25.01.2021, 09:59
Hallo,
Was ist gemeint, wenn man 1. ein Gutachten zu allen verfahrensrechtlichen Fragen sowie zur Strafbarkeit und 2. die Erfolgsaussichten der Revision beurteilen soll?
Habe das Gefühl, dass sich da viel doppeln würde?
Was ist gemeint, wenn man 1. ein Gutachten zu allen verfahrensrechtlichen Fragen sowie zur Strafbarkeit und 2. die Erfolgsaussichten der Revision beurteilen soll?
Habe das Gefühl, dass sich da viel doppeln würde?
25.01.2021, 10:04
Ist das nicht das Gleiche¿
25.01.2021, 10:41
Ist für mich auch das Gleiche.
"Gutachten zu verfahrensrechtlichen Fragen" könnte sich meines Erachtens auf die Verfahrensfehler (= relative und absolute Revisionsgründe) und "Strafbarkeit" logischerweise auf den materiell-rechtlichen Teil. Zu den "Erfolgsaussichten der Revision" könnte man dann die Zulässigkeit der Revision zählen
"Gutachten zu verfahrensrechtlichen Fragen" könnte sich meines Erachtens auf die Verfahrensfehler (= relative und absolute Revisionsgründe) und "Strafbarkeit" logischerweise auf den materiell-rechtlichen Teil. Zu den "Erfolgsaussichten der Revision" könnte man dann die Zulässigkeit der Revision zählen