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ALG 1 nach Examen
Sonntagsfrager
Unregistered
 
#1
06.12.2020, 21:07
Servus in die Runde!

Konnte über die SuFu nichts Genaues bzgl. Folgendem finden:

Soweit ich es richtig verstanden habe, gibt es grundsätzlich für die Dauer von maximal einem Jahr 60% des Netto-RefGehalts ALG1.
Dass diese gut 600 Euro niemandem reichen, dürfte klar sein. 

Jetzt gibt es ja noch die Möglichkeit des Wohngeldes. Was kann man da erwarten? Ich gehe mal davon aus, dass man nicht die 60% zzgl. der vollen Mietkosten (wir unterstellen mal eine angemessene, günstige Miete, unter 500 euro) bekommt.

Mit was kann man in etwa rechnen? ZB 50% der Miete? 

Gibt es weitere Aufstockungsmöglichkeiten, abgesehen von eigenen Nebenverdiensten?

Kann evtl. sogar jmd sein Beispiel nennen? Also was er/sie effektiv vom RefNetto über ALG1 inkl. sonstiger Sozialleistungen bekommen hat. ZB Ref Gehalt netto 1100, effektiv über ALG 1 etc. 900 = 82 Prozent.

Danke und schönes Restwochenende :)
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Gast
Unregistered
 
#2
06.12.2020, 21:25
(06.12.2020, 21:07)Sonntagsfrager schrieb:  Servus in die Runde!

Konnte über die SuFu nichts Genaues bzgl. Folgendem finden:

Soweit ich es richtig verstanden habe, gibt es grundsätzlich für die Dauer von maximal einem Jahr 60% des Netto-RefGehalts ALG1.
Dass diese gut 600 Euro niemandem reichen, dürfte klar sein. 

Jetzt gibt es ja noch die Möglichkeit des Wohngeldes. Was kann man da erwarten? Ich gehe mal davon aus, dass man nicht die 60% zzgl. der vollen Mietkosten (wir unterstellen mal eine angemessene, günstige Miete, unter 500 euro) bekommt.

Mit was kann man in etwa rechnen? ZB 50% der Miete? 

Gibt es weitere Aufstockungsmöglichkeiten, abgesehen von eigenen Nebenverdiensten?

Kann evtl. sogar jmd sein Beispiel nennen? Also was er/sie effektiv vom RefNetto über ALG1 inkl. sonstiger Sozialleistungen bekommen hat. ZB Ref Gehalt netto 1100, effektiv über ALG 1 etc. 900 = 82 Prozent.

Danke und schönes Restwochenende :)


Kannst nebenberdienste haben bis 150 eur anrechnungsfrei.

Vollständig frei für alg 1 sind Einkünfte aus Vermietung/Verpachtung und Kapitaleinkünfte.


Solltest du gar nichts haben auch kein Vermögen kannst du Hartz 4 als aufstocken beziehen
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GastBw
Unregistered
 
#3
06.12.2020, 22:02
Wohngeld wirst du keines bekommen, da man dafür eine Einkommensgrenze erreicht haben musst und du bei ca 600 € zusätzlich Alg II bekommst. Ich hatte etwa 620 € Alg I und weil es nicht gereicht hat Aufstockung durch Alg II von ca 415 €. Damit wars dann in etwa wie beim Ref. Und die Miete wird die ersten paar Monate voll berücksichtigt in der Berechnung. So lange wird man denke ich nicht arbeitslos sein aber ab glaube ich sechs Monaten wird die Miete nach der Tabelle berücksichtigt. 

