06.03.2021, 14:36
Hallo,
ich komme aus NRW und deswegen richtet sich diese Frage nur an NRW'ler, weil die Fragestellung das Landesrecht betrifft:
In einem behördlichen Bescheid wird neben dem Haupt-VA ein Zwangsmittel angedroht. In der Klausur soll u.a. die Rechtmäßigkeit der Androhung geprüft werden. Ich befinde mich im gestreckten Verfahren. Dort muss ich u.a. feststellen, ob der Haupt-VA bestandskräftig ist oder ob die Klage keine aufschiebende Wirkung hat (§ 55 I VwVG). Bisher habe ich das "Fehlen" einer aufschiebenden Wirkung der Klage immer auf § 80 II 1. Nr. 3 Alt. 2 VwGO i.V.m. § 112 S. 1 JustG NRW gestützt. Nun bin ich aber auf den § 59 I 2 VwVG NRW und § 63 I 3 VwVG NRW aufmerksam geworden. § 59 I 2 VwVG erachte ich für einen Fall von § 80 II 1 Nr. 3 Alt. 2 VwGO?!
§ 63 I 3 VwvVG NRW weiß ich aber nicht recht einzuordnen.
Überdies ist mir nicht klar, wann ich auf § 112 S. 1 JustG und wann auf §§ 59 I 2 / 63 I 3 VwvVG NRW zurückgreifen muss? § 112 S. 1 JustG NRW deckt doch alles ab?
Ich freue mich über jede Rückmeldung! Besten Dank im Voraus :)
ich komme aus NRW und deswegen richtet sich diese Frage nur an NRW'ler, weil die Fragestellung das Landesrecht betrifft:
In einem behördlichen Bescheid wird neben dem Haupt-VA ein Zwangsmittel angedroht. In der Klausur soll u.a. die Rechtmäßigkeit der Androhung geprüft werden. Ich befinde mich im gestreckten Verfahren. Dort muss ich u.a. feststellen, ob der Haupt-VA bestandskräftig ist oder ob die Klage keine aufschiebende Wirkung hat (§ 55 I VwVG). Bisher habe ich das "Fehlen" einer aufschiebenden Wirkung der Klage immer auf § 80 II 1. Nr. 3 Alt. 2 VwGO i.V.m. § 112 S. 1 JustG NRW gestützt. Nun bin ich aber auf den § 59 I 2 VwVG NRW und § 63 I 3 VwVG NRW aufmerksam geworden. § 59 I 2 VwVG erachte ich für einen Fall von § 80 II 1 Nr. 3 Alt. 2 VwGO?!
§ 63 I 3 VwvVG NRW weiß ich aber nicht recht einzuordnen.
Überdies ist mir nicht klar, wann ich auf § 112 S. 1 JustG und wann auf §§ 59 I 2 / 63 I 3 VwvVG NRW zurückgreifen muss? § 112 S. 1 JustG NRW deckt doch alles ab?
Ich freue mich über jede Rückmeldung! Besten Dank im Voraus :)