16.12.2020, 14:59
An alle, die bald schreiben werden oder sonst ambitioniert sind. :D
Ich suche jemanden, mit dem/der ich in möglichst zügigem Tempo das materielle Recht durchgehe/auffrische, gerne über Zoom oder vergleichbare Möglichkeiten.
Wir orientieren uns an das Inhaltsverzeichnis bzw. die Gliederung + die Problem-Überschriften der Kaiserskripten zum materiellen Recht.
Methode:
Wir lesen dabei die Skripte nicht Wort für Wort, weil das erfahrungsgemäß ausbeuteschwach ist.
Vielmehr diskutieren wir die Kernaussagen der jeweiligen Abschnitte und assoziieren bei den Schwerpunkten ihre problematischen Aspekte, insbesondere, wo man sie in der Klausur einbaut und wie man sie am besten in der Klausur „verkauft“. Die meisten P: dürften uns ja ohnehin schon aus dem Ersten bekannt sein. Es geht schlicht darum, sie aus unterschiedlichen Perspektiven zu beleuchten und uns auszutauschen.
Beispiel:
Wir machen eine Sitzung über § 263 StGB. Diese Norm hat so etwa 25 Probleme.
Diese halten wir vor der Sitzung auf eine Liste fest.
Dann arbeiten wir sie in der Sitzung nacheinander ab und spielen dabei die Möglichkeiten durch.
So wird man erfahrungsgemäß in weniger Zeit deutlich mehr schaffen und behalten können, als wenn man alleine die Skripte durchpaukt.
Meld dich gerne per E-Mail (lerngruppemateriellesrecht@gmail.com), teile mir gerne mit, aus welchem Bundesland und wie weit du gerade bist. Wichtig ist, dass du genug Zeit pro Woche für dieses Projekt mitnimmst.
Ich freue mich auf Dich :).
Ich suche jemanden, mit dem/der ich in möglichst zügigem Tempo das materielle Recht durchgehe/auffrische, gerne über Zoom oder vergleichbare Möglichkeiten.
Wir orientieren uns an das Inhaltsverzeichnis bzw. die Gliederung + die Problem-Überschriften der Kaiserskripten zum materiellen Recht.
Methode:
Wir lesen dabei die Skripte nicht Wort für Wort, weil das erfahrungsgemäß ausbeuteschwach ist.
Vielmehr diskutieren wir die Kernaussagen der jeweiligen Abschnitte und assoziieren bei den Schwerpunkten ihre problematischen Aspekte, insbesondere, wo man sie in der Klausur einbaut und wie man sie am besten in der Klausur „verkauft“. Die meisten P: dürften uns ja ohnehin schon aus dem Ersten bekannt sein. Es geht schlicht darum, sie aus unterschiedlichen Perspektiven zu beleuchten und uns auszutauschen.
Beispiel:
Wir machen eine Sitzung über § 263 StGB. Diese Norm hat so etwa 25 Probleme.
Diese halten wir vor der Sitzung auf eine Liste fest.
Dann arbeiten wir sie in der Sitzung nacheinander ab und spielen dabei die Möglichkeiten durch.
So wird man erfahrungsgemäß in weniger Zeit deutlich mehr schaffen und behalten können, als wenn man alleine die Skripte durchpaukt.
Meld dich gerne per E-Mail (lerngruppemateriellesrecht@gmail.com), teile mir gerne mit, aus welchem Bundesland und wie weit du gerade bist. Wichtig ist, dass du genug Zeit pro Woche für dieses Projekt mitnimmst.
Ich freue mich auf Dich :).
16.12.2020, 16:13
so wirst du dich nur schlecht vorbereiten.
hol dir ne lerngruppe und löst die klausuren vom kg berlin durch. dann wirst du sehen, dass sich die lösung des materiellen rechts aus dem palandt meist zu 90% ergibt. der rest ist grundlagenwissen, dass man aus dem ersten mitbringt.
hol dir ne lerngruppe und löst die klausuren vom kg berlin durch. dann wirst du sehen, dass sich die lösung des materiellen rechts aus dem palandt meist zu 90% ergibt. der rest ist grundlagenwissen, dass man aus dem ersten mitbringt.
16.12.2020, 16:15
seh ich auch so. wer 25 probleme von 263 meint gelernt haben zu müssen, der kann nicht mit dem kommentar arbeiten.
