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  5. Welches Wissen aus dem Studium braucht man im Ref nicht mehr?
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Antworten

 
Welches Wissen aus dem Studium braucht man im Ref nicht mehr?
Gast
Unregistered
 
#1
26.02.2021, 11:45
Hallo, ich bereite mich momentan auf das Referendariat vor, welches bei mir im April beginnen wird. Hierfür wiederhole ich das materielle Recht, sodass ich hier keine Schwierigkeiten haben werde. Nun habe ich aber schon des Öfteren gehört, dass die materiell-rechtlichen Anforderungen im zweiten Examen ganz andere sind, als im ersten Examen. Welche Themen aus dem ersten Examen sind denn nun für das zweite Examen relevanter und welche sind eher zu vernachlässigen? Vielen Dank für eure Antworten :-)
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Gast
Unregistered
 
#2
26.02.2021, 11:48
Alles wichtig
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GastHH
Unregistered
 
#3
26.02.2021, 11:53
(26.02.2021, 11:45)Gast schrieb:  Hallo, ich bereite mich momentan auf das Referendariat vor, welches bei mir im April beginnen wird. Hierfür wiederhole ich das materielle Recht, sodass ich hier keine Schwierigkeiten haben werde. Nun habe ich aber schon des Öfteren gehört, dass die materiell-rechtlichen Anforderungen im zweiten Examen ganz andere sind, als im ersten Examen. Welche Themen aus dem ersten Examen sind denn nun für das zweite Examen relevanter und welche sind eher zu vernachlässigen? Vielen Dank für eure Antworten :-)

Auf die Gefahr ungewollte Reaktionen zu provozieren, mein ganz persönlicher Eindruck ist, dass du materielles Recht sehr viel breiter, aber weniger tief kennen musst. Im Zweifel kommen insbesondere im Zivilrecht irgendwelche Sonderfälle dran, die man ohnehin nicht voll im Kopf hat, aber es wäre schon sehr vorteilhaft, wenn einem einfallen würde, wo man im Palandt suchen soll.
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Gast
Unregistered
 
#4
26.02.2021, 12:20
(26.02.2021, 11:48)Gast schrieb:  Alles wichtig

Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass bereicherungsrechtliche Mehrpersonenverhältnisse noch dieselbe Relevanz wie im Studium haben.
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NRWVerbesserung
Member
***
Beiträge: 163
Themen: 0
Registriert seit: Dec 2020
#5
26.02.2021, 12:31
(26.02.2021, 11:45)Gast schrieb:  Hallo, ich bereite mich momentan auf das Referendariat vor, welches bei mir im April beginnen wird. Hierfür wiederhole ich das materielle Recht, sodass ich hier keine Schwierigkeiten haben werde. Nun habe ich aber schon des Öfteren gehört, dass die materiell-rechtlichen Anforderungen im zweiten Examen ganz andere sind, als im ersten Examen. Welche Themen aus dem ersten Examen sind denn nun für das zweite Examen relevanter und welche sind eher zu vernachlässigen? Vielen Dank für eure Antworten :-)

Ich weiß nicht, wo du dein Ref machst - ich spreche jetzt vorsichtshalber nur für NRW:

1. ÖR: Im zweiten Examen schreibt man ja nur noch im Verwaltungsrecht Klausuren, deswegen brauchst du StaatsOrga nicht wirklich zu wiederholen. Grundrechte sollte man natürlich schon irgendwie drauf haben, weil sie gerade bei Ermessenserwägungen oft relevant werden - die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde etwa kann man hingegen vernachlässigen. Generell würde ich Verwaltungsrecht + Staatshaftungsrecht wiederholen. Das gilt besonders, weil dir die Kommentare im VerwR weniger bringen als im ZR und StrafR.

2. ZR: Die Basics sollten sitzen. Ich würde (anders als vielleicht im 1. Examen) keine Sonderprobleme lernen - die kann man nämlich im Kommentar ohne Probleme nachschauen.

