19.02.2021, 11:05
(19.02.2021, 10:50)Gast schrieb: Würde ich ganz grundsätzlich nicht machen, für den Einzelfall will ich es nicht ausschließen. Aber wenn man im schriftsatz schreibt, dass nach Fristablauf Klage erhoben wird, sollte das reichenDrohen kann erstmal jeder und im auf Hinblick die Kosten, die vorzustrecken sind, und den Aufwand klagt gerade nicht jeder. Außerdem kann auch Verjährung und ein gewisser Zeitdruck bzw. das Hinauszögern der potentiellen Beklagtenseite eine Rolle spielen. Es gibt daher genug Fälle, in denen erstmal abgewartet wird, ob wirklich etwas kommt. Wenn aber jemand bereits den Klageentwurf in der Schublade hat, kannst Du ziemlich sicher sein, dass der dann anschließend und recht zeitnah zu Gericht geht. Da der RA nicht umsonst arbeitet und offenbar schon tätig war, wird man also davon ausgehen können, dass die Kosten kein Hinderungsgrund sind. Wenn der Entwurf totaler Mist ist, kannst Du bzw. der Mandant es natürlich auch auf die Klage ankommen lassen und ihr gelassen entgegen sehen. Ansonsten ist ein vernünftiger Entwurf jedenfalls eine deutlich andere Drohkulisse als nur die Androhung einer Klage nach Fristablauf.
19.02.2021, 11:06
Wir schicken manchmal die ersten Seiten einer Klage mit Rubrum und Anträgen mit.
Die psychologische Wirkung, insb. wenn die Gegenseite anwaltlich nicht vertreten ist, ist nicht zu unterschätzen.
Die psychologische Wirkung, insb. wenn die Gegenseite anwaltlich nicht vertreten ist, ist nicht zu unterschätzen.
19.02.2021, 11:18
Man kann hier die Multi-Millionen-Klage auch nicht mit dem Verkehrsunfall gleichsetzen.
Bei solch großvolumigen Streitigkeiten kostet die Erstellung der Klage oft mehrere hunderttausend Euro Anwaltskosten (nein, da wird nicht nach RVG abgerechnet) und ist deswegen eine große Hürde.
Wenn dann eine Klage vorgelegt wird, kann man sich als potenzieller Beklagter sicher sein, dass nicht nur geblufft wird.
Bei solch großvolumigen Streitigkeiten kostet die Erstellung der Klage oft mehrere hunderttausend Euro Anwaltskosten (nein, da wird nicht nach RVG abgerechnet) und ist deswegen eine große Hürde.
Wenn dann eine Klage vorgelegt wird, kann man sich als potenzieller Beklagter sicher sein, dass nicht nur geblufft wird.
19.02.2021, 20:23