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Einstiegsgehalt angestellter RA
Antwortsuchende
Unregistered
 
#1
27.12.2020, 12:25
Hallo liebe Leser, :blush:

da bei mir in Kürze die Verhandlung über das Einstiegsgehalt anstehen, wollte ich mal fragen, ob jemand hier Ideen hinsichtlich eines realistischen (und möglichst guten) Gehaltsvorschlages hat.

Ich habe 2x 8,1 Punkte in den Examina und fange im Februar wahrscheinlich bei der Kanzlei an, bei der ich auch meine Rechtsanwaltsstation verbracht habe. Dort ist man mit mir auch zufrieden und will mich übernehmen, am 07.01.2021 ist das Einstellungsgespräch vereinbart. Die Kanzlei hat 16 Anwälte in einer westdeutschen Stadt mit rund 57.000 Einwohnern.

Meine Fragen dazu wären:
1. Kann man mit diesen Informationen eine ungefähre Einordnung vornehmen, was ich erwarten bzw. fordern kann? 
2. Kann man in einer solchen Kanzlei überhaupt realistisch über das Gehalt verhandeln oder sind es eher "Festgehälter"?
3. Falls man mir sagt, die Einstiegsgehälter wären fest, wie sollte man darauf reagieren? Ist das überhaupt realistisch? 
4. Welche Gehaltsentwicklung ist in den folgenden Jahren realistisch vereinbar? Ist es üblich, so etwas bereits in den ersten Arbeitsvertrag aufzunehmen?
5. Auf welche sonstigen Vergünstigungen sollte geachtet werden? Ist es üblich, dass die Kosten der Zulassung übernommen werden? Wie sieht es mit dem Versorgungswerk aus?
6. Ist eine Umsatzbeteiligung realistisch? Lässt sich sagen, wie Umsatzbeteiligungen üblich gestaltet sind?


Ich wäre für jeden Hinweis und jeden Gedanken zu den Fragen dankbar. Auch sonstige Tipps und Hinweise auf mögliche Fallstricke, die bei der Gehaltsverhandlungen zu beachten ist, würden mir (und vielleicht auch anderen Mitlesern hier) sicher sehr helfen.  :blush:
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Gast
Unregistered
 
#2
27.12.2020, 12:45
(27.12.2020, 12:25)Antwortsuchende schrieb:  Hallo liebe Leser, :blush:

da bei mir in Kürze die Verhandlung über das Einstiegsgehalt anstehen, wollte ich mal fragen, ob jemand hier Ideen hinsichtlich eines realistischen (und möglichst guten) Gehaltsvorschlages hat.

Ich habe 2x 8,1 Punkte in den Examina und fange im Februar wahrscheinlich bei der Kanzlei an, bei der ich auch meine Rechtsanwaltsstation verbracht habe. Dort ist man mit mir auch zufrieden und will mich übernehmen, am 07.01.2021 ist das Einstellungsgespräch vereinbart. Die Kanzlei hat 16 Anwälte in einer westdeutschen Stadt mit rund 57.000 Einwohnern.

Meine Fragen dazu wären:
1. Kann man mit diesen Informationen eine ungefähre Einordnung vornehmen, was ich erwarten bzw. fordern kann? 
2. Kann man in einer solchen Kanzlei überhaupt realistisch über das Gehalt verhandeln oder sind es eher "Festgehälter"?
3. Falls man mir sagt, die Einstiegsgehälter wären fest, wie sollte man darauf reagieren? Ist das überhaupt realistisch? 
4. Welche Gehaltsentwicklung ist in den folgenden Jahren realistisch vereinbar? Ist es üblich, so etwas bereits in den ersten Arbeitsvertrag aufzunehmen?
5. Auf welche sonstigen Vergünstigungen sollte geachtet werden? Ist es üblich, dass die Kosten der Zulassung übernommen werden? Wie sieht es mit dem Versorgungswerk aus?
6. Ist eine Umsatzbeteiligung realistisch? Lässt sich sagen, wie Umsatzbeteiligungen üblich gestaltet sind?


Ich wäre für jeden Hinweis und jeden Gedanken zu den Fragen dankbar. Auch sonstige Tipps und Hinweise auf mögliche Fallstricke, die bei der Gehaltsverhandlungen zu beachten ist, würden mir (und vielleicht auch anderen Mitlesern hier) sicher sehr helfen.  :blush:


2. fest ist nie ein Gehalt, es sei denn es ist Tarif. Hatte mehrere Vorstellungsgespräche in dem die erste genannte Zahl (37.000)
13.000€ unter dem letztgenannten war...

3. vielen Dank für das Angebot, dass weiß ich sehr zu schätzen, aber das ist zu weit von meinem jetzigen entfernt 


5. versorgungswerk ist deine Sache, dem Antrag auf befreiung stellst ja du nicht der Arbeitgeber.
Je nachdem, jeder seriöse übernimmt.
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Gast
Unregistered
 
#3
27.12.2020, 12:47
6. interessiert mich auch sehr. Kenne das nur von Einer Ärztin. Diese bekommt 40% vom Umsatz (der von ihr behandelten Patienten) der über ihr Grundgehalt 4.500 eur monatlich hinaus geht.