16.12.2020, 16:28
Naja, je nach BL macht das materielle bis 80% aus. Das steht nicht alles im Kommentar, bzw man kann nicht alles (!) nachschauen - für viele Gebiete hat man gar keinen Kommentar (HGB, ÖffR). Die 23 Probleme zum Betrug würde ich aber auch nicht auswendig lernen, obwohl durchsprechen eigentlich ne gute Methode ist!
16.12.2020, 16:57
(16.12.2020, 16:28)Gast schrieb: Naja, je nach BL macht das materielle bis 80% aus. Das steht nicht alles im Kommentar, bzw man kann nicht alles (!) nachschauen - für viele Gebiete hat man gar keinen Kommentar (HGB, ÖffR). Die 23 Probleme zum Betrug würde ich aber auch nicht auswendig lernen, obwohl durchsprechen eigentlich ne gute Methode ist!
In ÖffR hast du die Kommentarfunktion des Sachverhaltes dafür.
17.12.2020, 00:56
Durchsprechen bringts eben enorm und ist sehr effektiv. man reagiert viel schneller auch mit dem Kommentar, wenn man weiß, wo man sucht, wie die Probleme strukturiert sind, wenn man vorher schon besprochen hat, wie man bestimmte Probleme in der Klausur ungefähr niederschreiben will.
Kommentar bringt dir nix wenn du dir bei manchen Schwerpunkten ein paar Argumente parat haben musst, die eben nicht kommentiert sind.
Kommentar bringt dir nix wenn du dir bei manchen Schwerpunkten ein paar Argumente parat haben musst, die eben nicht kommentiert sind.
17.12.2020, 01:01
(16.12.2020, 16:13)Gast schrieb: so wirst du dich nur schlecht vorbereiten.
hol dir ne lerngruppe und löst die klausuren vom kg berlin durch. dann wirst du sehen, dass sich die lösung des materiellen rechts aus dem palandt meist zu 90% ergibt. der rest ist grundlagenwissen, dass man aus dem ersten mitbringt.
Ich glaube, die Ambitionen sind eben unterschiedlich. Man kann beides machen und am Ende (noch) besser abschneiden. Wenn jemand meint, alles steht im Kommentar, und man hat Zeit, jedes Problem ohne bestimmtes Vorwissen nachzuschlagen und perfekt niederzuschreuben, hat noch nicht genug Klausuren geschrieben.
17.12.2020, 08:12
(16.12.2020, 16:15)Gast schrieb: seh ich auch so. wer 25 probleme von 263 meint gelernt haben zu müssen, der kann nicht mit dem kommentar arbeiten.
Ich halte 263 für eine extremst zentrale Norm und ohne jetzt durchgezählt zu haben, würde ich meinen, dass ich circa 25 "Probleme" dazu allein schon als Überbleibsel von der Vorbereitung auf das 1. Examen noch im Kopf habe. Jeweils beliebte "Standardprobleme", die man im 1. Examen ohne nachzudenken (und insbesondere natürlich ohne Kommentar) flott runterschreiben musste.
Da dauert das Nachschlagen in der Klausur länger als sich die nochmals in einem Lehrbuch anzusehen oder mit einem Lernpartner zu besprechen, um sie dann dauerhaft im Kopf zu haben.
17.12.2020, 08:15
Mit anderen Worten:
Ich gehe davon aus, dass es zu § 263 so circa 25 Probleme gibt, die jeder Referendar, wenn er auf sie in der Klausur stößt, auch ohne Blick in den Kommentar abhandeln kann. Zumindest sollte es so sein. Wenn wir die Probleme hier jetzt gemeinsam aufzählen würden, würdest vermutlich auch du feststellen, dass du von den meisten etwas gehört hast und dazu auch ohne Blick in den Kommentar ein paar Sätze zu schreiben könntest. Ich will eigentlich nur sagen, dass 25 bei § 263 keine hohe Zahl ist.
Ich gehe davon aus, dass es zu § 263 so circa 25 Probleme gibt, die jeder Referendar, wenn er auf sie in der Klausur stößt, auch ohne Blick in den Kommentar abhandeln kann. Zumindest sollte es so sein. Wenn wir die Probleme hier jetzt gemeinsam aufzählen würden, würdest vermutlich auch du feststellen, dass du von den meisten etwas gehört hast und dazu auch ohne Blick in den Kommentar ein paar Sätze zu schreiben könntest. Ich will eigentlich nur sagen, dass 25 bei § 263 keine hohe Zahl ist.
17.12.2020, 09:07
Es dauert aber viel zu lange, für das was es bringt. Da schreibst lieber Klausuren