22.08.2017, 08:39
Hallo zusammen!
Ich habe im Juni geschrieben und warte noch auf meine Ergebnisse. Ich befürchte leider nichts gutes! Wenn ich es noch geschafft haben soll, dann mit einem schlechten ausreichend.
Eigentlich wollte ich den Verbesserungsversuch in jedenfalls Abfälle machen, wenn ich kein befriedigend erreiche.
Nun habe ich aber schon eine Anstellung. Sollte ich also mit einem ausreichend bestanden haben, bin ich Vollzeit berufstätig. Ich frage mich daher, ob ein Verbesserungsversuch dann überhaupt Sinn macht. Ich könnte dann nur abends oder am den Wochenenden lernen. Wenn man nicht mit voller Sache dabei ist, dann ist die ganze sache doch eigentlich schon zum scheitern verurteilt, oder?
Andersherum wäre ich ohnehin auf das Geld angewiesen. Abgesehen von den 600€ laufen ja auch meine Fixkosten weiter. Das Arbeitslosengeld würde wohl kaum reichen? (Wie viel ist das denn überhaupt?)
Hat jemand ein ähnliches "Problem"? Habt Ihr euch vielleicht auch für einen 2. Versuch entschieden und seid zu denn Zeitpunkt schon in Vollzeit tätig gewesen?
Ich weiß: Eigentlich müsste ich zuerst mal ABWARTEN. Vielleicht bin ich auch durchgefallen und vielleicht habe ich auch doch mit 10 Punkten bestanden. (Unrealistisch, aber man weiß es ja zu diesem Zeitpunkt noch nicht.)
Dennoch wäre ich gerne auf den Fall vorbereitet, um mir die bestmögliche Strategie zu überlegen!
Danke Euch!
LG
Eugen
Ich habe im Juni geschrieben und warte noch auf meine Ergebnisse. Ich befürchte leider nichts gutes! Wenn ich es noch geschafft haben soll, dann mit einem schlechten ausreichend.
Eigentlich wollte ich den Verbesserungsversuch in jedenfalls Abfälle machen, wenn ich kein befriedigend erreiche.
Nun habe ich aber schon eine Anstellung. Sollte ich also mit einem ausreichend bestanden haben, bin ich Vollzeit berufstätig. Ich frage mich daher, ob ein Verbesserungsversuch dann überhaupt Sinn macht. Ich könnte dann nur abends oder am den Wochenenden lernen. Wenn man nicht mit voller Sache dabei ist, dann ist die ganze sache doch eigentlich schon zum scheitern verurteilt, oder?
Andersherum wäre ich ohnehin auf das Geld angewiesen. Abgesehen von den 600€ laufen ja auch meine Fixkosten weiter. Das Arbeitslosengeld würde wohl kaum reichen? (Wie viel ist das denn überhaupt?)
Hat jemand ein ähnliches "Problem"? Habt Ihr euch vielleicht auch für einen 2. Versuch entschieden und seid zu denn Zeitpunkt schon in Vollzeit tätig gewesen?
Ich weiß: Eigentlich müsste ich zuerst mal ABWARTEN. Vielleicht bin ich auch durchgefallen und vielleicht habe ich auch doch mit 10 Punkten bestanden. (Unrealistisch, aber man weiß es ja zu diesem Zeitpunkt noch nicht.)
Dennoch wäre ich gerne auf den Fall vorbereitet, um mir die bestmögliche Strategie zu überlegen!
Danke Euch!
LG
Eugen
22.08.2017, 10:35
Hey, mir geht es aehnlich. Ich habe die Ergebnisse meiner Klausuren bekommen und bin echt enttaeuscht. Ich denke, ich werde den Verbesserungsversuch wahrnehmen (ausser wenn die Pruefer in der Muendlichen einen so exorbitant guten Tag haben, dass sie meine Punktzahl verdoppeln :-D).
Die Finanzierung ist echt so eine Sache. Meine Eltern haben sich angeboten, aber das ist mir super unangenehm, denn mit Ende 20 will ich eigentlich (so wie in den letzten Jahren schon) nicht mehr Geld von meinen Eltern bekommen. Ich ueberlege, mir eine WiMi-Stelle zu suchen. Negativ daran waere natuerlich, dass ich dann zwei Tage in der Woche weniger zum Lernen haette. Aber ich denke, dass ich keine andere Wahl habe, denn ausreichende Ruecklagen habe ich nicht...