Aber was ist bei Anwälten üblich?

Finde einen Leistungsbezogenen Aspekt tatsächlich interessanter
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Gast
Unregistered
 
#4
27.12.2020, 12:59
(27.12.2020, 12:47)Gast schrieb:  6. interessiert mich auch sehr. Kenne das nur von Einer Ärztin. Diese bekommt 40% vom Umsatz (der von ihr behandelten Patienten) der über ihr Grundgehalt 4.500 eur monatlich hinaus geht.

Aber was ist bei Anwälten üblich?

Finde einen Leistungsbezogenen Aspekt tatsächlich interessanter


Wobei sich mir dann auch die Frage stellen würde, welche Mandate die TE denn dann zugeschustert bekommt. Wohl kaum die umsatzstärkeren. Und ab wann die Umsatzbeteiligung denn greift (Ab dem 1. Euro? Ab dem x. Euro, wenn die sonstigen Kosten/ die Beteiligung der Partner gedeckt ist).
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Gast
Unregistered
 
#5
27.12.2020, 13:27
(27.12.2020, 12:59)Gast schrieb:  
(27.12.2020, 12:47)Gast schrieb:  6. interessiert mich auch sehr. Kenne das nur von Einer Ärztin. Diese bekommt 40% vom Umsatz (der von ihr behandelten Patienten) der über ihr Grundgehalt 4.500 eur monatlich hinaus geht.

Aber was ist bei Anwälten üblich?

Finde einen Leistungsbezogenen Aspekt tatsächlich interessanter


Wobei sich mir dann auch die Frage stellen würde, welche Mandate die TE denn dann zugeschustert bekommt. Wohl kaum die umsatzstärkeren. Und ab wann die Umsatzbeteiligung denn greift (Ab dem 1. Euro? Ab dem x. Euro, wenn die sonstigen Kosten/ die Beteiligung der Partner gedeckt ist).

Gilt wohl eher für eigene Mandate.
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Gast Gast
Unregistered
 
#6
27.12.2020, 14:23
Kanzlei- und Stadtgröße lassen nur bedingt Rückschlüsse auf das Einstiegsgehalt und die Gehaltsentwicklungen zu. Der eigene Fachbereich wird auch nicht genannt... wer nun in einer Kanzlei landet mit 10 Anwälten und 3 Notaren, die überwiegend Baurecht und Wirtschaftsrecht für die lokalen KMUs machen, hat eine andere Gehaltsstruktur als in einer Kanzlei, die überwiegend Verkehrs- und Sozialrecht macht.

Dann ist eben auch die Frage, ist die Stadt im Süddeutschen Raum oder im Osten... daher ist von 30-60.000 wohl alles möglich als Einstiegsgehalt.

Versorgungswerk ist wie Rente, das sind Sozialversicherungsbeiträge, die 50/50 getragen werden. Verrückt, dass das immer wieder hier gefragt wird. Ist bei der Krankenkasse und der Arbeitslosenversicherung doch genauso (bis auf minimale Abweichungen bei Zusatzbeiträgen).

Umsatzbeteiligung ist nicht unüblich aber eher bei etwas Berufserfahrung. In den ersten ein zwei Jahren würde ich eher mit einem planbaren Festgehalt gehen und wenn deine Umsätze stimmen, über Gehaltserhöhung und dann Umsatzbeteiligung sprechen. Gerade am Anfang wirst du auch alte, wenig lukrative Akten bekommen oder solche, die eben gut für deine Ausbildung sind. Wenn du da schon auf Umsatzbeteiligung bist mit einem niedrigeren Grundgehalt, ärgerst du dich nur.
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Gast
Unregistered
 
#7
27.12.2020, 14:26
Bei 30 k verdient man sogar als Selbständiger mehr. Da kann man auch n paar Werbevideos im Internet drehen für das Geld.
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Gast
Unregistered
 
#8
27.12.2020, 14:27
Und wenn man zum Berufseinstieg direkt eigene Mandate mitbringt?

Habe 45.000 eur angeboten bekommen. Habe aber bspw. Schon die anwaltszulassung und ca. 15-20 Mandate.

Wenn ich den Umsatz zusammenrechne sind das 1-3 Monatsgehälter des Arbeitgebers...
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Gast
Unregistered
 
#9
27.12.2020, 14:29
Die würde ich auf jeden Fall on-top rechnen.
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Gast Gast
Unregistered
 
#10
27.12.2020, 14:40
(27.12.2020, 14:27)Gast schrieb:  Und wenn man zum Berufseinstieg direkt eigene Mandate mitbringt?

Habe 45.000 eur angeboten bekommen. Habe aber bspw. Schon die anwaltszulassung und ca. 15-20 Mandate.

Wenn ich den Umsatz zusammenrechne sind das 1-3 Monatsgehälter des Arbeitgebers...

Wenn du innerhalb weniger Wochen 15-20 Mandanten gewinnen konntest bzw. so gut vernetzt bist, dass du so viele Mandanten bereits kennst, würde ich gar nicht in ein Angestelltenverhältnis gehen, sondern mir eine Bürogemeinschaft suchen und direkt als Selbstständiger loslegen.
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