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  5. Land Hessen-Verlust Wartepunkt Ablehnung Nachrückverfahren
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Land Hessen-Verlust Wartepunkt Ablehnung Nachrückverfahren
Jurafreund
Junior Member
**
Beiträge: 4
Themen: 2
Registriert seit: Feb 2021
#1
17.03.2021, 21:49
Hallo zusammen:
Verliert man seinen Wartepunkt, wenn man die im Nachrückverfahren angebotene Stelle ablehnt?
Vielleicht war jemand von euch schon jemand in dieser Lage und kann mir daher Auskunft geben. 
Da ich nämlich ws. warten muss, würde ich noch gerne einen Job bis zum Refbeginn ausüben. 
Vielen Dank schon im Voraus :)
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Gast
Unregistered
 
#2
17.03.2021, 22:00
Ja, man verliert seine Wartepunkte, wenn man einen Platz ablehnt - unabhängig davon, ob es sich um einen Wunschort handelt oder nicht. 
Im nächsten Durchgang startet man dann wieder bei null.
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Jurafreund
Junior Member
**
Beiträge: 4
Themen: 2
Registriert seit: Feb 2021
#3
17.03.2021, 22:46
Auch, wenn dieser erst über das Nachrückverfahren angeboten wird und man diesen ablehnt?
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Gast
Unregistered
 
#4
18.03.2021, 00:00
(17.03.2021, 22:46)Jurafreund schrieb:  Auch, wenn dieser erst über das Nachrückverfahren angeboten wird und man diesen ablehnt?

Ja, auch dann.
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Naiv
Unregistered
 
#5
18.03.2021, 09:11
(18.03.2021, 00:00)Gast schrieb:  
(17.03.2021, 22:46)Jurafreund schrieb:  Auch, wenn dieser erst über das Nachrückverfahren angeboten wird und man diesen ablehnt?

Ja, auch dann.

Vermutlich gibt es dazu keine Erfahrungswerte, denn die meisten werden ja froh sein über eine möglichst frühe Zusage, dennoch:
Anhand der Erfahrungsberichte in diesem Forum ist es scheinbar so, dass die letzten Plätze eines Durchgangs kurz vor dem Starttermin per Telefonanruf mit maximal 30 Minuten anschließender Bedenkzeit angeboten werden. 
Verfallen die Wartepunkte auch, wenn man in diesem Fall (mehrmals) nicht erreichbar ist? 
Um Nachfragen vorzubeugen: Hintergrund ist die Kündigungsfrist in meinem aktuellen Arbeitsverhältnis. 
Dort wissen alle um die Situation, "können" (meist ja doch eher ein wollen) aber keine Kulanz walten lassen. 

Herzlichen Dank vorab!
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Gast2
Unregistered
 
#6
18.03.2021, 13:05
(18.03.2021, 09:11)Naiv schrieb:  
(18.03.2021, 00:00)Gast schrieb:  
(17.03.2021, 22:46)Jurafreund schrieb:  Auch, wenn dieser erst über das Nachrückverfahren angeboten wird und man diesen ablehnt?

Ja, auch dann.

Vermutlich gibt es dazu keine Erfahrungswerte, denn die meisten werden ja froh sein über eine möglichst frühe Zusage, dennoch:
Anhand der Erfahrungsberichte in diesem Forum ist es scheinbar so, dass die letzten Plätze eines Durchgangs kurz vor dem Starttermin per Telefonanruf mit maximal 30 Minuten anschließender Bedenkzeit angeboten werden. 
Verfallen die Wartepunkte auch, wenn man in diesem Fall (mehrmals) nicht erreichbar ist? 
Um Nachfragen vorzubeugen: Hintergrund ist die Kündigungsfrist in meinem aktuellen Arbeitsverhältnis. 
Dort wissen alle um die Situation, "können" (meist ja doch eher ein wollen) aber keine Kulanz walten lassen. 

Herzlichen Dank vorab!

Du bekommst dann eine E-Mail mit 24h Antwortzeit. Wenn du nicht antwortest, wird das als Ablehnung des Platzes angesehen.
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