02.03.2021, 11:25
Siehe Titel. Kann man dort die/eine Station verbringen? Ich frage mich, weil die Sitzungen ja nicht öffentlich sind. Oder ist der Referendar dann nicht Teil der Öffentlichkeit und kann daher teilnehmen? Hat das mal jemand angefragt, kennt jemand jemanden oder weiß es aus anderen Gründen?
02.03.2021, 12:05
Also hier geht es nicht, aber Öffentlichkeit bist du als Referendar auch nicht. Du hast ja auch Akteneinsicht und kannst (an Kollegialgerichten) sogar an Urteilsbesprechungen teilnehmen ;)
Problem dürfte eher sein, dass man da nicht vermittelt kriegt, was man in der Zivilstation vermittelt kriegen soll. Auch wenn einiges über die ZPO geht, ist das Verfahren doch eigen (vgl. FamFG, Beschlüsse, Beschwerde etc.). Dürfte auch nicht besonders examensrelevant sein. Dann kannst zwar den Unterhalt top berechnen, falls FamR drankommt, aber mit den klassischen Fällen wie Autounfall oder Werkvertrag kannst nix anfangen.
Problem dürfte eher sein, dass man da nicht vermittelt kriegt, was man in der Zivilstation vermittelt kriegen soll. Auch wenn einiges über die ZPO geht, ist das Verfahren doch eigen (vgl. FamFG, Beschlüsse, Beschwerde etc.). Dürfte auch nicht besonders examensrelevant sein. Dann kannst zwar den Unterhalt top berechnen, falls FamR drankommt, aber mit den klassischen Fällen wie Autounfall oder Werkvertrag kannst nix anfangen.
02.03.2021, 12:23
In manchen BL darf du deine Zivilstation nicht bei einem Familiengericht absolvieren. Dafür steht es dir in der Wahlstation offen.
05.03.2021, 14:51
In NRW kannst du die Wahlstation im Familiengericht verbringen und darfst auch mit in die Verhandlungen! Ich fand es sehr interessant! :)