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WissMit bleiben
Gast
Unregistered
 
#1
13.03.2021, 14:48
Meint Ihr es ist möglich, als Assessor ein paar Jahre als WissMit zu arbeiten. Ich verdiene gutes Geld und habe Arbeitszeiten wie normale Menschen, ich bin wenig ambitioniert die große Karriere zu machen. Die Tätigkeit hat einfach ein so geringeres Stresslevel als das bei den Anwälten der Fall
ist. 
Mittlerweile denke ich, WissMit in einer GK mit beiden Examina ist die Eier legende Wollmilchsau von der immer alle reden. Klar mag ich ein Lowperformer sein, aber wisst ihr was, ich schlage abends einfach lieber Bälle auf dem Tennisplatz, als Überstunden zu schieben, wobei das terminologisch ja nicht einmal richtig ist. 

Bin gespannt auf Eure Meinungen :)
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Gast
Unregistered
 
#2
13.03.2021, 14:52
Ist halt die Frage, wie es dann nach den paar Jahren weitergehen soll. Du bist halt eigtl. ein Absolvent - aber übernimmst eine Hiwi-Tätigkeit. Da wirst du dich bei neuer Jobsuche schon der Frage stellen müssen, wieso du nicht als Anwalt gearbeitet hast. Ob die Kanzlei das auf lange Sicht mitmacht: müsstest du dort abklären. Aber vllt. wäre ja auch eine Teilzeitmöglichkeit als Anwalt was...sollte dann immerhin auch etwas mehr als das wiss. Mit.-Gehalt sein und wenn du das klare Statement lieferst, dass du Karriere dort eh nicht machen willst, dann machste halt auch pünktlich Schluss bei dem Teilzeitjob und arbeitest halt eh nur 3 Tage.

Ich persönlich fände es auf lange Sicht seltsam, warum jemand mit fertigem Abschluss als Hiwi weiterarbeitet, ohne dass noch etwas daran geknüpft ist oder es einen sonstwie sachlichen Grund gibt, der für andere Arbeitgeber gut nachvollziehbar ist. Aber hey: wer weiß was die Zukunft bringt. Wenn du so damit glücklich bist, dann mach es halt noch eine Weile. Vllt. hast du in ein paar Monaten eh die Schnauze voll davon und willst auch mal "richtig" als Volljurist arbeiten und wahrgenommen werden - und wenn nicht: sofern du damit glücklich bist und dein Arbeitgeber auch mitspielt: mach es halt. Ich sehe nur nicht so wirklich den Sinn darin und würde mir dann als Volljurist lieber eher eine Teilzeitstelle suchen, damit ich zumindest von der Tätigkeit her auch etwas mache, wofür man auch einen Volljuristen benötigt bzw. diesen damit vertraut.
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Gast
Unregistered
 
#3
13.03.2021, 14:54
Was du machen könntest ist der Kanzlei zu sagen, dass du nebenbei promovierst und darum wiss. Mit. bleiben willst - wird ja keiner verlangen, dass du da was vorzeigst...und dann sagst du halt nach 3-4 Jahren, dass es nicht fertig geworden ist und du abbrichst. Ist ja auch nicht ungewöhnlich. Wobei ich persönlich noch nicht gehört habe, dass jemand so lange weiterhin als wiss. Mit. beschäftigt war, sondern dann Associate wurde (wobei das auch immer die Leute von selbst werden wollten - du willst das ja gerade nicht). Hilft wohl wirklich nur ein Gespräch mit dem Arbeitgeber und dass du dir was zurecht legst, warum du erstmal weiterhin nur wiss. Mit. sein willst. Halt uns mal auf dem Laufenden.
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Gast
Unregistered
 
#4
13.03.2021, 15:12
Der Stundenlohn bei einer Teilzeittätigkeit als Rechtsanwalt ist m.E. geringer als der Stundenlohn eines wissenschaftlichen Mitarbeiters. Denn als Rechtsanwalt arbeitet man doch in etwa 10 Stunden am Tag. Bei mir sind es 8 Stunden, teilweise darf ich sogar schon früher gehen. Klar, das Bruttogehalt ist in der Summe höher, auf die Stunde gerechnet aber eben weniger. Zudem hat man ja wesentlich mehr Stress.
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Gasto
Unregistered
 
#5
13.03.2021, 15:14
Wie viel verdienst du als WiMi in Vollzeit? 60 brutto im Jahr? Das bekommst du doch auch, wenn du in ein Unternehmen gehst. Und auf den unteren Positionen dort, arbeitest du dich auch nicht tot (plus eben die besseren Gehalts- und Karrieremöglichkeiten gegenüber einem WiMi).