Jetzt zu deiner Situation: Richtig gut, dass du unabhaengig von deinem Ergebnis eine Stelle hast. Das einzige, was mir im Hinterkopf herumschweben wuerde, waere, dass man vielleicht ja irgendwann die Kanzlei wechseln moechte und ich koennte mir vorstellen, dass eine neue Kanzlei (selbst wenn man bereits gearbeitet hat) auch nochmal auf die Examensnoten schaut. Kannst du denn vielleicht deine Stelle um die drei Monate (des Lernens fuer den Verbesserungsversuch) schieben? Oder koenntest du deine Arbeitszeit kuerzen, wenn du erklaerst, dass du gerne den Verbesserungsversuch wahrnehmen moechtest?
Die Finanzierung ist echt so eine Sache. Meine Eltern haben sich angeboten, aber das ist mir super unangenehm, denn mit Ende 20 will ich eigentlich (so wie in den letzten Jahren schon) nicht mehr Geld von meinen Eltern bekommen. Ich ueberlege, mir eine WiMi-Stelle zu suchen. Negativ daran waere natuerlich, dass ich dann zwei Tage in der Woche weniger zum Lernen haette. Aber ich denke, dass ich keine andere Wahl habe, denn ausreichende Ruecklagen habe ich nicht...
Jetzt zu deiner Situation: Richtig gut, dass du unabhaengig von deinem Ergebnis eine Stelle hast. Das einzige, was mir im Hinterkopf herumschweben wuerde, waere, dass man vielleicht ja irgendwann die Kanzlei wechseln moechte und ich koennte mir vorstellen, dass eine neue Kanzlei (selbst wenn man bereits gearbeitet hat) auch nochmal auf die Examensnoten schaut. Kannst du denn vielleicht deine Stelle um die drei Monate (des Lernens fuer den Verbesserungsversuch) schieben? Oder koenntest du deine Arbeitszeit kuerzen, wenn du erklaerst, dass du gerne den Verbesserungsversuch wahrnehmen moechtest?
22.08.2017, 10:41
ALG 1 dürften so pi mal Daumen 600€ sein, kannst dann ggf. noch aufstocken.
Ich würde wirklich erstmal abwarten, bevor du alles im Detail schon zerdenkst. Denn die Hoffnung stirbt zuletzt. ;) Und gerade im 2. Examen reißt man die meisten Punkte mit der mündlichen Prüfung.
Es ist natürlich toll, dass du schon eine Stelle in Aussicht hast. Wenn das auch für dich eine Traumstelle ist würde ich die auf jedenfall antreten. Den VerbesserungsV würde ich dann an deiner Stelle aber auch (ggf. fängst du jetzt schon wieder mit dem Lernen an) relativ zeitig schreiben und nicht nochmal ewig lange mit dem Lernen verplempern. Es wird meist eh nicht mehr besser und manchmal hängt es auch einfach nur stark von den Klausuren ab. Ich würde mich an deiner Stelle dann auch direkt zum nächstmöglichen Termin für den VerbesserungsV anmelden. Und vllt nimmt dein zukünftiger Chef darauf ja auch etwas Rücksicht (es ist dann ja in absehbarer Zeit vorbei) und du kannst Std nacharbeiten o.ä. ?! Aber wie gesagt: allzu viel Zeit wie monatelanges lernen würde ich wirklich nicht für den VerbesserungsV einplanen: das bringt meist nicht deutlich mehr, als einfach direkt wieder rein und sein Glück mit neuen Klausuren/anderen Korrektoren erneut zu versuchen.
Viel Erfolg. :)
Ich würde wirklich erstmal abwarten, bevor du alles im Detail schon zerdenkst. Denn die Hoffnung stirbt zuletzt. ;) Und gerade im 2. Examen reißt man die meisten Punkte mit der mündlichen Prüfung.
Es ist natürlich toll, dass du schon eine Stelle in Aussicht hast. Wenn das auch für dich eine Traumstelle ist würde ich die auf jedenfall antreten. Den VerbesserungsV würde ich dann an deiner Stelle aber auch (ggf. fängst du jetzt schon wieder mit dem Lernen an) relativ zeitig schreiben und nicht nochmal ewig lange mit dem Lernen verplempern. Es wird meist eh nicht mehr besser und manchmal hängt es auch einfach nur stark von den Klausuren ab. Ich würde mich an deiner Stelle dann auch direkt zum nächstmöglichen Termin für den VerbesserungsV anmelden. Und vllt nimmt dein zukünftiger Chef darauf ja auch etwas Rücksicht (es ist dann ja in absehbarer Zeit vorbei) und du kannst Std nacharbeiten o.ä. ?! Aber wie gesagt: allzu viel Zeit wie monatelanges lernen würde ich wirklich nicht für den VerbesserungsV einplanen: das bringt meist nicht deutlich mehr, als einfach direkt wieder rein und sein Glück mit neuen Klausuren/anderen Korrektoren erneut zu versuchen.
