• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Rund ums 2. Examen
  5. Prüfungsanfechtung
Antworten

 
Prüfungsanfechtung
Frage1111
Unregistered
 
#1
30.01.2021, 15:52
Hallo, 
Hat hier jemand Erfahrungen mit der Anfechtung der Klausuren?

Bei mir weichen die Punkte bei Erst-und zweit korrekt extrem von einander ab und es würde sich häufig für eine Punktzahl an der unteren Punktzahl orientiert entschieden. 

Gibt es da Hoffnung?
Krassestes Beispiel zwischen 3 und 14 auf 5 geeinigt...
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#2
31.01.2021, 13:42
(30.01.2021, 15:52)Frage1111 schrieb:  Hallo, 
Hat hier jemand Erfahrungen mit der Anfechtung der Klausuren?

Bei mir weichen die Punkte bei Erst-und zweit korrekt extrem von einander ab und es würde sich häufig für eine Punktzahl an der unteren Punktzahl orientiert entschieden. 

Gibt es da Hoffnung?
Krassestes Beispiel zwischen 3 und 14 auf 5 geeinigt...

Ernsthaft 3 und 14 bei einer klausur?  Huh
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#3
31.01.2021, 14:44
kommt ganz drauf an ob die begründung des drittgutachters innerhalb des nicht überprüfbaren bewertungsspielraums liegt oder z.B. objektiv falsch ist.

bei sowas würde ich erstmal einsicht nehmen und mir das selbst ansehen, dann ggf zu einem prüfungsrechtler gehen. wir haben zwar alle unsere 2 examina, doch braucht es grad bei sowas jemanden mit erfahrung. man selbst ist zu subjektiv.

pass aber auf, dass du nicht zu einem gehst, der nur abcashen will. 5000€ Streitwert sind leicht verdientes RVG
Zitieren
Frage1111
Unregistered
 
#4
31.01.2021, 18:58
(31.01.2021, 14:44)Gast schrieb:  kommt ganz drauf an ob die begründung des drittgutachters innerhalb des nicht überprüfbaren bewertungsspielraums liegt oder z.B. objektiv falsch ist.

bei sowas würde ich erstmal einsicht nehmen und mir das selbst ansehen, dann ggf zu einem prüfungsrechtler gehen. wir haben zwar alle unsere 2 examina, doch braucht es grad bei sowas jemanden mit erfahrung. man selbst ist zu subjektiv.

pass aber auf, dass du nicht zu einem gehst, der nur abcashen will. 5000€ Streitwert sind leicht verdientes RVG

Okay danke. 
Wo beantrage ich das denn alles auch beim LJPA?
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus