22.02.2021, 19:14
Hallo Zusammen,
ich habe Schwierigkeiten mit der Bildung von dem abstrakten Anklagesatz zu folgendem Sachverhalt.
Person X besitzt zwei verbotene Gegenstände. Ich habe recherchiert und laut BGH ist dies als Tateinheit zu behandeln (was mir einleuchtet). So jetzt bekomme ich es nicht hin den Anklagesatz schön bzw richtig zu formuliert, vielleicht kann mir jemand helfen?
...
Wird angeklagt
durch dieselbe Handlung
vorsätzlich entgegen 2 Abs. 3 iVm Anlage 2 Abschnitt 1
a) Nummer 1.3.2 WaffG einen Schlagring,
b) Nummer 1.3.8 WaffG einen Gegenstand, der nach seiner Beschaffenheit dazu bestimmt ist, durch Drosseln die Gesundheit zu schädigen, besessen zu haben.
Vorab danke für jede Antwort!
ich habe Schwierigkeiten mit der Bildung von dem abstrakten Anklagesatz zu folgendem Sachverhalt.
Person X besitzt zwei verbotene Gegenstände. Ich habe recherchiert und laut BGH ist dies als Tateinheit zu behandeln (was mir einleuchtet). So jetzt bekomme ich es nicht hin den Anklagesatz schön bzw richtig zu formuliert, vielleicht kann mir jemand helfen?
...
Wird angeklagt
durch dieselbe Handlung
vorsätzlich entgegen 2 Abs. 3 iVm Anlage 2 Abschnitt 1
a) Nummer 1.3.2 WaffG einen Schlagring,
b) Nummer 1.3.8 WaffG einen Gegenstand, der nach seiner Beschaffenheit dazu bestimmt ist, durch Drosseln die Gesundheit zu schädigen, besessen zu haben.
Vorab danke für jede Antwort!
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Abstrakter Anklagesatz WaffG - von Gast2702 - 22.02.2021, 19:14
RE: Abstrakter Anklagesatz WaffG - von Gast - 22.02.2021, 20:44
RE: Abstrakter Anklagesatz WaffG - von Gast - 22.02.2021, 22:52
RE: Abstrakter Anklagesatz WaffG - von Gast - 22.02.2021, 23:03