Viel Erfolg. :)
22.08.2017, 14:24
Hallo!
Mir geht es genauso. Arbeitsvertrag zum 1.11. schon unterschrieben, aber ich würde gerne mit nem VB herauslaufen, um mir in Zukunft nichts zu verbauen. Mein aktueller Chef in der Wahlstation meint, ich solle auf jeden Fall nochmal schreiben, falls es jetzt nicht auf die 9 reicht. Aus seiner Erfahrung heraus sei Doppel-VB ein Tür-Öffner für das spätere Berufsleben.
Für mich kommt daher im Fall der Fälle auch nur Dez in Betracht. Mein Plan war daher bisher: Um Freistellung im Dez bitten. Nach der mündl. Prüfung im Oktober 4/5 Tage frei machen, dann drei/vier Klausuren die Woche bis Anfang Nov schreiben. Im Nov jeweils am Sonntag eine Klausur. Zusätzlich nochmal die drei Kaiser-Seminare zum mat. Recht, also zivil, str, öffr besuchen. Im Arbeitsalltag erst einmal alles mit den zugelassenen Kommentaren bearbeiten.
Bis zur Notenbekanntgabe jeden Tag beten, dass es doch irgendwie gereicht hat.
Ich drücke dir die Daumen.
VG
Chris
Mir geht es genauso. Arbeitsvertrag zum 1.11. schon unterschrieben, aber ich würde gerne mit nem VB herauslaufen, um mir in Zukunft nichts zu verbauen. Mein aktueller Chef in der Wahlstation meint, ich solle auf jeden Fall nochmal schreiben, falls es jetzt nicht auf die 9 reicht. Aus seiner Erfahrung heraus sei Doppel-VB ein Tür-Öffner für das spätere Berufsleben.
Für mich kommt daher im Fall der Fälle auch nur Dez in Betracht. Mein Plan war daher bisher: Um Freistellung im Dez bitten. Nach der mündl. Prüfung im Oktober 4/5 Tage frei machen, dann drei/vier Klausuren die Woche bis Anfang Nov schreiben. Im Nov jeweils am Sonntag eine Klausur. Zusätzlich nochmal die drei Kaiser-Seminare zum mat. Recht, also zivil, str, öffr besuchen. Im Arbeitsalltag erst einmal alles mit den zugelassenen Kommentaren bearbeiten.
Bis zur Notenbekanntgabe jeden Tag beten, dass es doch irgendwie gereicht hat.
Ich drücke dir die Daumen.
VG
Chris
22.08.2017, 16:12
Wie viel ALG 1 man bekommt, sollte man als angehender Volljurist schon selbst rausfinden können, denn die Antwort steht schließlich in einem Gesetz. Alternativ findet man bei Google schnell den ALG Rechner.
Woher soll dir hier jemand sagen, wie viel ALG 1 du bekommst? Wir kennen deine Steuerklasse und dein durchschnittlichen Bruttomonatslohn der letzten 12 Monate nicht.
Zum Lernen: Ich habe für den Verbesserungsversuch kaum gelernt. Vielleicht 3 Tage die Woche a 2 Std. Klausuren habe ich keine mehr geschrieben. Trotzdem habe ich mich verbessert. Für die mündliche habe ich dann nochmal etwas mehr reingehauen. Einfach schnell wieder reingehen und man weiß eh die Grundlagen noch. Mehr muss man nicht wissen, der Rest ist Glück und von der Klausur abhängig.
Ich würde der Kanzlei folgenden Deal vorschlagen:
Du schreibst relativ schnell die Klausuren. Für die Zeit arbeitest du 2 Tage die Woche dort als RA. Mehr kannst du von der Motivation eh nicht lernen. Zwischen den Klausuren bis zur Ladung arbeitest du Vollzeit. Ab der Ladung nimmst du Urlaub. Nach der Mündlichen wieder Vollzeit. Das sollte jede Kanzlei mitmachen, die ernsthaftes Interesse an dir hat.
Woher soll dir hier jemand sagen, wie viel ALG 1 du bekommst? Wir kennen deine Steuerklasse und dein durchschnittlichen Bruttomonatslohn der letzten 12 Monate nicht.
