19.08.2021, 06:51
(18.08.2021, 23:10)Praktiker schrieb:Bei nächster Gelegenheit heißt dann aber auch, wenn das Jahr in der Zivilkammer um ist. Da muss man sich also das Jahr über doch durchquälen.(18.08.2021, 19:03)Kim Billardion schrieb:(18.08.2021, 18:56)Gast schrieb:(13.06.2021, 07:17)Praktiker schrieb:(12.06.2021, 23:01)Fritzle schrieb: Es bringt halt nichts, wenn er sich kaputt macht.
Richtig. Weder für ihn noch die Parteien noch die Kollegen ist es gut, wenn er dauerhaft frustriert ist und ihm irgendwann alles egal wird.
Aber die Justiz ist sehr vielfältig. Offen kommunizieren und nach einem Platz suchen, wo es besser passt: Wechsel Straf-/Zivil, AG/LG, anderes Rechtsgebiet, netteres Gericht...?
Ich kenne jemanden, der nach langen Jahren Baukammer zum AG gewechselt ist und dort mit Betreuung sehr zufrieden ist. Man muss es halt nur machen. Die Erfahrung zeigt dagegen, dass diejenigen, die am unzufriedensten sind, am wenigsten über eine Veränderung nachdenken, während die, die alle zwei bis drei Jahre Neues machen (dürfen), von der Abwechslung oft profitieren. Es muss aber nicht immer der Wechsel ganz raus sein...
Darauf habe ich als Proberichter doch gar keinen Einfluss. Was glaubst du, was der LG Präsident sagt, wenn ich als ProbeRi antanze und sage, ich mag die Baukammer nicht, ich will ins Strafrecht.
Ich kenn die Antwort. Er wird nicht mehr glücklich und in die Ecke gerammt
Quatsch. Es ist immer die Frage, wie man es sagt, und wann (vielleicht nicht gleich nach drei Tagen und auch nicht kurz bevor die Station sowieso endet). Ich kenne aber durchaus Assessorenkollegen, die sich Straf gewünscht haben und bei nächster Gelegenheit berücksichtigt wurden. Und die jetzt durchaus glücklich sind.
19.08.2021, 06:58
Das Berufsbild heißt Richter, nicht Strafrichter etc. Das ist auch kein Selbstbedienungsladen. Das Präsidium entscheidet in richterlicher Unabhängigkeit über die Verteilung der Geschäfte. Das ist die Geschäftsgrundlage der richterlichen Tätigkeit. Wer Zivilsachen (alternativ Strafsachen etc.) als Qual empfindet, hat in der ordentlichen Gerichtsbarkeit meines Erachtens nichts verloren.
Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
19.08.2021, 07:02
(19.08.2021, 06:58)Gast schrieb: Das Berufsbild heißt Richter, nicht Strafrichter etc. Das ist auch kein Selbstbedienungsladen. Das Präsidium entscheidet in richterlicher Unabhängigkeit über die Verteilung der Geschäfte. Das ist die Geschäftsgrundlage der richterlichen Tätigkeit. Wer Zivilsachen (alternativ Strafsachen etc.) als Qual empfindet, hat in der ordentlichen Gerichtsbarkeit meines Erachtens nichts verloren.
Vielleicht merkt er gleich noch, dass der Thread Ausstieg Justiz heißt. Wartet noch kurz...
19.08.2021, 07:24
(19.08.2021, 07:02)Gast schrieb:(19.08.2021, 06:58)Gast schrieb: Das Berufsbild heißt Richter, nicht Strafrichter etc. Das ist auch kein Selbstbedienungsladen. Das Präsidium entscheidet in richterlicher Unabhängigkeit über die Verteilung der Geschäfte. Das ist die Geschäftsgrundlage der richterlichen Tätigkeit. Wer Zivilsachen (alternativ Strafsachen etc.) als Qual empfindet, hat in der ordentlichen Gerichtsbarkeit meines Erachtens nichts verloren.
Vielleicht merkt er gleich noch, dass der Thread Ausstieg Justiz heißt. Wartet noch kurz...
Wo liegt der Widerspruch? Nichts verloren = Ausstieg empfohlen.
19.08.2021, 08:32
(19.08.2021, 06:58)Gast schrieb: Das Berufsbild heißt Richter, nicht Strafrichter etc. Das ist auch kein Selbstbedienungsladen. Das Präsidium entscheidet in richterlicher Unabhängigkeit über die Verteilung der Geschäfte. Das ist die Geschäftsgrundlage der richterlichen Tätigkeit. Wer Zivilsachen (alternativ Strafsachen etc.) als Qual empfindet, hat in der ordentlichen Gerichtsbarkeit meines Erachtens nichts verloren.