3. StrafR: Hier gilt das gleiche wie im ZR.

Ich wünsche dir alles Gute! Genieß die Zeit!
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Gast
Unregistered
 
#6
26.02.2021, 12:56
Du brauchst diese ganzen absurden Streitigkeiten im materiellen Strafrecht nicht mehr. Ggf. nur noch, damit du weißt wo du stärker für die Rspr argumentieren musst. Aber das fand ich sehr viel einfacher.
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Gast
Unregistered
 
#7
26.02.2021, 13:05
(26.02.2021, 11:53)GastHH schrieb:  
(26.02.2021, 11:45)Gast schrieb:  Hallo, ich bereite mich momentan auf das Referendariat vor, welches bei mir im April beginnen wird. Hierfür wiederhole ich das materielle Recht, sodass ich hier keine Schwierigkeiten haben werde. Nun habe ich aber schon des Öfteren gehört, dass die materiell-rechtlichen Anforderungen im zweiten Examen ganz andere sind, als im ersten Examen. Welche Themen aus dem ersten Examen sind denn nun für das zweite Examen relevanter und welche sind eher zu vernachlässigen? Vielen Dank für eure Antworten :-)

Auf die Gefahr ungewollte Reaktionen zu provozieren, mein ganz persönlicher Eindruck ist, dass du materielles Recht sehr viel breiter, aber weniger tief kennen musst. Im Zweifel kommen insbesondere im Zivilrecht irgendwelche Sonderfälle dran, die man ohnehin nicht voll im Kopf hat, aber es wäre schon sehr vorteilhaft, wenn einem einfallen würde, wo man im Palandt suchen soll.


volle Zustimmung. Präsenzwissen mehr in die Breite, weniger in die Tiefe. Die Kommentare (mit denen man umzugehen wissen sollte) sorgen dann für die nötige Tiefe.
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Gast1234
Unregistered
 
#8
26.02.2021, 13:43
Das muss man realistisch sehen. Im Grunde braucht man das komplette Wissen aus dem Studium. So steht es 
auch in der Prüfungsordnung. Aber es ist so, dass es nur darum geht, mehr zu wissen als die anderen.
Im Ref, wie auch im Studium, ist es so, dass alle Klausuren gleich schwer sind bzw. der Schnitt ist
immer in etwa gleich.
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Gast
Unregistered
 
#9
26.02.2021, 15:01
(26.02.2021, 12:31)NRWVerbesserung schrieb:  
(26.02.2021, 11:45)Gast schrieb:  Hallo, ich bereite mich momentan auf das Referendariat vor, welches bei mir im April beginnen wird. Hierfür wiederhole ich das materielle Recht, sodass ich hier keine Schwierigkeiten haben werde. Nun habe ich aber schon des Öfteren gehört, dass die materiell-rechtlichen Anforderungen im zweiten Examen ganz andere sind, als im ersten Examen. Welche Themen aus dem ersten Examen sind denn nun für das zweite Examen relevanter und welche sind eher zu vernachlässigen? Vielen Dank für eure Antworten :-)

Ich weiß nicht, wo du dein Ref machst - ich spreche jetzt vorsichtshalber nur für NRW:

1. ÖR: Im zweiten Examen schreibt man ja nur noch im Verwaltungsrecht Klausuren, deswegen brauchst du StaatsOrga nicht wirklich zu wiederholen. Grundrechte sollte man natürlich schon irgendwie drauf haben, weil sie gerade bei Ermessenserwägungen oft relevant werden - die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde etwa kann man hingegen vernachlässigen. Generell würde ich Verwaltungsrecht + Staatshaftungsrecht wiederholen. Das gilt besonders, weil dir die Kommentare im VerwR weniger bringen als im ZR und StrafR.

2. ZR: Die Basics sollten sitzen. Ich würde (anders als vielleicht im 1. Examen) keine Sonderprobleme lernen - die kann man nämlich im Kommentar ohne Probleme nachschauen.

3. StrafR: Hier gilt das gleiche wie im ZR.

Ich wünsche dir alles Gute! Genieß die Zeit!


Staatshaftungsrecht ist im Palandt kommentiert, muss man nicht lernen.
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Gast
Unregistered
 
#10
26.02.2021, 15:05
Ich kann mich den obengenannten Ausführungen zum ÖR anschließen. Im ZR verlagert sich der Schwerpunkt ein wenig. Natürlich "kann" alles dran kommen. Die Erfahrung lehrt aber, dass etwa die Relevanz des EBV und der Hypothek etwas in den Hintergrund rückt. Dafür musst du bei Verkehrsunfällen, VSP und Tierhalterhaftung richtig fit sein.
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