Ich zahle zB für 63 qm in Stuttgart 440 € kalt, 580 € warm. Und da hatte das Amt mir gesagt nach der Tabelle wäre meine Wohnung zu teuer und ich hätte nach paar Monaten 30 € mtl abgezogen bekommen. Ich frage mich da eher woher die ihre Listen haben...mit meiner Wohnung habe ich hier noch extrem Glück. Das musst du halt ggf noch berücksichtigen
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Gast
Unregistered
 
#4
06.12.2020, 22:16
(06.12.2020, 22:02)GastBw schrieb:  Wohngeld wirst du keines bekommen, da man dafür eine Einkommensgrenze erreicht haben musst und du bei ca 600 € zusätzlich Alg II bekommst. Ich hatte etwa 620 € Alg I und weil es nicht gereicht hat Aufstockung durch Alg II von ca 415 €. Damit wars dann in etwa wie beim Ref. Und die Miete wird die ersten paar Monate voll berücksichtigt in der Berechnung. So lange wird man denke ich nicht arbeitslos sein aber ab glaube ich sechs Monaten wird die Miete nach der Tabelle berücksichtigt. 

Ich zahle zB für 63 qm in Stuttgart 440 € kalt, 580 € warm. Und da hatte das Amt mir gesagt nach der Tabelle wäre meine Wohnung zu teuer und ich hätte nach paar Monaten 30 € mtl abgezogen bekommen. Ich frage mich da eher woher die ihre Listen haben...mit meiner Wohnung habe ich hier noch extrem Glück. Das musst du halt ggf noch berücksichtigen

In Stuttgart darf man seit 2019 486 Euro Kaltmiete haben, in München 670.
Allerdings darf die Wohnung nur ca. 45 qm groß sein für eine Person. Also hätten sie was abgezogen für die unangemessene Wohnungsgröße, nicht für die Kaltmiete, die war noch im Rahmen.
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Gast
Unregistered
 
#5
06.12.2020, 22:16
Was ALG 1 am? 
Direkt H4
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Gast
Unregistered
 
#6
06.12.2020, 22:21
Komisch, meine Schwester hat mit 700 Euro Alg1 ca. 70 Euro Wohngeld bekommen. Ihre Miete war aber auch unter 500 Euro warm.
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Gast
Unregistered
 
#7
06.12.2020, 22:24
(06.12.2020, 22:02)GastBw schrieb:  Wohngeld wirst du keines bekommen, da man dafür eine Einkommensgrenze erreicht haben musst und du bei ca 600 € zusätzlich Alg II bekommst. Ich hatte etwa 620 € Alg I und weil es nicht gereicht hat Aufstockung durch Alg II von ca 415 €. Damit wars dann in etwa wie beim Ref. Und die Miete wird die ersten paar Monate voll berücksichtigt in der Berechnung. So lange wird man denke ich nicht arbeitslos sein aber ab glaube ich sechs Monaten wird die Miete nach der Tabelle berücksichtigt. 

Ich zahle zB für 63 qm in Stuttgart 440 € kalt, 580 € warm. Und da hatte das Amt mir gesagt nach der Tabelle wäre meine Wohnung zu teuer und ich hätte nach paar Monaten 30 € mtl abgezogen bekommen. Ich frage mich da eher woher die ihre Listen haben...mit meiner Wohnung habe ich hier noch extrem Glück. Das musst du halt ggf noch berücksichtigen



Krass, ich hatte bisher aufgeschnappt, dass man durch ALG weit weniger hat als durch die Unterhaltsbeihilfe.
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Gast
Unregistered
 
#8
06.12.2020, 22:37
Kommt auf die angemessenen Wohnungskosten pro Stadt an und ob man die einhält. In München hat man bei Alg2 vllt um 1100 - 1200 Euro, in ner kleineren Stadt 850 Euro mit 400 Euro Warmmiete.
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Gast
Unregistered
 
#9
06.12.2020, 22:40
Was ist, wenn man die angemessenen Kosten überschreitet? Ändert sich dann der erhaltende Betrag?
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Gast
Unregistered
 
#10
06.12.2020, 22:47
(06.12.2020, 22:40)Gast schrieb:  Was ist, wenn man die angemessenen Kosten überschreitet? Ändert sich dann der erhaltende Betrag?

Ja, entweder du kriegst weniger Geld oder du musst umziehen, auch wenn nur die Wohnung zu groß ist. Je nach Stadt nur 45-50 qm pro Person, 60 nur ab 2 Personen.
So kleine 2 Zimmer Wohnungen gibt es oft gar nicht. Dann muss man auf 30 qm in 1 Zimmer wohnen.  :sick:
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