Zum Lernen: Ich habe für den Verbesserungsversuch kaum gelernt. Vielleicht 3 Tage die Woche a 2 Std. Klausuren habe ich keine mehr geschrieben. Trotzdem habe ich mich verbessert. Für die mündliche habe ich dann nochmal etwas mehr reingehauen. Einfach schnell wieder reingehen und man weiß eh die Grundlagen noch. Mehr muss man nicht wissen, der Rest ist Glück und von der Klausur abhängig.
Ich würde der Kanzlei folgenden Deal vorschlagen:
Du schreibst relativ schnell die Klausuren. Für die Zeit arbeitest du 2 Tage die Woche dort als RA. Mehr kannst du von der Motivation eh nicht lernen. Zwischen den Klausuren bis zur Ladung arbeitest du Vollzeit. Ab der Ladung nimmst du Urlaub. Nach der Mündlichen wieder Vollzeit. Das sollte jede Kanzlei mitmachen, die ernsthaftes Interesse an dir hat.
23.08.2017, 09:21
Erst einmal Dankeschön für Eure Beiträge! Scheinbar bin ich nicht der Einzige, den solche Gedanken beschäftigen.
Ich wollte hier nicht (primär) in Erfahrung bringen, wie viel Arbeitslosengeld ich bekomme. An dem in Klammern gesetzten "wie viel ist das überhaupt?" hätte nicht nur ein angehender Volljurist, sondern der durchschnittlich gebildete Bürger feststellen können, dass es sich dabei um eine spontane Frage meinerseits handelte. Meines Erachtens war an dieser Stelle deutlich zu erkennen, dass ich diesbezüglich noch keine lange Recherche betrieben habe. Es verwundert mich aber immer wieder, weshalb so viele User immer wieder Freude daran finden, andere Menschen zu maßregeln und ihnen zu sagen, was sie alles selbst wissen müssten und was nicht. Wenn ich eine Frage beantworten kann und möchte, dann mache ich das und wenn nicht, dann eben nicht. Mir würde es gar nicht in den Sinn kommen mir die Mühe zu machen um den Klugscheißer zu spielen. Naja... wie dem auch sei. Auch dir, Naturtalent, danke ich dennoch für deinen Beitrag.
Ob die Kanzlei das alles so mit macht, kann ich zum jetzigen Zeitpunkt schwer beurteilen. Ich wollte aber in den nächsten Tagen vorab schon einmal das Gespräch mit einem der Partner suchen. Ich kann mir auch gut vorstellen, dass sie nicht damit einverstanden wären, wenn ich nur 2 Tage die Woche kommen würde. Urlaub ist denke ich keine Option, da ich laut Arbeitsvertrag auch erst einmal 6 Monate Probezeit inkl. Urlaubssperre habe. Das "ernsthafte Interesse" kann ich nicht beurteilen. Fakt ist, das Jobangebot ist da und die Arbeit hier gefällt mir wirklich sehr gut. Die Frage ist auch, ob ich nochmal in eine so große Kanzlei kommen würde, wenn ich hier wegen meines Verbesserungsversuchs aufhöre und es dann doch bei einem ausreichend bleibt.
Also danke Eurer Beiträge habe ich meinen Plan jetzt nochmal überdacht. Zunächst suche ich das Gespräch mit einem der Partner und erläutere das potentielle Problem, nur um schon einmal herauszuhören, wie denn so die Bereitschaft vorhanden ist, mich überhaupt zu entlasten.
Dann würde ich den Vorschlag machen, dass ich 3 mal in der Woche arbeiten komme. Schließlich brauche ich ja auch das Geld. Dann habe ich 2 volle Tage zum Lernen und 2 Tage zum Klausuren schreiben. Wenn sich die Partner dazu nicht bereit erklären, dann würde ich die Stelle wohl nicht antreten. Wenn ich nachher doch etwas anderes amchen möchte und wegen meines Examens nicht die Chance dazu habe, würde ich mir das wahrscheinlich ein lebenlang vorwerfen. Ich sollte es zumindest versuchen!
Elendig lange lernen würde ich auch nicht mehr, sondern direkt von Anfang an Gas geben. Die Kaiser Seminare würde ich wohl auch alle nochmal belegen. Meine Ausbildung hat bisher sowieso so viele tausende Euros gekostet. Da kommt es jetzt auf ein paar Euro mehr oder weniger auch nicht mehr darauf an, solange der normale Lebensunterhalt bestritten werden kann!
Lernen tue ich derzeit ohnehin, alleine schon aufgrund der (evtl.) anstehenden mündlichen Prüfung!
