19.02.2021, 20:05
(19.02.2021, 19:10)Gast schrieb:(19.02.2021, 18:56)Gast schrieb: Wie wollt ihr eigentlich im Job klarkommen, wenn es schon an sowas scheitert?
Ist so. Die BA tut dir einen Gefallen, weil Du mal lernen musst, alleine klarzukommen. Dazu ist diese rechtswidrige Bitte um konkrete Rechtsberatung schon sehr dreist.
Sonst kannst du auch im elo Forum fragen.
19.02.2021, 20:22
(19.02.2021, 20:01)Gast schrieb: Ich war im Ref vor Corona mehrfach an verschiedenen Orten. Die Wohnungen habe ich davor nur online gesehen. Ja, es war Airbnb. Man kann sich an den Bewertungen und Fotos orientieren. Für ein paar Monate kann man sich auch ein möbliertes Zimmer bei privat nehmen und vor Ort suchen. Ist billiger als x-mal hunderte Euros für Bahntickets auszugeben, zumal das bei Corona eh alles online läuft. Ich glaube auch nicht, dass das Arbeitsamt so einen Luxus bezahlt.
+1
Ich würde, wenn es gar nicht geht, zB erst einmal ein WG-Zimmer nehmen (bekommt man auch nur online, mehrfach ausgetestet) und dann vor Ort suchen.
19.02.2021, 20:50
Kann das Problem verstehen. Aber dann mietet man ebenhalt erstmal irgendeinen billigen Schrott. Und orientiert sich dann später neu. Ist meines Erachtens die einzige praktikable Lösung.
19.02.2021, 21:24
(19.02.2021, 18:55)Gast schrieb: Es kommt drauf an.
Nach zwei Minuten Google: https://umziehen.de/an-ab-ummelden/arbei...-umzug-162
Das beantwortet die Frage des TE nicht, da es dort nur um die Umzugskosten, nicht die Beschaffungskosten geht.
19.02.2021, 21:30
Also rechtspolitisch sollte es da klare Vorgaben für geben. Wenn die Gesellschaft und dieWirtschaft so aufgestellt sind, dass die Menschen einer Erwerbsarbeit nachgehen, hat der Staats dafür zu sorgen, dass das auch geht. Und die Übernahme von Kosten für die Arbeitsaufnahme (sprich: auch die Wohnungssuche) gehört dann dazu. Die Abwälzung auf den Einzelnen ("dann guck halt vor Ort und nimm vorher, was du kriegen kannst") ist insofern meines Erachtens vielleicht nach dem Status quo der Fall, jedoch politisch nicht tragbar.
19.02.2021, 22:28
(19.02.2021, 21:30)Gast schrieb: Also rechtspolitisch sollte es da klare Vorgaben für geben. Wenn die Gesellschaft und dieWirtschaft so aufgestellt sind, dass die Menschen einer Erwerbsarbeit nachgehen, hat der Staats dafür zu sorgen, dass das auch geht. Und die Übernahme von Kosten für die Arbeitsaufnahme (sprich: auch die Wohnungssuche) gehört dann dazu. Die Abwälzung auf den Einzelnen ("dann guck halt vor Ort und nimm vorher, was du kriegen kannst") ist insofern meines Erachtens vielleicht nach dem Status quo der Fall, jedoch politisch nicht tragbar.
Aber gehören da auch 10 Zugtickets für 10 Wohnungsbesichtigungen bis man was "passendes" gefunden hat? Für die Arbeitsaufnahme reicht ne Besenkammer am Stadtrand mit Bett und Dusche für 1000 Euro im Monat.
Dass der TE aber natürlich mehrere Wohnungen anschauen möchte bis er eine schöne gefunden hat, sollte m.E. nicht der Staat tragen. Die kann er sich schön von seinen ersten Gehältern im neuen Job suchen.
19.02.2021, 22:43
Ich würde auch einfach erstmal ein WG-Zimmer/Zwischenmiete nehmen und wenn der Job angefangen hat, dann auch vor Ort gucken - da kannst du viel besser in der Mittagspause oder nach Feierabend mal eine Whg angucken und es vergeht auch etwas Zeit (auf nicht wenige Vermieter wirkt es nämlich auch abschreckend, wenn jemand gerade erst neu im Job ist und sich noch in der Probezeit befindet - da wird dann oft lieber jemand genommen, der bereits fest im Job ist...genug Bewerber gibt es ja eh immer).
Zudem kannst du dann bei deinem Arbeitgeber bzw Kollegen auch mal fragen, ob jemand jemanden kennt der eine demnächst freie Whg oder sonstigen Tipp hat. Das kann auch Gold wert sein.
Zudem kannst du dann bei deinem Arbeitgeber bzw Kollegen auch mal fragen, ob jemand jemanden kennt der eine demnächst freie Whg oder sonstigen Tipp hat. Das kann auch Gold wert sein.
20.02.2021, 05:26
bin wegen des refs in ein anderes bundesland. hab für den ref-beginn bei airbnb etwas gebucht für 2 wochen und dann vor ort was gescheites gesucht. war schon leicht riskant wegen des angespannten wohnungsmarktes, aber es hat dann doch geklappt.
20.02.2021, 09:48
Ich kann dir jedenfalls sagen, dass du die Kosten für die Besichtigungen als Werbungskosten absetzen kannst
20.02.2021, 11:47
(19.02.2021, 22:43)Gast schrieb: Ich würde auch einfach erstmal ein WG-Zimmer/Zwischenmiete nehmen und wenn der Job angefangen hat, dann auch vor Ort gucken - da kannst du viel besser in der Mittagspause oder nach Feierabend mal eine Whg angucken und es vergeht auch etwas Zeit (auf nicht wenige Vermieter wirkt es nämlich auch abschreckend, wenn jemand gerade erst neu im Job ist und sich noch in der Probezeit befindet - da wird dann oft lieber jemand genommen, der bereits fest im Job ist...genug Bewerber gibt es ja eh immer).
Zudem kannst du dann bei deinem Arbeitgeber bzw Kollegen auch mal fragen, ob jemand jemanden kennt der eine demnächst freie Whg oder sonstigen Tipp hat. Das kann auch Gold wert sein.
Ja dem würde ich schon zustimmen, getragen werden müssen nur die erforderlichen Kosten. Wenn man eine Wohnungszusage hat, sind weitere Besichtigungen nicht erforderlich. Nur kann es in Ballungsräumen halt auch mal 15 Besichtigungen dauern, bis was klappt. Vielleicht derzeit weniger, weil die Makler aus Infektionsschutzgründen weniger Leute einladen und mehr vorsortieren. Und ich denkde auch, dass der Staat keine "übertriebenen" Anforderungen an die Wohnung decken muss, das wollte ich nicht ausgedrückt haben. Aber eine angemessene Wohnung in angemessenem Zustand und angemessener Entfernung zum geplanten Arbeitsort.