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  3. Berlin/NRW: Zwangsvollstreckungsrecht?
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Berlin/NRW: Zwangsvollstreckungsrecht?
Gast Berlin
Gast
 
#1
22.02.2021, 12:18
Hallo Leidensgenossen, 

wisst Ihr Näheres dazu, wie (un-)wahrscheinlich es ist, dass in Berlin in der Z-I und Z-II Klausur Zwangsvollstreckungsrecht drankommt? Oder kommt das nur in der Z-VII (Wahlklausur)? 

Berlin schreibt in meinem Durchgang genau gleichzeitig mit NRW, gehe also davon aus, dass die Berliner die gleichen Klausuren bekommen, wie in NRW. 

Bislang hab ich angenommen, dass in NRW in der Z-I und Z-II noch kein ZVR drankommt, sondern dann eben in der Z-III oder Z-IV Klausur. 
So - dachte ich - kann man (als Berliner) ZVR ganz gut umgehen, wenn man eben nicht die Wahlklausur im Zivilrecht schreibt, die regelmäßig der ZIII / ZIV Klausur aus NRW entspricht.  

Stimmt das so? Ist es zumindest unwahrscheinlich, in Berlin/NRW in der Z-I und Z-II Zwangsvollstreckungsrecht zu bekommen? 

Wer weiß mehr? :) Mir geht es natürlich nicht um die Vorgaben in den Juristenausbildungsordnungen, sondern um eure Erfahrungswerte. Mir ist auch klar, dass man nicht insgesamt ZVR auf Lücke setzen kann. Es geht mir hier nur um die Schwerpunktsetzung. 

Danke euch!!
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Mutig
Gast
 
#2
22.02.2021, 12:41
Z II RA Klausur kann ZVR vorkommen (aber eher selten)
Z III 100% ZVR
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Gast Berlin
Gast
 
#3
22.02.2021, 14:38
Cool, danke! Falls noch jemand etwas weiß, bitte gerne teilen
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Gast
Gast
 
#4
22.02.2021, 18:44
Also im Dezember war ZR III kein ZVR
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Gast
Gast
 
#5
22.02.2021, 18:56
(22.02.2021, 18:44)Gast schrieb:  Also im Dezember war ZR III kein ZVR

NRW? Doch.
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Gast
Gast
 
#6
22.02.2021, 19:25
In NRW ist die Z3 immer Zwangsvollstreckungsrecht. In der Z2 kann es vorkommen. Normalerweise stimmen allenfalls Z1 und Z2 mit Berlin überein.
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Gast
Gast
 
#7
22.02.2021, 20:39
(22.02.2021, 18:44)Gast schrieb:  Also im Dezember war ZR III kein ZVR
Dafür gab es im Januar in V1 einen ZVR-Anteil  Cheese

An den TE: In NRW gilt, dass Z3 "in der Regel" eine Klausur aus dem ZVR ist, also eines (oder mehrere) der Rechtsmittel bzw. - behelfe aus dem ZVR Gegenstand der Klausur sind. Dies erfolgt "in der Regel" aus Gerichtssicht. Denkbar ist aber immer auch, dass in den anderen Klausuren Dinge aus dem ZVR abgeprüft werden. Ist halt Gegenstand des Prüfungsstoffs und deswegen immer möglich. Wir haben aber in unserer AG schon so gerechnet, dass die dritte Klausur ZVR ist und ansonsten das "normale" Zivilrecht dran kommt.
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Gast
Gast
 
#8
22.02.2021, 20:46
(22.02.2021, 18:56)Gast schrieb:  
(22.02.2021, 18:44)Gast schrieb:  Also im Dezember war ZR III kein ZVR

NRW? Doch.

Berlin
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Gast Berlin
Gast
 
#9
22.02.2021, 21:12
Super, danke euch! Ich werde dann ZVR lernen, aber nicht unbedingt den Schwerpunkt dort setzen.
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