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  5. Verbeamtung auf Widerruf oder öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis
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Verbeamtung auf Widerruf oder öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis
GastSN
Unregistered
 
#1
03.02.2021, 11:31
Hallo an alle!

In Sachsen steht man nun erstmalig vor der Wahl, ob man als Beamter auf Widerruf oder in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis ins Ref gehen will.

In einigen Bundesländern gibt es die Auswahl ja schon länger. Könnt ihr eine Empfehlung geben oder jedenfalls Hinweise, welche Nachteile etc. es bei einer Verbeamtung vielleicht gibt, an die man erstmal nicht denkt?

Man müsste sich wohl privat versichern lassen, allerdings scheint der Staat davon einen Teil zu tragen, wenn ich das richtig verstehe.
Wenn man nach dem Ref nicht verbeamtet wird, scheint der Staat für die 2 Jahre nachträglich in die Arbeitslosenversicherung einzuzahlen(??).
Auch bekommt man nach dem Ref kein ALG bei der Verbeamtung, was man theoretisch gegenrechnen müsste. Aber einerseits lässt sich alles insgesamt schlecht überblicken im Voraus und zudem ist ja nicht mal klar, ob und wie lange man danach ALG überhaupt in Anspruch nehmen würde.

Kann da jemand etwas dazu sagen/raten?
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Überrascht
Unregistered
 
#2
03.02.2021, 12:39
Das überrascht mich jetzt, dass Sachsen mittlerweile ebenfalls das Ref mit der Möglichkeit zur Verbeamtung auf Widerruf anbietet! In Hessen und Mecklenburg Vorpommern wurde das ja wirklich groß beworben. In Sachsen hingegen finde ich außer einem PDF-Dokument auf der offiziellen Seite überhaupt nichts. Wie hast du das herausgefunden? Hast du das auch nur zufällig auf der Seite gefunden?

Soweit du gesundheitlich keine großen Probleme hast und damit eine gute PKV bekommst würde ich dir immer zur Verbeamtung auf Widerruf raten. Netto nach Abzug der PKV ca. 1400 Euro rauszubekommen ist schon sehr gut!
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Gast
Unregistered
 
#3
03.02.2021, 13:00
würde von einer Verbeamtung abraten, weil du keinen Anspruch auf ALG II nach dem Ref hast.
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Gast
Unregistered
 
#4
03.02.2021, 13:01
(03.02.2021, 13:00)Gast schrieb:  würde von einer Verbeamtung abraten, weil du keinen Anspruch auf ALG II nach dem Ref hast.


ALG I  Verrueckt
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Gast
Unregistered
 
#5
03.02.2021, 13:40
hm... aber braucht man danach überhaupt unbedingt ALG? Das frage ich mich gerade. Denn selbst wenn man nur 2-3 Tage die Woche als WissMit zB irgendwo arbeitet (und die restliche Zeit zur Planung des nächsten Abschnitts verwendet oder sich einfach entspannt), dann sollte das doch für die Existenz idR reichen. Und sofern man danach eine gewissen Zeit verreisen will, könnte man wahrscheinlich sowieso kein ALG beziehen wegen der ganzen Termine, die man dann beim Amt wahrnehmen muss.
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Gast
Unregistered
 
#6
03.02.2021, 13:41
(03.02.2021, 12:39)Überrascht schrieb:  Das überrascht mich jetzt, dass Sachsen mittlerweile ebenfalls das Ref mit der Möglichkeit zur Verbeamtung auf Widerruf anbietet! In Hessen und Mecklenburg Vorpommern wurde das ja wirklich groß beworben. In Sachsen hingegen finde ich außer einem PDF-Dokument auf der offiziellen Seite überhaupt nichts. Wie hast du das herausgefunden? Hast du das auch nur zufällig auf der Seite gefunden?

Soweit du gesundheitlich keine großen Probleme hast und damit eine gute PKV bekommst würde ich dir immer zur Verbeamtung auf Widerruf raten. Netto nach Abzug der PKV ca. 1400 Euro rauszubekommen ist schon sehr gut!

wenn man sich für das Ref bewerben will, muss man sich zwischen Verbeamtung und ör Ausbildungsverhältnis entscheiden.
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Gast
Unregistered
 
#7
03.02.2021, 13:49
(03.02.2021, 12:39)Überrascht schrieb:  Das überrascht mich jetzt, dass Sachsen mittlerweile ebenfalls das Ref mit der Möglichkeit zur Verbeamtung auf Widerruf anbietet! In Hessen und Mecklenburg Vorpommern wurde das ja wirklich groß beworben. In Sachsen hingegen finde ich außer einem PDF-Dokument auf der offiziellen Seite überhaupt nichts. Wie hast du das herausgefunden? Hast du das auch nur zufällig auf der Seite gefunden?

