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  5. Was ist im GPA nicht Prüfungsgegenstand?
1 2 »
Antworten

 
Was ist im GPA nicht Prüfungsgegenstand?
Referendar aus Hamburg
Unregistered
 
#1
09.12.2020, 14:32
Es geht natürlich um das Assessorexamen: Was kann man von vornherein ausschließen und was nicht?

Kann man im öffentl. Recht, speziell in Hamburg, das dürfte dann aber auch für Bremen und Schleswig-Holstein gelten:

- Staatsorga,
- Grundrechte,
- Staatshaftungsrecht,

- Europarecht u.

- Kommunalrecht

ausschließen oder wäre das ein Spiel mit dem Feuer?


Welches Recht aus welchen BL sollte man für die  öffentl. rechtl. Klausuren draufhaben?

Wäre es ein Vorteil/sinnvoll, wenn man sich das Bau- und POR NRW vorher anschaut? Aus NRW werden öfters mal Klausuren mir den jeweiligen Landesnormen gestellt. Die Vorschriften liegen dann der Akte in Kopie bei. Oder ist das Zeitverschwendung, weil ebenso gut etwas aus Hessen oder BW drankommen kann.  Ist nur Systemverständnis gefragt, was zu bewältigen ist, wenn man "sein" Landesrecht kennt?
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Gast
Unregistered
 
#2
09.12.2020, 14:34
(09.12.2020, 14:32)Referendar aus Hamburg schrieb:  Es geht natürlich um das Assessorexamen: Was kann man von vornherein ausschließen und was nicht?

Kann man im öffentl. Recht, speziell in Hamburg, das dürfte dann aber auch für Bremen und Schleswig-Holstein gelten:

- Staatsorga,
- Grundrechte,
- Staatshaftungsrecht,

- Europarecht u.

- Kommunalrecht

ausschließen oder wäre das ein Spiel mit dem Feuer?


Welches Recht aus welchen BL sollte man für die  öffentl. rechtl. Klausuren draufhaben?

Wäre es ein Vorteil/sinnvoll, wenn man sich das Bau- und POR NRW vorher anschaut? Aus NRW werden öfters mal Klausuren mir den jeweiligen Landesnormen gestellt. Die Vorschriften liegen dann der Akte in Kopie bei. Oder ist das Zeitverschwendung, weil ebenso gut etwas aus Hessen oder BW drankommen kann.  Ist nur Systemverständnis gefragt, was zu bewältigen ist, wenn man "sein" Landesrecht kennt?


Lost
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Gast
Unregistered
 
#3
09.12.2020, 14:38
100 % ausschließlich kann man wohl nichts bzw. nur das, was (nicht) in der Prüfungsordnung steht. Das nachfolgende ist also nur eine persönliche Einschätzung:

(fast) komplett sicher ausschließen kann man: Staatsorga und Kommunalrecht. Kommt im GPA nie, ersteres ist eh nur Erstexamensstoff, letzteres in Hamburg nicht wirklich vorhanden. 

Höchst selten bis nie: Europarecht. Kleinere Bruchstücke wie Grundfreiheiten können als besonderer Jux mal irgendwo auftauchen (außer es steht anders in der Prüfungsordnung), habe ich aber nie erlebt. Späße wie Verfahren vor dem EuGH usw. muss man nicht können.

Durchaus relevant, keinesfalls auf Lücke lernen: Staatshaftungsrecht (kann drankommen, gerade in RA-Klausuren im ÖR), Grundrechte (keine Verfassungsbeschwerde, aber eben inzident in Verwaltungsverfahren, z.T. auch schwerpunktmäßig).

Materielles VerwaltungsR eines bestimmten BuLa sollte man nicht lernen. Stattdessen einfach allgemein mat. VerwR lernen, etwa mit dem "Kaiser, das mat. ÖR im AssessorEx". Spezifisch NRW zu lernen ist Quatsch, es kommen auch immer wieder etwa BaWü oder HH-Klausuren.
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Gast
Unregistered
 
#4
09.12.2020, 14:42
Bezüge zu Grundrechten kommen immer wieder mal dran. Auch eine Klausur mit europarechtlichen Fragen habe ich schon mal gesehen, auch wenn das eher die Ausnahme ist. Staatshaftungsrecht kann dir in ZR-Klausuren durchaus begegnen. Und selbst vor Grundlagen des Kommunalrechts ist man nicht sicher, auch wenn das natürlich nicht im Detail geprüft werden kann.
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Gast
Unregistered
 
#5
09.12.2020, 14:48
Wie wärs, wenn du in die JAPO des jeweiligen Prüfungsgebiet schaust, angehender Volljurist?
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Gast
Unregistered
 
#6
09.12.2020, 15:03
(09.12.2020, 14:48)Gast schrieb:  Wie wärs, wenn du in die JAPO des jeweiligen Prüfungsgebiet schaust, angehender Volljurist?

Bin nicht der TE, aber die Japo sagt meist ziemlich wenig aus und lässt kaum Rückschlüsse auf die Examenswirklichkeit zu ("dies...das in Grundzügen").
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Referendar aus HH
Unregistered
 
#7
09.12.2020, 15:09
Danke Euch für die zahlreichen Antworten!

Ich habe die Frage hier im Forum gestellt, weil die Prüfungsordnung - wie im Beitrag zuvor schon nachzulesen ist - nichts konkretes aussagt. Da steht übertrieben gesagt, man muss alles zumindest in Grundzügen beherrschen.
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Gast
Unregistered
 
#8
09.12.2020, 16:30
Stimme mit den bisherigen Antworten überein. Von den von dir genannten Rechtsgebieten sind die Grundrechte mit Abstand am wichtigsten. Zwar spielte keine der ca 80 GPA Klausuren, die ich bisher gesehen habe im Staatshaftungsrecht, sodass ich die Bedeutung als eher gering erachten würde. Wenn die Kollegen hier das aber anders sehen, werden die wohl entsprechende Erfahrungen gemacht haben.
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Gast
Unregistered
 
#9
09.12.2020, 16:32
Ergänzung: auf keinen Fall (fremdes) Landesrecht lernen, das wird in der Klausur kein ernsthaftes Problem darstellen
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Gast
Unregistered
 
#10
09.12.2020, 16:33
(09.12.2020, 16:30)Gast schrieb:  Stimme mit den bisherigen Antworten überein. Von den von dir genannten Rechtsgebieten sind die Grundrechte mit Abstand am wichtigsten. Zwar spielte keine der ca 80 GPA Klausuren, die ich bisher gesehen habe im Staatshaftungsrecht, sodass ich die Bedeutung als eher gering erachten würde. Wenn die Kollegen hier das aber anders sehen, werden die wohl entsprechende Erfahrungen gemacht haben.


Ich habe oben den Post dazu geschrieben. Kann mich tatsächlich auch gerade an keine Klausur dazu erinnern. Wobei gerade der ö-r Unterlassungsanspruch oder der FBA durchaus mal gut kommen kann und auch die Amtshaftung zumindest in Anwaltsklausuren m.E. in Betracht kommt - je nach Fall auch als zivilrechtliche Klausur (normaler VSP-Fall, mit dem "Clou", dass es nach Amtshaftuing geht).
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