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Berichte zur Justiz (insb. Bayern)
gast0815
Unregistered
 
#1
06.03.2021, 14:17
Hallo :)

Ich überlege mich demnächst für eine Stelle als StA/Richter in Bayern zu bewerben. Leider habe ich persönlich in meinem Bekanntenkreis nur Rechtsänwälte...
Daher meine Fragen: Wie ist es am Anfang ? Hat man eine Art Einführung oder Mentor als (Probe)richter/StA, der einem die Abläufe erklärt? Bei mir ist das Ref schon etwas her, daher auch das ZPO/ StPO Wissen schon etwas eingestaubt. Mache mir da etwas Gedanken, da ich anfangs vermutlich garnicht weiß was zu tun ist.
Ist man als (Probe)richter wirklich so "frei" was Arbeitszeit/gestaltung betrifft ? Vor allem mit Blick auf Arbeitszeit und Home Office. Ist es da zB wirklich so, dass ich mir die Verhandlungen so legen kann wie ich möchte (va wenn ich eine etwas entferntere Stelle bekommen würde, so dass ich nicht jeden Tag unbedingt ans Gericht fahren müsste, sondern nur zu meinen Verhandlungen).
Wie ist generell der Ablauf (von Eingang der ersten Akte bis Beendiung des Verfahrens)? Was sind die einzelnen Arbeitsschritte?

Und zuletzt noch eine Frage: Wie wahrscheinlich ist es, dass man die Probezeit von 3 Jahren nicht schafft? Wie "streng" überwacht wird das Ganze und wie oft kommt das tatsächlich vor, dass jemand entlassen wird in der Probezeit?

Vielen Dank für eure Antworten schonmal :)
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Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:

https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php

Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
 
Gast
Unregistered
 
#2
06.03.2021, 14:44
Ich kann dir nicht aus Bayern berichten, aber in der ordentlichen Gerichtsbarkeit wirst du - ob als Strafrichter am Amtsgericht oder in einer Zivilkammer am LG - immer einen erheblichen Bestand an Terminen übernehmen, die schon von vorgänger geladen wurden. Das werden mehrere Monate sein. Zudem hast du üblicherweise einen Sitzungstag, der letztlich feststeht, weil du den Saal an dem Tag hast. Grundsätzlich bist du als Richter natürlich frei darin, auf einen anderen Tag zu laden. Da muss man sich halt mit Kollegen absprechen. 

Um mal kurz den Lebensweg einer gewöhnlichen Sache (mittlerer Art und Güte) in einer LG Zivilkammer zu skizzieren (Annahme: erste Station als Richter):

Du bekommst die Akte auf den Tisch mit einer neuen Klage. Bayern nutzt forumstar, die Eingangsverfügung erstellt man also darin. Du wirst idR bzgl der Nebenforderungen Schlüssigkeitsbedenken in Hinweise schreiben, bzw für den Vorsitzenden vorbereiten, der die Verfügung unterschreibt. Dann bekommst du die Akte vorgelegt, wenn zB keine Verteidigungsanzeige kommt (=VU, hier am LG aber sehr selten!) Bzw wenn sie kommt. Dann schreibst du nur kurz "Abschrift an Gegner z.K". Nächste Vorlage idR mit der Klageerwiderung. Wenn es sich um eine ganz gewöhnliche Sache handelt (zB: Mangel an Gebrauchtkfz) wirst du an der Stelle vermutlich folgendes tun:
- Übertragungsbeschluss auf den Einzelrichter vorbereiten (2 bis 3 Klicks in forumstar)
- prüfen, ob du definitiv bestimmte Zeugen brauchen wirst
- Terminsladung drucken und vorbereitet in die Akte legen, ggfs eben mit Ladung von Zeugen, Replikfrist setzen, ggfs weitere Hinweise was noch fehlt oder so
- die Akte dem Vorsitzenden mit all dem Kram vorlegen lassen, er unterschreibt den Einzelrichterbeschluss und gibst dem anderen BE
- die Geschäftsstelle führt alles aus 
- du siehst die Akte wieder wenn die Replik eingeht. Vielleicht musst du jetzt noch (weitere) Zeugen laden
- vor dem Termin wird dir die Akte wieder vorgelegt, du durchdenkst sie im Idealfall vorher und bereitet ausführlich die Beweisaufnahme vor
- im Termin strebst du eine Einigung an, sonst entscheidest du eben und vernimmst ggfs Zeugen 
- du sprichst 3 Wochen später das Urteil und gibst danach die Akte mit dem fertigen Urteil zur Geschäftsstelle 
- du siehst danach die Akte vmtl noch mal kurz zur Kenntnis, dass Rechtskraft eingetreten ist oder alternativ anfordeurng durch das OLG wegen Rechtsmittel 

Nur als Beispiel.
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