Daneben sind WiMi Gehälter auch immer ein wenig Werbe-Gehälter. Man möchte so potentielle Berufseinsteiger zur Kanzlei locken. Aber eigentlich hat keine Kanzlei Bock auf den ewigen WiMi, da sie mit einem vergleichbaren Anwalt viel mehr Umsatz/Gewinn machen.
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Gast
Unregistered
 
#6
13.03.2021, 15:17
Ja genau, etwas weniger als 60k brutto. Ich komme mit dem Geld easy aus. Lässt sich denn im Unternehmen wirklich eine ruhige Kugel schieben?
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Gasto
Unregistered
 
#7
13.03.2021, 15:22
(13.03.2021, 15:17)Gast schrieb:  Ja genau, etwas weniger als 60k brutto. Ich komme mit dem Geld easy aus. Lässt sich denn im Unternehmen wirklich eine ruhige Kugel schieben?

Wenn du dir das passende Unternehmen und die passende Position aussuchst, natürlich. 55-60k sind ja jetzt keine großen Gehälter.

Ich glaube, du machst den Fehler, dass du deine jetzt erreichte Endposition mit einer neuen (aber höheren) Einstiegsposition vergleichst. Natürlich wirst du als Newbie in einem Job erstmal mehr Stress haben als ein erfahrener WiMi... aber da kommst du auch schnell rein und dann ist es wieder entspannter bei einem besseren Gehalt und ohne der Depp vom Dienst zu sein. 

Guter Freund von mir ist Richter. Natürlich waren die ersten Jahre stressig aber jetzt ist er mitte 30, hat noch 30 Berufsjahre vor sich und schiebt sich eine relativ entspannte Kugel von 8-15 Uhr bei 4.000 netto.
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Gast
Unregistered
 
#8
14.03.2021, 17:07
Das Problem das ich sehe ist, dass du in diesem Fall für die Kollegen immer ein Jurist "Zweiter Klasse" bleiben wirst. Die anderen sind Anwälte und du bist "nur" der WissMit. Im Übrigen ist auch fraglich, inwieweit du dich dann gehaltstechnisch steigern wirst. Das dürfte bei einem WissMit eher nicht der Fall sein.

Wie die Vorposts schon sagen, kannst du ein ähnliches oder besseres Gehalt auch bei einem Unternehmen erreichen mit dem Vorteil, dass du dann vollwertiges Mitglied der Kollegen bist und eine Perspektive auf Gehaltssteigerungen hast.

Eine Tätigkeit als WissMit nach dem zweiten Examen ist m.E. nur dann sinnvoll, wenn du das zur Finanzierung deiner Promotion machst.

Einzige Ausnahme dürfte der seltene Fall sein, dass du bei einem BGH-Anwalt als WissMit arbeitest. Dort dürfen ja von Gesetzes wegen nur 2 Anwälte im Maximum eine Sozietät bilden, sodass die überschüssige Arbeit auf wissenschaftliche Mitarbeiter verteilt wird, die dann auch aufgrund der anspruchsvollen Tätigkeit gut verdienen (bei hohen Anforderungen an die Qualifikation).
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Gast
Unregistered
 
#9
14.03.2021, 17:20
Eine Option wäre die 40Stunden-Stelle bei LL z.B. 
Da machst du auch nur 40 Wochenstunden, verdienst 80k und darfst dich Anwalt nennen. 
Vergiss auch nicht, dass du als WissMit nicht in das Versorgungswerk einzahlst.
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Gast
Unregistered
 
#10
14.03.2021, 17:31
Wenn deine Noten gut sind, kannste genau das bei einem BGH-Anwalt machen^^
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