29.12.2020, 23:54
Hallo,
oftmals höre ich die Aussage, dass eine gute Note in der Examensklausur nur durch eine hervorragende matriellrechtliche Bearbeitung erreicht werden kann und das Prozessrecht eher als Bestehensvoraussetzung gezählt wird.
Stimmt das so?
Wie lerne ich am besten materielles Recht für das zweite Examen? Kleine Fälle oder nur durch große Klausuren? Welchen Schwerpunkt (Wochenstunden) sollte ich darauf setzen?
Vielen Dank
VG
oftmals höre ich die Aussage, dass eine gute Note in der Examensklausur nur durch eine hervorragende matriellrechtliche Bearbeitung erreicht werden kann und das Prozessrecht eher als Bestehensvoraussetzung gezählt wird.
Stimmt das so?
Wie lerne ich am besten materielles Recht für das zweite Examen? Kleine Fälle oder nur durch große Klausuren? Welchen Schwerpunkt (Wochenstunden) sollte ich darauf setzen?
Vielen Dank
VG
01.01.2021, 15:13
Hey Lara,
materielles Recht ist extrem wichtig. Schreibe jetzt ein 2. Mal und habe es extrem unterschätzt.
Mach Kaiser Skripte, Seminare und Klausurenkurs. Oder irgendwo anders....
materielles Recht ist extrem wichtig. Schreibe jetzt ein 2. Mal und habe es extrem unterschätzt.
Mach Kaiser Skripte, Seminare und Klausurenkurs. Oder irgendwo anders....
02.01.2021, 12:57
(02.01.2021, 11:40)Gast schrieb:(29.12.2020, 23:54)Lara475 schrieb: Hallo,
oftmals höre ich die Aussage, dass eine gute Note in der Examensklausur nur durch eine hervorragende matriellrechtliche Bearbeitung erreicht werden kann und das Prozessrecht eher als Bestehensvoraussetzung gezählt wird.
Stimmt das so?
Wie lerne ich am besten materielles Recht für das zweite Examen? Kleine Fälle oder nur durch große Klausuren? Welchen Schwerpunkt (Wochenstunden) sollte ich darauf setzen?
Vielen Dank
VG
Das ist alles Ansichtssache und es kommt wirklich auf jeden einzelnen Typen an. Ich habe wirklich nur die Basics materiell-rechtlich bzw. Sachen , auf die ich in Klausuren traf . Ansonsten habe ich mit Abstand die meiste Zeit damit verbracht Klausuren zu schreiben , Klausuren anzuschauen , Lösungsskizzen zu machen und Lösungen von Kalauern zu lesen . Hat sich notentechnisch gelohnt . Ich bin also kein Verfechter des großartigen Lernens vom materiellen Recht im zweiten Examen . Halte Klausurtechnik und Arbeit mit den Kommentaren viel wichtiger .
Was man aber unbedingt können muss , sind Sachen , die nicht im Kommentar stehen (Baurecht z.B.)
Es kommt wohl darauf an wie dein Wissensstand nach dem 1. Examen ist. Meine Ausbilderin hatte auch die obige Ansicht vertreten. "Klaurenschreiben und den abgefragten Stoff nochmal wiederholen. Mehr nicht". Ist ne gute Idee für Leute, bei denen die materiellen Basics sicher sitzen. Ansonsten würde ich es wie bei der ersten Antwort beschrieben nochmal separat lernen. Die ganz überwiegende Mehrheit lernt das materielle Recht nochmals mit Skripten und Seminaren (meist Kaiser).
02.01.2021, 13:40
(02.01.2021, 12:57)Gast schrieb:(02.01.2021, 11:40)Gast schrieb:(29.12.2020, 23:54)Lara475 schrieb: Hallo,
oftmals höre ich die Aussage, dass eine gute Note in der Examensklausur nur durch eine hervorragende matriellrechtliche Bearbeitung erreicht werden kann und das Prozessrecht eher als Bestehensvoraussetzung gezählt wird.
Stimmt das so?
Wie lerne ich am besten materielles Recht für das zweite Examen? Kleine Fälle oder nur durch große Klausuren? Welchen Schwerpunkt (Wochenstunden) sollte ich darauf setzen?
Vielen Dank
VG
Das ist alles Ansichtssache und es kommt wirklich auf jeden einzelnen Typen an. Ich habe wirklich nur die Basics materiell-rechtlich bzw. Sachen , auf die ich in Klausuren traf . Ansonsten habe ich mit Abstand die meiste Zeit damit verbracht Klausuren zu schreiben , Klausuren anzuschauen , Lösungsskizzen zu machen und Lösungen von Kalauern zu lesen . Hat sich notentechnisch gelohnt . Ich bin also kein Verfechter des großartigen Lernens vom materiellen Recht im zweiten Examen . Halte Klausurtechnik und Arbeit mit den Kommentaren viel wichtiger .
Was man aber unbedingt können muss , sind Sachen , die nicht im Kommentar stehen (Baurecht z.B.)
Es kommt wohl darauf an wie dein Wissensstand nach dem 1. Examen ist. Meine Ausbilderin hatte auch die obige Ansicht vertreten. "Klaurenschreiben und den abgefragten Stoff nochmal wiederholen. Mehr nicht". Ist ne gute Idee für Leute, bei denen die materiellen Basics sicher sitzen. Ansonsten würde ich es wie bei der ersten Antwort beschrieben nochmal separat lernen. Die ganz überwiegende Mehrheit lernt das materielle Recht nochmals mit Skripten und Seminaren (meist Kaiser).
Besonders in der Justiz tätige Ausbilder vertreten leider manchmal ziemlich lebensfremde Ansichten hinsichtlich der Vorbereitung auf das Examen. Von "Tauchen ist Zeitverschwendung, alles, was man wissen muss, lernt man in der Station" über "das materielle Recht sitzt eh noch aus dem Ersten, das muss man nicht nochmal lernen/wiederholen" bis zu "Repetitoren sind rausgeschmissenes Geld, die AGs sind alle super und bereiten top auf das Examen vor" war alles dabei... :)
Für Leute mit fotografischen Gedächtnissen mag das möglich sein, für den Durchschnittsreferendar wird aber eine seriöse Examensvorbereitung unumgänglich sein. Dazu gehört natürlich auch die umfassende Auffrischung des materiellen Rechts. Ich habe damals die Kaiser-Kurse zum materiellen Recht besucht und mir aus den Kernaussagen Karteikarten gemacht. Hat gut geholfen.
Darüber hinaus habe ich eine Vielzahl von aktuellen Originalurteilen gelesen und die Kernaussagen auf Karteikarten zusammengefasst. Da helfen die Kaiser-Rechtsprechungslisten mE nur bedingt, da ich anhand bloßer Leitsätze die Probleme nicht zwingend wiedererkenne. Da tut ein wenig mehr Kontext häufig ganz gut.
Klausuren schreiben eignet sich zwar auch zur Auffrischung, aber je nach Ausbildungsstand vergisst man da auch einiges wieder. Klausuren schreiben hat mir insbesondere geholfen, mein Zeitmanagement zu optimieren.
02.01.2021, 16:52
Urteile auf Karteikarten schreiben ist den Zeiteinsatz aber ganz sicher nicht wert.
24.01.2021, 20:14


