30.01.2021, 15:52
Hallo,
Hat hier jemand Erfahrungen mit der Anfechtung der Klausuren?
Bei mir weichen die Punkte bei Erst-und zweit korrekt extrem von einander ab und es würde sich häufig für eine Punktzahl an der unteren Punktzahl orientiert entschieden.
Gibt es da Hoffnung?
Krassestes Beispiel zwischen 3 und 14 auf 5 geeinigt...
Hat hier jemand Erfahrungen mit der Anfechtung der Klausuren?
Bei mir weichen die Punkte bei Erst-und zweit korrekt extrem von einander ab und es würde sich häufig für eine Punktzahl an der unteren Punktzahl orientiert entschieden.
Gibt es da Hoffnung?
Krassestes Beispiel zwischen 3 und 14 auf 5 geeinigt...
31.01.2021, 13:42
(30.01.2021, 15:52)Frage1111 schrieb: Hallo,
Hat hier jemand Erfahrungen mit der Anfechtung der Klausuren?
Bei mir weichen die Punkte bei Erst-und zweit korrekt extrem von einander ab und es würde sich häufig für eine Punktzahl an der unteren Punktzahl orientiert entschieden.
Gibt es da Hoffnung?
Krassestes Beispiel zwischen 3 und 14 auf 5 geeinigt...
Ernsthaft 3 und 14 bei einer klausur?
31.01.2021, 14:44
kommt ganz drauf an ob die begründung des drittgutachters innerhalb des nicht überprüfbaren bewertungsspielraums liegt oder z.B. objektiv falsch ist.
bei sowas würde ich erstmal einsicht nehmen und mir das selbst ansehen, dann ggf zu einem prüfungsrechtler gehen. wir haben zwar alle unsere 2 examina, doch braucht es grad bei sowas jemanden mit erfahrung. man selbst ist zu subjektiv.
pass aber auf, dass du nicht zu einem gehst, der nur abcashen will. 5000€ Streitwert sind leicht verdientes RVG
bei sowas würde ich erstmal einsicht nehmen und mir das selbst ansehen, dann ggf zu einem prüfungsrechtler gehen. wir haben zwar alle unsere 2 examina, doch braucht es grad bei sowas jemanden mit erfahrung. man selbst ist zu subjektiv.
pass aber auf, dass du nicht zu einem gehst, der nur abcashen will. 5000€ Streitwert sind leicht verdientes RVG
31.01.2021, 18:58
(31.01.2021, 14:44)Gast schrieb: kommt ganz drauf an ob die begründung des drittgutachters innerhalb des nicht überprüfbaren bewertungsspielraums liegt oder z.B. objektiv falsch ist.
bei sowas würde ich erstmal einsicht nehmen und mir das selbst ansehen, dann ggf zu einem prüfungsrechtler gehen. wir haben zwar alle unsere 2 examina, doch braucht es grad bei sowas jemanden mit erfahrung. man selbst ist zu subjektiv.
pass aber auf, dass du nicht zu einem gehst, der nur abcashen will. 5000€ Streitwert sind leicht verdientes RVG
Okay danke.
Wo beantrage ich das denn alles auch beim LJPA?