmöglich, Umsatz zu generieren, das läuft fast nur über Mund zu Mund propaganda und über Stammkunden. Wenn man tatsächlich in die Richtung will und Spaß daran und an der ganz speziellen Arbeit hat, würde ich ggf noch einmal nachverhandeln aber nicht sofort ablehnen. Wenn einem das Rechtsgebiet nicht perfekt liegt und man keinen Bock auf schwierige Mandanten hat und auf ständige Gerichtstermine, sollte man den Job unabhängig vom Gehalt ablehnen, wie gesagt, mit Jura und typischen Anwaltstätigkeiten hat das nichts zu tun.
Ich bin immer wieder erstaunt, wie entscheidend heutzutage das Einstiegsgehalt ist, ihr müsst den Job mehr als 30 Jahre ausüben, da sollte man m.E. schon auch Wert darauf legen, dass einem die Tätigkeit irgendwie liegt, das dürfte mittelfristig auch wirtschaftlich am sinnvollsten sein.
Auch im Strafrecht kann man nach einigen Jahren viel Geld verdienen, einige mir bekannte Strafverteidiger machen mehr Geld schwarz als ein gk Anwalt verdient.
viel wahres dabei. jedem BA sollte klar sein, dass StrafR ausserhalb von White Collar im Ergebnis irgendwann Selbständigkeit heissen muss.
Aber: Mit was machen die dann ihr Geld schwarz? Offiziell vertretene Mandate sollte man in jedem Fall abrechnen. Geldwäsche für Araberclans? Wer sowas will... hoffentlich dann eines Tages kein Bestenstiel im...
Aus der Fantasie heraus: Offiziell abrechnen, inoffiziell mehr eincashen?
31.03.2021, 00:14
(30.03.2021, 23:25)Gast schrieb:(30.03.2021, 23:08)Gast schrieb:(30.03.2021, 22:00)Gast 0815 schrieb: Ohne das angebotene Einstiegsgehalt rechtfertigen zu wollen (wir zahlen tatsächlich Reno Berufsanfängerinnen mehr) , das Gebiet „Strafrecht“ ist schon sehr speziell, wenn man in die Richtung will, ist ein Angebot als angestellter Anwalt schon sehr sehr selten.
Strafrecht wird im Regelfall in sehr kleinen Einheiten betrieben, in den ersten Jahren ist es nahezu unmöglich, Umsatz zu generieren, das läuft fast nur über Mund zu Mund propaganda und über Stammkunden. Wenn man tatsächlich in die Richtung will und Spaß daran und an der ganz speziellen Arbeit hat, würde ich ggf noch einmal nachverhandeln aber nicht sofort ablehnen. Wenn einem das Rechtsgebiet nicht perfekt liegt und man keinen Bock auf schwierige Mandanten hat und auf ständige Gerichtstermine, sollte man den Job unabhängig vom Gehalt ablehnen, wie gesagt, mit Jura und typischen Anwaltstätigkeiten hat das nichts zu tun.
Ich bin immer wieder erstaunt, wie entscheidend heutzutage das Einstiegsgehalt ist, ihr müsst den Job mehr als 30 Jahre ausüben, da sollte man m.E. schon auch Wert darauf legen, dass einem die Tätigkeit irgendwie liegt, das dürfte mittelfristig auch wirtschaftlich am sinnvollsten sein.
Auch im Strafrecht kann man nach einigen Jahren viel Geld verdienen, einige mir bekannte Strafverteidiger machen mehr Geld schwarz als ein gk Anwalt verdient.
viel wahres dabei. jedem BA sollte klar sein, dass StrafR ausserhalb von White Collar im Ergebnis irgendwann Selbständigkeit heissen muss.
Aber: Mit was machen die dann ihr Geld schwarz? Offiziell vertretene Mandate sollte man in jedem Fall abrechnen. Geldwäsche für Araberclans? Wer sowas will... hoffentlich dann eines Tages kein Bestenstiel im...
Aus der Fantasie heraus: Offiziell abrechnen, inoffiziell mehr eincashen?
Klassiker.
Anstatt 1.000€ legal
750€ schwarz
Haben beide was davon
Und die Akte wird geschreddert...
Beweise 0
31.03.2021, 00:36
(30.03.2021, 21:08)Gast schrieb:(30.03.2021, 17:40)Gast schrieb: Luther ist keine GK
... Diesel scheiße und Projekte sowieso. Been said.
Dennoch dürfte mit den Noten des TE vieeeeeeeeel mehr gehen als der lächerliche Hungerlohn, egal ob nun Unternehmen oder mittelständische Kanzlei. Vll reichts auch für GK FFM vierte/fünfte/sechste Reihe.