@ NRWler
Meine Eltern können mich finanziell leider nicht unterstützen. Ich kann auch verstehen, dass es dir auf Dauer unangenehm ist. Dennoch würde ich (29) das Geld meiner Eltern annehmen. Ich gehe mal sehr stark davon aus, dass deine Eltern dich mit Freude unterstützen würden und du kannst es ihnen eines Tages mit Sicherheit zurückgeben oder ihnen etwas anderes Gutes tun. Oder rede mit deinen Eltern mal ganz offen darüber. Vielleicht könnt ihr eine Art Darlehen vereinbaren. Damit fühlst du dich dann vielleicht besser? Ansonsten wäre eine WiMi-Stelle mit 2 Tagen die Woche auch bestimmt machbar und du sammelst wieder Erfahrung und kommst mal vom Schreibtisch weg. Also der Plan wäre jetzt auch nicht verkehrt.
Ich wollte hier nicht (primär) in Erfahrung bringen, wie viel Arbeitslosengeld ich bekomme. An dem in Klammern gesetzten "wie viel ist das überhaupt?" hätte nicht nur ein angehender Volljurist, sondern der durchschnittlich gebildete Bürger feststellen können, dass es sich dabei um eine spontane Frage meinerseits handelte. Meines Erachtens war an dieser Stelle deutlich zu erkennen, dass ich diesbezüglich noch keine lange Recherche betrieben habe. Es verwundert mich aber immer wieder, weshalb so viele User immer wieder Freude daran finden, andere Menschen zu maßregeln und ihnen zu sagen, was sie alles selbst wissen müssten und was nicht. Wenn ich eine Frage beantworten kann und möchte, dann mache ich das und wenn nicht, dann eben nicht. Mir würde es gar nicht in den Sinn kommen mir die Mühe zu machen um den Klugscheißer zu spielen. Naja... wie dem auch sei. Auch dir, Naturtalent, danke ich dennoch für deinen Beitrag.
Ob die Kanzlei das alles so mit macht, kann ich zum jetzigen Zeitpunkt schwer beurteilen. Ich wollte aber in den nächsten Tagen vorab schon einmal das Gespräch mit einem der Partner suchen. Ich kann mir auch gut vorstellen, dass sie nicht damit einverstanden wären, wenn ich nur 2 Tage die Woche kommen würde. Urlaub ist denke ich keine Option, da ich laut Arbeitsvertrag auch erst einmal 6 Monate Probezeit inkl. Urlaubssperre habe. Das "ernsthafte Interesse" kann ich nicht beurteilen. Fakt ist, das Jobangebot ist da und die Arbeit hier gefällt mir wirklich sehr gut. Die Frage ist auch, ob ich nochmal in eine so große Kanzlei kommen würde, wenn ich hier wegen meines Verbesserungsversuchs aufhöre und es dann doch bei einem ausreichend bleibt.
Also danke Eurer Beiträge habe ich meinen Plan jetzt nochmal überdacht. Zunächst suche ich das Gespräch mit einem der Partner und erläutere das potentielle Problem, nur um schon einmal herauszuhören, wie denn so die Bereitschaft vorhanden ist, mich überhaupt zu entlasten.
Dann würde ich den Vorschlag machen, dass ich 3 mal in der Woche arbeiten komme. Schließlich brauche ich ja auch das Geld. Dann habe ich 2 volle Tage zum Lernen und 2 Tage zum Klausuren schreiben. Wenn sich die Partner dazu nicht bereit erklären, dann würde ich die Stelle wohl nicht antreten. Wenn ich nachher doch etwas anderes amchen möchte und wegen meines Examens nicht die Chance dazu habe, würde ich mir das wahrscheinlich ein lebenlang vorwerfen. Ich sollte es zumindest versuchen!
Elendig lange lernen würde ich auch nicht mehr, sondern direkt von Anfang an Gas geben. Die Kaiser Seminare würde ich wohl auch alle nochmal belegen. Meine Ausbildung hat bisher sowieso so viele tausende Euros gekostet. Da kommt es jetzt auf ein paar Euro mehr oder weniger auch nicht mehr darauf an, solange der normale Lebensunterhalt bestritten werden kann!
Lernen tue ich derzeit ohnehin, alleine schon aufgrund der (evtl.) anstehenden mündlichen Prüfung!
