30.11.2020, 09:02
Hallo bin Anfang des Jahres als Syndikus in einem Unternehmen mit 2xa eingestiegen bei 55k fixum. Allerdings bin ich nicht ganz happy mit allen Umständen und überlege nun zu wechseln in die reine Anwaltschaft.
Muss ich mich hier auf Gehaltsabstriche einstellen oder macht meine einjährige Berufserfahrung doch etwas wett?
Muss ich mich hier auf Gehaltsabstriche einstellen oder macht meine einjährige Berufserfahrung doch etwas wett?
30.11.2020, 10:08
Ist wohl auch von deinen sonstigen Qualifikationen, Standort, Glück usw. abhängig. Bewirb dich doch einfach woanders, dann siehst du, wie die Chancen stehen.
30.11.2020, 11:34
30.11.2020, 11:43
(30.11.2020, 09:02)xyz schrieb: Hallo bin Anfang des Jahres als Syndikus in einem Unternehmen mit 2xa eingestiegen bei 55k fixum. Allerdings bin ich nicht ganz happy mit allen Umständen und überlege nun zu wechseln in die reine Anwaltschaft.
Muss ich mich hier auf Gehaltsabstriche einstellen oder macht meine einjährige Berufserfahrung doch etwas wett?
Da solltest Du Dich auf Abstriche einstellen. Gehaltsmäßig ist das derzeit schon ordentlich. Mit 2 ausreichend hast Du zu Beginn primär in kleineren Kanzleien Chancen und die zahlen schlicht nicht viel. Ein Jahr Berufserfahrung ist ohnehin nicht so viel, aber die kleineren Kanzleien, die in Betracht kommen dürften, machen idR überwiegend wirklich anwaltliche Arbeit und oft Prozessvertretung. Also Sachen, die man als Syndikus wenig bis gar nicht macht. Deine kurze Berufserfahrung ist da also auch nicht wirklich etwas, wovon die Kanzlei profitiert. Eher hast Du schon die anwaltlichen und prozessualen Sachen vergessen, die ein kompletter Anfänger direkt nach dem Ref noch hat.
Vielleicht hast Du Glück und Du bleibst auf dem Level. Realistisch ist das aber ehrlich gesagt nicht. Ansonsten gilt: Versuch macht kluch.