Ja, reicht definitiv, wenn man sich dann noch mit (zutreffenden Tatsachen) gut verkaufen kann. Bin zwar selbst vor Corona eingestiegen, aber wer behauptet, alle GKs stellen nur mit Prädikat ein, hat definitiv wenig Ahnung von der Realität in FFM oder auch München. Zusatzqualifikationen helfen natürlich und Projektarbeit kann ein Schritt zu "bekannt und bewährt" sein, muss aber nicht. Es muss natürlich keine GK sein, aber so unter Wert verkaufen sollte man sich wirklich nur, wenn es unbedingt das Rechtsgebiet sein soll und man (eher unwahrscheinlich) gar keinen anderen Einstieg findet.
31.03.2021, 05:37
(31.03.2021, 00:14)Gast schrieb:(30.03.2021, 23:25)Gast schrieb:(30.03.2021, 23:08)Gast schrieb:(30.03.2021, 22:00)Gast 0815 schrieb: Ohne das angebotene Einstiegsgehalt rechtfertigen zu wollen (wir zahlen tatsächlich Reno Berufsanfängerinnen mehr) , das Gebiet „Strafrecht“ ist schon sehr speziell, wenn man in die Richtung will, ist ein Angebot als angestellter Anwalt schon sehr sehr selten.
Strafrecht wird im Regelfall in sehr kleinen Einheiten betrieben, in den ersten Jahren ist es nahezu unmöglich, Umsatz zu generieren, das läuft fast nur über Mund zu Mund propaganda und über Stammkunden. Wenn man tatsächlich in die Richtung will und Spaß daran und an der ganz speziellen Arbeit hat, würde ich ggf noch einmal nachverhandeln aber nicht sofort ablehnen. Wenn einem das Rechtsgebiet nicht perfekt liegt und man keinen Bock auf schwierige Mandanten hat und auf ständige Gerichtstermine, sollte man den Job unabhängig vom Gehalt ablehnen, wie gesagt, mit Jura und typischen Anwaltstätigkeiten hat das nichts zu tun.
Ich bin immer wieder erstaunt, wie entscheidend heutzutage das Einstiegsgehalt ist, ihr müsst den Job mehr als 30 Jahre ausüben, da sollte man m.E. schon auch Wert darauf legen, dass einem die Tätigkeit irgendwie liegt, das dürfte mittelfristig auch wirtschaftlich am sinnvollsten sein.
Auch im Strafrecht kann man nach einigen Jahren viel Geld verdienen, einige mir bekannte Strafverteidiger machen mehr Geld schwarz als ein gk Anwalt verdient.
viel wahres dabei. jedem BA sollte klar sein, dass StrafR ausserhalb von White Collar im Ergebnis irgendwann Selbständigkeit heissen muss.
Aber: Mit was machen die dann ihr Geld schwarz? Offiziell vertretene Mandate sollte man in jedem Fall abrechnen. Geldwäsche für Araberclans? Wer sowas will... hoffentlich dann eines Tages kein Bestenstiel im...
Aus der Fantasie heraus: Offiziell abrechnen, inoffiziell mehr eincashen?
Klassiker.
Anstatt 1.000€ legal
750€ schwarz
Haben beide was davon
Und die Akte wird geschreddert...
Beweise 0
31.03.2021, 05:57
Den letzten Beitrag hatte ich versehentlich abgeschickt.
Die Methode mit dem Schwarzgeld ist jetzt nicht so ungewöhnlich, offizielle Abrechnung über Pflichtverteidigung oder RVG Abrechnung, zusätzlich dann Summe X schwarz, da im Bereich Strafrecht das RVG oft tatsächlich nicht wirtschaftlich ist. Ab und an mag dann auch mal eine Akte bei der Abrechnung vergessen werden.
Die übliche Klientel ist derartiges gewöhnt und erwartet es fast schon. Wirtschaftsstrafrecht ist ein sehr kleiner Ausschnitt im Strafrecht, normalerweise sind die Mandanten eher im Bereich BTM etc. unterwegs. Wer damit schlecht schlafen kann, ist dann eher nicht der geborene Strafrechtler, das ist auch bei den Platzhirschen, die ich kenne, mehr als üblich.
Die Methode mit dem Schwarzgeld ist jetzt nicht so ungewöhnlich, offizielle Abrechnung über Pflichtverteidigung oder RVG Abrechnung, zusätzlich dann Summe X schwarz, da im Bereich Strafrecht das RVG oft tatsächlich nicht wirtschaftlich ist. Ab und an mag dann auch mal eine Akte bei der Abrechnung vergessen werden.
Die übliche Klientel ist derartiges gewöhnt und erwartet es fast schon. Wirtschaftsstrafrecht ist ein sehr kleiner Ausschnitt im Strafrecht, normalerweise sind die Mandanten eher im Bereich BTM etc. unterwegs. Wer damit schlecht schlafen kann, ist dann eher nicht der geborene Strafrechtler, das ist auch bei den Platzhirschen, die ich kenne, mehr als üblich.