@ NRWler
Meine Eltern können mich finanziell leider nicht unterstützen. Ich kann auch verstehen, dass es dir auf Dauer unangenehm ist. Dennoch würde ich (29) das Geld meiner Eltern annehmen. Ich gehe mal sehr stark davon aus, dass deine Eltern dich mit Freude unterstützen würden und du kannst es ihnen eines Tages mit Sicherheit zurückgeben oder ihnen etwas anderes Gutes tun. Oder rede mit deinen Eltern mal ganz offen darüber. Vielleicht könnt ihr eine Art Darlehen vereinbaren. Damit fühlst du dich dann vielleicht besser? Ansonsten wäre eine WiMi-Stelle mit 2 Tagen die Woche auch bestimmt machbar und du sammelst wieder Erfahrung und kommst mal vom Schreibtisch weg. Also der Plan wäre jetzt auch nicht verkehrt.
23.08.2017, 11:59
Bevor du ansatzweise das Gespräch mit den Partnern der Kanzlei suchst würde ich wirklich erstmal abwarten, was im Ergebnis bei rauskommt. Selbst wenn die Klausuren nicht so gut gelaufen sein SOLLTEN (und der Eindruck kann gerade im 2. Examen wirklich total täuschen), kann man mit der mündlichen Prüfungen meist noch eine Menge reißen. Ein Notenschnitt aus den schriftlichen Klausuren von 5 Punkten ist z.B. völlig normal. Mit der mündlichen sind mir Prüflinge bekannt die bei einem Schnitt von 5,x sich nur minimal, aber auch auf bis zu 8,x verbessert haben. Die deutlich(!) überwiegende Anzahl der mir bekannten Referendare (eigtl. fast alle außer einer den ich kenne) bei einem Schnitt von 5,x aus den schriftlichen Leistungen sind dann am Ende mit einem befriedigend Bereich rausgegangen sind.
Ich würde jedenfalls in der Kanzlei nicht jetzt schon ansprechen, dass man davon ausgeht schlecht abgeschnitten zu haben und da eventuell schon alle leicht kirre zu machen - vor allem, wenn sich dann am Ende rausstellen sollte, dass dem vllt gar nicht so ist (und wenn doch, dann kannst du es doch viel besser verkaufen à la "bin sehr enttäuscht da deutlich unter meinen Erwartungen" etc etc).
Ich würde jedenfalls in der Kanzlei nicht jetzt schon ansprechen, dass man davon ausgeht schlecht abgeschnitten zu haben und da eventuell schon alle leicht kirre zu machen - vor allem, wenn sich dann am Ende rausstellen sollte, dass dem vllt gar nicht so ist (und wenn doch, dann kannst du es doch viel besser verkaufen à la "bin sehr enttäuscht da deutlich unter meinen Erwartungen" etc etc).
23.08.2017, 13:05
Ich wollte dich keinesfalls maßregeln, jedoch kann man ohne die geforderten Angaben keine seriöse Aussage treffen. Wenn du keine bezahlte Stationen hattest, kommst du bei 600 € raus (zu wenig, um sich zu finanzieren). Wenn du aber Anwaltsstation und Wahlstation gut bezahlt hattest (zB Großkanzlei), dann kommst du bei rund 1000 € netto raus (langt wohl für ein paar Monate, wenn man aufs Geld guckt).
Deshalb musst du das am besten selbst ausrechnen. Den Rechner findest du hier: http://www.pub.arbeitsagentur.de/selbst.php?jahr=2017
Falls du dann bei 1000€ rauskommst, kann das ja eventuell noch deine Vorgehensweise beeinflussen...
Zu dem Einwurf mit der Verbesserung in der Mündlichen Prüfung: Ja, viele verbessern sich. Ja, einige verbessern sich auch deutlich (das Gespräch zählt immerhin wie 4 Klausuren). Ich kenne aber auch genug Leute, die bei 5-6 Pkt nach den Klausuren rauskamen und sich nicht verbessert haben. Es kommt halt sehr auf die Kommission an.
Bevor du jetzt konkret Lern- und Arbeitspläne schmiedest. Geh mal in dich und frag dich ehrlich, wie viel Tage und Stunden du für welchen Zeitraum lernen kannst/willst. Bei vielen (wie auch bei mir) ist da die Luft raus gewesen. Seriöserweise solltest du das final erst nach der Klausureinsicht machen. Je nach Mängel in der Klausur kann man da eh nicht mehr viel machen, durch Lernen wird die Klausur auch nicht weniger umfangreich oder die 5 Std. länger. Also auf Basics und Aufbau beschränken. Oftmals ist man beim 2. alleine deshalb besser, weil man weniger nervös ist.
