31.01.2017, 20:20
Hey Leute,
ich verzweifele gerade völlig. Ich habe heute meine erste "eigene" Akte bekommen, die ich eigenständig bearbeiten soll.
Es geht um folgendes: Der Mandant ist seit 3 Jahren im Unternehmen und im November und im Dezember hat er sein Gehalt zu spät bekommen. Im Arbeitsvertrag heißt es: "Die Vergütung erfolgt bargeldlos zum Monatsende". Jetzt kam der Mdt. heute kurz vor 17.30 Uhr zu uns und hatte verständlicherweise nen riesen Kragen. Ist das Gehalt denn nun ab heute (weil die Banken zu sind) fällig oder erst nach den berüchtigten 3 Tagen, also am Freitag?
Versteh ich die Formulierung "zum Monatsende" richtig, dass das Geld dann da sein muss oder muss es nur angewiesen sein? Dann versteh ich nicht, weshalb man einmal "am" und einmal "zum" Monatsende formuliert...
Bitte helft mir!
ich verzweifele gerade völlig. Ich habe heute meine erste "eigene" Akte bekommen, die ich eigenständig bearbeiten soll.
Es geht um folgendes: Der Mandant ist seit 3 Jahren im Unternehmen und im November und im Dezember hat er sein Gehalt zu spät bekommen. Im Arbeitsvertrag heißt es: "Die Vergütung erfolgt bargeldlos zum Monatsende". Jetzt kam der Mdt. heute kurz vor 17.30 Uhr zu uns und hatte verständlicherweise nen riesen Kragen. Ist das Gehalt denn nun ab heute (weil die Banken zu sind) fällig oder erst nach den berüchtigten 3 Tagen, also am Freitag?
Versteh ich die Formulierung "zum Monatsende" richtig, dass das Geld dann da sein muss oder muss es nur angewiesen sein? Dann versteh ich nicht, weshalb man einmal "am" und einmal "zum" Monatsende formuliert...
Bitte helft mir!
31.01.2017, 21:28
Hi,
das Geld soll laut Vereinbarung bis spätestens 31. da sein.
Also "am" nimmt man, wenn man eigentlich ein bestimmtes Datum meint und "zum" ist quasi bis zum, wobei man davon ausgehen kann, dass hiermit die letzten 2-3 Werktage des Monats gemeint sind.
Ich schreibe auch gerne: Ihrer Stellungnahme/Antwort sehe bis ich ZUM 12.12.2016 entgegen. Also "Bis spätestens". Vorher geht immer.
Ein Unterschied zwischen zum oder am Monatsende wüsste ich jetzt nicht, außer dass vielleicht eine Formulierung sprachlich nicht korrekt sein könnte.
Vielleicht kannst du näher erläutern, was du damit meinst.
Und was meinst du mit den "berühmten 2-3 Tagen?"
das Geld soll laut Vereinbarung bis spätestens 31. da sein.
Also "am" nimmt man, wenn man eigentlich ein bestimmtes Datum meint und "zum" ist quasi bis zum, wobei man davon ausgehen kann, dass hiermit die letzten 2-3 Werktage des Monats gemeint sind.
Ich schreibe auch gerne: Ihrer Stellungnahme/Antwort sehe bis ich ZUM 12.12.2016 entgegen. Also "Bis spätestens". Vorher geht immer.
Ein Unterschied zwischen zum oder am Monatsende wüsste ich jetzt nicht, außer dass vielleicht eine Formulierung sprachlich nicht korrekt sein könnte.
Vielleicht kannst du näher erläutern, was du damit meinst.
Und was meinst du mit den "berühmten 2-3 Tagen?"
31.01.2017, 23:31
Im ArbeitsV steht js zum Monatsende, daher bin ich am überlegen, ob das Geld nun heute hätte da sein müssen oder nur vom Konto des AG runter sein muss, damit er rechtzeitig zahlt.
Bei zum würde ich denken, dass es da sein muss.
Mit den 2-3 Tagen dachte ich an die Zeit, die die Überweisung brauchen kann.
Gibt es irgendwo ein Urteil oder ne andere Quelle, auf die ich mich beziehen kann? Ich will nicht meine erste Akte versauen :s
Bei zum würde ich denken, dass es da sein muss.
Mit den 2-3 Tagen dachte ich an die Zeit, die die Überweisung brauchen kann.
Gibt es irgendwo ein Urteil oder ne andere Quelle, auf die ich mich beziehen kann? Ich will nicht meine erste Akte versauen :s
01.02.2017, 18:22
Nach einem Urteil musst du selber suchen.
Damit ist die Fälligkeit der Zahlung gemeint. Also muss es dann da sein.
Damit ist die Fälligkeit der Zahlung gemeint. Also muss es dann da sein.