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  3. LLM von der Steuer absetzen
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LLM von der Steuer absetzen
Gast
Gast
 
#1
06.03.2021, 09:08
Ich bin momentan am überlegen, nochmal einen llm nach dem zweiten Examen zu machen. 

In Betracht käme Irland. Ist in Europa, relativ günstig, schönes Land. 

Jetzt ist allerdings meine Frage, inwieweit zB die Studiengebühren als Werbungskosten geltend gemacht werden können? 

Mag jemand vielleicht mal konkret berichten, wie hoch die Steuerersparnis letztlich war?
Vielen Dank!
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Landvogt
Gast
 
#2
06.03.2021, 10:58
Die Kosten für einen LLM nach abgeschlossenem Jurastudium sind nach FG Hamburg (Gerichtsbescheid v. 19.4.2000 – II 81/99, BeckRS 2000, 21009129) als Werbungskosten abzugsfähig.

Wie hoch die Steuerersparnis letztendlich ausfällt, ist pauschal nicht zu beantworten. Das hängt vor allem von der Höhe der Einnahmen (aus nichtselbständiger Arbeit) im Veranlagungszeitraum ab.
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Gast
Gast
 
#3
14.03.2021, 23:43
Ausnutzen wirst du den Steuervorteil nur, wenn du den LLM nach dem 2. Examen machst. Nach dem 1. Examen wird der Verlustvortrag durch die Einnahmen im Ref leider verpuffen.
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