Soweit du gesundheitlich keine großen Probleme hast und damit eine gute PKV bekommst würde ich dir immer zur Verbeamtung auf Widerruf raten. Netto nach Abzug der PKV ca. 1400 Euro rauszubekommen ist schon sehr gut!

Das ist schon Sachsen einfach schon relativ lange etabliert. In Hessen ist das ja noch eine Neuheit.
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Überrascht
Unregistered
 
#8
03.02.2021, 14:04
(03.02.2021, 13:49)Gast schrieb:  
(03.02.2021, 12:39)Überrascht schrieb:  Das überrascht mich jetzt, dass Sachsen mittlerweile ebenfalls das Ref mit der Möglichkeit zur Verbeamtung auf Widerruf anbietet! In Hessen und Mecklenburg Vorpommern wurde das ja wirklich groß beworben. In Sachsen hingegen finde ich außer einem PDF-Dokument auf der offiziellen Seite überhaupt nichts. Wie hast du das herausgefunden? Hast du das auch nur zufällig auf der Seite gefunden?

Soweit du gesundheitlich keine großen Probleme hast und damit eine gute PKV bekommst würde ich dir immer zur Verbeamtung auf Widerruf raten. Netto nach Abzug der PKV ca. 1400 Euro rauszubekommen ist schon sehr gut!

Das ist schon Sachsen einfach schon relativ lange etabliert. In Hessen ist das ja noch eine Neuheit.

 
Das ist in Sachsen keinesfalls schon lange etabliert. GastSN schreibt ja selbst, dass man nun "erstmalig" die Möglichkeit dazu hat.
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Gast
Unregistered
 
#9
03.02.2021, 14:06
(03.02.2021, 13:40)Gast schrieb:  hm... aber braucht man danach überhaupt unbedingt ALG? Das frage ich mich gerade. Denn selbst wenn man nur 2-3 Tage die Woche als WissMit zB irgendwo arbeitet (und die restliche Zeit zur Planung des nächsten Abschnitts verwendet oder sich einfach entspannt), dann sollte das doch für die Existenz idR reichen. Und sofern man danach eine gewissen Zeit verreisen will, könnte man wahrscheinlich sowieso kein ALG beziehen wegen der ganzen Termine, die man dann beim Amt wahrnehmen muss.


also ich kann nicht vom WissMit-Gehalt (2 Tage die Woche) leben. Des Weiteren möchte ich mich auf einen Verbesserungsversuch vorbereiten und da kann ich nicht noch zwischendrin Arbeiten gehen.
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Gast
Unregistered
 
#10
03.02.2021, 14:17
(03.02.2021, 11:31)GastSN schrieb:  Hallo an alle!

In Sachsen steht man nun erstmalig vor der Wahl, ob man als Beamter auf Widerruf oder in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis ins Ref gehen will.

In einigen Bundesländern gibt es die Auswahl ja schon länger. Könnt ihr eine Empfehlung geben oder jedenfalls Hinweise, welche Nachteile etc. es bei einer Verbeamtung vielleicht gibt, an die man erstmal nicht denkt?

Man müsste sich wohl privat versichern lassen, allerdings scheint der Staat davon einen Teil zu tragen, wenn ich das richtig verstehe.
Wenn man nach dem Ref nicht verbeamtet wird, scheint der Staat für die 2 Jahre nachträglich in die Arbeitslosenversicherung einzuzahlen(??).
Auch bekommt man nach dem Ref kein ALG bei der Verbeamtung, was man theoretisch gegenrechnen müsste. Aber einerseits lässt sich alles insgesamt schlecht überblicken im Voraus und zudem ist ja nicht mal klar, ob und wie lange man danach ALG überhaupt in Anspruch nehmen würde.

Kann da jemand etwas dazu sagen/raten?

Für diesen Zeitraum zahlt der Staat dann nachträglich in die Rentenversicherung ein (sog. Nachversicherung), weil man dort während der Verbeamtung nicht versichert ist.
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