10.01.2021, 16:08
(10.01.2021, 11:43)Gasti schrieb: Liebes Forum,Mit Verlaub, aber das muss jedem vorher klar sein, der sich auf das Nurnotariat einlässt. Die Notarkammern konnten schon immer ernennungsreife Bewerber-Verweigerer aus dem Dienst entlassen- die Bundesnotarordnung machts schon immer möglich. Nur wurde dieses Schwert bislang nicht oder nur behutsam gezogen.
von einem befreundeten Assessor aus Bayern habe ich gerüchteweise gehört, dass sich dort kürzlich für eine Stelle kein Bewerber aus dem bayrischen Assessorenkreis gefunden hatte. Deshalb sei es nun eine Pflicht, sich auf alle neuen Stellen sofort zu bewerben. Weiß jemand mehr zu diesem Vorgang? Zum Beispiel um welche Stelle es sich handelte und wer der erfolgreiche Bewerber aus einem anderen Bundesland war? Stimmt es, dass der Bewerbungszwang nun verschärft wurde?
VG
Habe den Eindruck, dass viele in den Assessorendienst gehen und sich von vornherein eine lukrative Stelle zurechtspinnen. Dann werdet lieber Anwaltsnotar, wo ihr örtliche Freiheiten habt, dafür aber vor der Haruasforderung steht, ein leistungsfähiges Notariat unter Konkurrenzdruck aufzubauen. Das Notariatswesen ist kein Zuckerschlecken. Ich habe mich für Cholera entschieden und mach einen auf Anwaltsnotar. Der Job sollte nicht alles sein im Leben, auch wenn das manche assessoren versprühen, wenn sie von vermeintlicher Begeisterung von ihrem Job erzählen. Sollten sich lieber ein Vobild an den Steuerberatern nhemn. Die machen sich nicht so wichtig, obwohl sie genau so toll verdienen.
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Unbesetzte Bayrische Notarstelle - von Gasti - 10.01.2021, 11:43
RE: Unbesetzte Bayrische Notarstelle - von Gast - 10.01.2021, 15:59
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