24.05.2017, 10:14
Hallo, kann mir jemand erklären, nach welcher Vorschrift ein Rechtsanwalt die mündliche Verhandlung unterbrechen lassen kann, um sich mit seinem Mandanten kurz zu beraten? Bin für jede Antwort dankbar :)
Kennst Du schon das größte Portal zur mündlichen Prüfung im 2. Examen? Auf Protokolle-Assessorexamen gibt es die meisten kostenlosen Protokolle zum Assessorexamen:
https://www.protokolle-assessorexamen.de/
Außerdem gibt es auf der Seite viele Infos zB zu Aktenvorträgen und aktueller Rechtsprechung. Zudem besteht die Möglichkeit, über die Seite die für die mündliche Prüfung benötigten Kommentare zu mieten:
https://www.protokolle-assessorexamen.de/kommentare-mieten.php
https://www.protokolle-assessorexamen.de/
Außerdem gibt es auf der Seite viele Infos zB zu Aktenvorträgen und aktueller Rechtsprechung. Zudem besteht die Möglichkeit, über die Seite die für die mündliche Prüfung benötigten Kommentare zu mieten:
https://www.protokolle-assessorexamen.de/kommentare-mieten.php
24.05.2017, 15:50
Ich nehme mal an, dass ergibt sich mittelbar aus § 136 III ZPO. "Erfordernlichenfalls hat er..." Wenn es erforderlich ist, wird unterbrochen, dann weitergemacht.