Deshalb musst du das am besten selbst ausrechnen. Den Rechner findest du hier: http://www.pub.arbeitsagentur.de/selbst.php?jahr=2017
Falls du dann bei 1000€ rauskommst, kann das ja eventuell noch deine Vorgehensweise beeinflussen...
Zu dem Einwurf mit der Verbesserung in der Mündlichen Prüfung: Ja, viele verbessern sich. Ja, einige verbessern sich auch deutlich (das Gespräch zählt immerhin wie 4 Klausuren). Ich kenne aber auch genug Leute, die bei 5-6 Pkt nach den Klausuren rauskamen und sich nicht verbessert haben. Es kommt halt sehr auf die Kommission an.
Bevor du jetzt konkret Lern- und Arbeitspläne schmiedest. Geh mal in dich und frag dich ehrlich, wie viel Tage und Stunden du für welchen Zeitraum lernen kannst/willst. Bei vielen (wie auch bei mir) ist da die Luft raus gewesen. Seriöserweise solltest du das final erst nach der Klausureinsicht machen. Je nach Mängel in der Klausur kann man da eh nicht mehr viel machen, durch Lernen wird die Klausur auch nicht weniger umfangreich oder die 5 Std. länger. Also auf Basics und Aufbau beschränken. Oftmals ist man beim 2. alleine deshalb besser, weil man weniger nervös ist.
23.08.2017, 16:53
Mich verwundert immer, dass so viele sagen, dass nach der mündliche die luft raus ist. Ich streube mich ein wenig, mir das einreden zu lassen. In dem punkt ist halt jeder anders.
Was ich aber zugebe, ist, dass nach der mündl wenig zeit zur fehlerbeseitigung ist. Ein ansatz könnte das buch von florian metzt "spitzenklausuren im assessorexamen". Wichtig ist aus meiner sicht, fehleranalyse zu betreiben. Je nachdem, ob man einem strukturellen fehler beim klausurenschreiben unterlag oder einfach nur themenblöcke abgefragt wurden, die einem nicht liegen, strukturiert sich die vorbereitung auf den nächsten versuch. In jedem fall würde ich immer klausuren zur vorbereitung schreiben. Schlechter wird man davon nicht. Ich fände es tendenziell schwierig, das erste mal im verbesserungsversuch wieder eine klausur zu schreiben. Aus meiner sicht kostet das ein bis zwei punkte, die man gut einsammeln kann. Dies ist aber wahrscheinlich typenabhängig.
@eugen: hau dich rein, dann wird das! Am ende sind es sowieso meist die guten juristen, die sich im vorfeld zu viele gedanken machen. Aber genau das ist auch deren qualität. Tschakaa
Was ich aber zugebe, ist, dass nach der mündl wenig zeit zur fehlerbeseitigung ist. Ein ansatz könnte das buch von florian metzt "spitzenklausuren im assessorexamen". Wichtig ist aus meiner sicht, fehleranalyse zu betreiben. Je nachdem, ob man einem strukturellen fehler beim klausurenschreiben unterlag oder einfach nur themenblöcke abgefragt wurden, die einem nicht liegen, strukturiert sich die vorbereitung auf den nächsten versuch. In jedem fall würde ich immer klausuren zur vorbereitung schreiben. Schlechter wird man davon nicht. Ich fände es tendenziell schwierig, das erste mal im verbesserungsversuch wieder eine klausur zu schreiben. Aus meiner sicht kostet das ein bis zwei punkte, die man gut einsammeln kann. Dies ist aber wahrscheinlich typenabhängig.
@eugen: hau dich rein, dann wird das! Am ende sind es sowieso meist die guten juristen, die sich im vorfeld zu viele gedanken machen. Aber genau das ist auch deren qualität. Tschakaa
24.08.2017, 13:35
@Chris. Warte erstmal ab, bis es so weit bei dir ist, ob du dann wirklich noch so voller Elan bist. Nach der mündlichen - auch wenn die Endnote nicht so geworden sein mag, wie man es sich erhofft hat - ist bei den allermeisten nunmal die Luft raus. Das liegt einfach daran, dass man das Examen immerhin bestanden hat und es ja auch ein nicht gerade unanstrengender Ablauf mit den Klausuren und der Lernerei ist. Danach stellt sich erstmal das Gefühl ein es jetzt endlich geschafft zu haben. Wenn man dann aber wieder anfangen soll, sich nochmal um Monate zurückversetzt ans Lernen zu setzen kommt da halt auch eine gewisse Unlust und Demotivation auf. Wer hat da schon groß Spaß dran, nochmal 8 oder sogar noch mehr Klausuren zu schreiben wo man das Examen immerhin bestanden hat und - wie viele andere - endlich auch mal anfangen könnte jetzt schon Geld zu verdienen? Stattdessen hockt man sich wieder über das Ausbildungsmaterial. Ist doch klar, dass das nicht gerade mega motivierend wirkt.