Genau! Wer nicht spurt, soll nicht Richter werden. Selbstbestimmung? Wo kämen wir denn da hin? Sind doch nicht bei wünsch dir was. Der Staat hat schließlich das Recht, dir zu sagen, was das beste für dich ist!
19.08.2021, 08:48
(19.08.2021, 08:32)Gast schrieb:(19.08.2021, 06:58)Gast schrieb: Das Berufsbild heißt Richter, nicht Strafrichter etc. Das ist auch kein Selbstbedienungsladen. Das Präsidium entscheidet in richterlicher Unabhängigkeit über die Verteilung der Geschäfte. Das ist die Geschäftsgrundlage der richterlichen Tätigkeit. Wer Zivilsachen (alternativ Strafsachen etc.) als Qual empfindet, hat in der ordentlichen Gerichtsbarkeit meines Erachtens nichts verloren.
Genau! Wer nicht spurt, soll nicht Richter werden. Selbstbestimmung? Wo kämen wir denn da hin? Sind doch nicht bei wünsch dir was. Der Staat hat schließlich das Recht, dir zu sagen, was das beste für dich ist!
Ich befürchte, du hast die richterliche Unabhängigkeit nicht verstanden. Nicht „der Staat“, sondern die insoweit selbstverwaltete Richterschaft an einem Gericht entscheidet durch die jeweiligen Präsidien, welcher Richter welche Geschäfte erledigt. Wenn sich jeder Richter seine Geschäfte selbst aussuchen dürfte, würde die Rechtspflege zum Erliegen kommen. Für Selbstbestimmung ist im Richteramt vor diesem Hintergrund kein Raum, wer selbstbestimmt leben und arbeiten möchte sollte sich einer freien Berufsausübung zuwenden.
19.08.2021, 09:32
(19.08.2021, 08:32)Gast schrieb:(19.08.2021, 06:58)Gast schrieb: Das Berufsbild heißt Richter, nicht Strafrichter etc. Das ist auch kein Selbstbedienungsladen. Das Präsidium entscheidet in richterlicher Unabhängigkeit über die Verteilung der Geschäfte. Das ist die Geschäftsgrundlage der richterlichen Tätigkeit. Wer Zivilsachen (alternativ Strafsachen etc.) als Qual empfindet, hat in der ordentlichen Gerichtsbarkeit meines Erachtens nichts verloren.
Genau! Wer nicht spurt, soll nicht Richter werden. Selbstbestimmung? Wo kämen wir denn da hin? Sind doch nicht bei wünsch dir was. Der Staat hat schließlich das Recht, dir zu sagen, was das beste für dich ist!
Das ist doch überhaupt nicht der Punkt, denn das hat das Land! (sind ja keine Bundesrichter) überhaupt nicht vor. Was hier aber anscheinend vergessen wird: Die richterliche Unabhängigkeit dient nicht primär den persönlichen Wünschen des Richters, sondern dem Funktionieren des Rechtsstaats. Es geht also nicht zuvorderst um die persönlichen Interessen des Richters und es hat auch nichts damit zu tun, dass sich der Dienstherr anmaßt zu wissen, was das Beste für Dich ist. Das ist ihm eher egal. Entscheidend ist, dass er organisiert wie es ihm passt. Und solange er damit nicht den Kern der richterlichen Unabhängigkeit (vor allem fehlende Weisungsbefugnis!) angreift, die essentiell für den Rechtsstaat ist, ist da aus objektiver Sicht auch nicht viel gegen zu sagen. Nur für den Richter selbst ist es eben blöd, vor allem wenn er ggf. mit dem etwas aufgebauschten Werbeversprechen der völligen Unabhängigkeit angelockt wurde. Ich kann gut verstehen, dass man verärgert ist, wenn die eigenen Wünsche nicht oder zu wenig beachtet werden, aber dass es in organisatorischer Hinsicht, ähnlich wie bei Beamten, oder wenn man noch Proberichter ist, engere Vorgaben gibt, finde ich weder verwunderlich noch besonders tragisch.
19.08.2021, 10:42
Die Versetzungen und Verwendung in ungewünschten Rechtsgebieten ist doch vorher bekannt
19.08.2021, 11:22
19.08.2021, 13:52