Zumal man auch selbst nicht komplett beeinflussen kann wie es denn beim nächsten Mal laufen wird. Natürlich muss man das gewisse juristische Geschick mitbringen und das Handwerkszeug können, aber die Klausuren und Prüfer müssen einem halt auch liegen. Und was dich da erwartet, erfährst du erst wenn es soweit ist. Ein Bekannter hat in einer Klausur z.B. die Personen durcheinander gebracht und falsch geprüft...war halt total mistig. Eine Bekannte raffte den Sachverhalt in der einen ZivilR-Klausur einfach inhaltlich nicht und saß da bis zum Schluss wie der Ochs vorm Berg. Da brachte es ihr auch nichts, wenn sie es "ja sonst kann" und die Probeklausuren ab 7 Pkt aufwärts schrieb. Das sind halt solche Sachen die man vorher nicht erlernen kann.
Fehleranalyse ist daher schön und gut und sicher auch angezeigt. Andererseits bekommst du keine Einsicht in die Musterlösung und die Kommentare am Rand der Klausuren sind meist eher spärlich bzw. kannst du da auch schlecht gewichten, wieviel das nun ausgemacht hätte. Von daher kannst du durch die Klausureinsicht nur abchecken, ob du wirklich grundlagende Fehler gemacht oder irgendwas total riesiges übersehen hast. Aber für mehr reichen die Anmerkungen idR nichtmal aus (auch allein schon aus dem Grund, damit sich die Korrektoren nicht angreifbar für Widersprüche machen). Und warum es auf die Klausur dann 6 anstatt 7 oder 8 Punkte gab, lässt sich dann auch nicht einfach so nachvollziehen. Bei einer meiner Klausuren stand kaum etwas am Rand. Oft nur Häkchen - am Ende dann die Bemerkung, dass sich die Klausur in der Waage hält. Es gab 5 Punkte. Hätten rein nach der Aussage und da auch sonst kaum was am Rand stand (glaube 2x ganz kurz, sonst nur Häkchen) auch 12 Punkte sein können. Ich habe nach wie vor keine Ahnung, was da jetzt also anders oder besser hätte gemacht werden können. :D
Zumal man auch selbst nicht komplett beeinflussen kann wie es denn beim nächsten Mal laufen wird. Natürlich muss man das gewisse juristische Geschick mitbringen und das Handwerkszeug können, aber die Klausuren und Prüfer müssen einem halt auch liegen. Und was dich da erwartet, erfährst du erst wenn es soweit ist. Ein Bekannter hat in einer Klausur z.B. die Personen durcheinander gebracht und falsch geprüft...war halt total mistig. Eine Bekannte raffte den Sachverhalt in der einen ZivilR-Klausur einfach inhaltlich nicht und saß da bis zum Schluss wie der Ochs vorm Berg. Da brachte es ihr auch nichts, wenn sie es "ja sonst kann" und die Probeklausuren ab 7 Pkt aufwärts schrieb. Das sind halt solche Sachen die man vorher nicht erlernen kann.
Fehleranalyse ist daher schön und gut und sicher auch angezeigt. Andererseits bekommst du keine Einsicht in die Musterlösung und die Kommentare am Rand der Klausuren sind meist eher spärlich bzw. kannst du da auch schlecht gewichten, wieviel das nun ausgemacht hätte. Von daher kannst du durch die Klausureinsicht nur abchecken, ob du wirklich grundlagende Fehler gemacht oder irgendwas total riesiges übersehen hast. Aber für mehr reichen die Anmerkungen idR nichtmal aus (auch allein schon aus dem Grund, damit sich die Korrektoren nicht angreifbar für Widersprüche machen). Und warum es auf die Klausur dann 6 anstatt 7 oder 8 Punkte gab, lässt sich dann auch nicht einfach so nachvollziehen. Bei einer meiner Klausuren stand kaum etwas am Rand. Oft nur Häkchen - am Ende dann die Bemerkung, dass sich die Klausur in der Waage hält. Es gab 5 Punkte. Hätten rein nach der Aussage und da auch sonst kaum was am Rand stand (glaube 2x ganz kurz, sonst nur Häkchen) auch 12 Punkte sein können. Ich habe nach wie vor keine Ahnung, was da jetzt also anders oder besser hätte gemacht werden können. :D