25.11.2020, 13:14
Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage an diejenigen, die das Examen schon hinter sich haben. Habt ihr Erfahrungen gemacht, wie eine Klausur bewertet wird, wenn man inhaltlich eine falsche (von der Musterlösung abweichende) Lösung abliefert, diese Lösung aber ansonsten in sich schlüssig ist, sich inbesndere mit Tenor etc. deckt?
Liebe Grüße
ich habe mal eine Frage an diejenigen, die das Examen schon hinter sich haben. Habt ihr Erfahrungen gemacht, wie eine Klausur bewertet wird, wenn man inhaltlich eine falsche (von der Musterlösung abweichende) Lösung abliefert, diese Lösung aber ansonsten in sich schlüssig ist, sich inbesndere mit Tenor etc. deckt?
Liebe Grüße
25.11.2020, 13:26
Das dürfte sich von Korrektor zu Korrektor unterscheiden. Meine eigene Erfahrung ist, dass die Mehrheit vertretbare abweichende Lösung mit guter Begründung auch honoriert.
25.11.2020, 14:06
(25.11.2020, 13:14)Frage333 schrieb: Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage an diejenigen, die das Examen schon hinter sich haben. Habt ihr Erfahrungen gemacht, wie eine Klausur bewertet wird, wenn man inhaltlich eine falsche (von der Musterlösung abweichende) Lösung abliefert, diese Lösung aber ansonsten in sich schlüssig ist, sich inbesndere mit Tenor etc. deckt?
Liebe Grüße
Meistens fällt man durch
25.11.2020, 17:38
(25.11.2020, 14:06)Gast schrieb:(25.11.2020, 13:14)Frage333 schrieb: Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage an diejenigen, die das Examen schon hinter sich haben. Habt ihr Erfahrungen gemacht, wie eine Klausur bewertet wird, wenn man inhaltlich eine falsche (von der Musterlösung abweichende) Lösung abliefert, diese Lösung aber ansonsten in sich schlüssig ist, sich inbesndere mit Tenor etc. deckt?
Liebe Grüße
Meistens fällt man durch
So weit würde ich gehen, aber ich habe gerade Einsicht genommen und würde sagen, dass man dann halt oft bei 7/8 Punkten landet, wo man sonst im VB gewesen wäre. Einzelne Korrektoren geben sich natürlich Mühe, aber bei vielen sieht man, dass da nicht viel Zeit reingesteckt wurde, Wer nur handschriftlich hinschmiert: "schließe mich an. XY", der wird sich kaum die Zeit nehmen, umfangreiche Nachforschungen anzustellen dazu, was noch vertretbar ist und was nicht und was nur ein Folgefehler ist und was nicht.
25.11.2020, 17:38
(25.11.2020, 17:38)Gast schrieb:(25.11.2020, 14:06)Gast schrieb:(25.11.2020, 13:14)Frage333 schrieb: Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage an diejenigen, die das Examen schon hinter sich haben. Habt ihr Erfahrungen gemacht, wie eine Klausur bewertet wird, wenn man inhaltlich eine falsche (von der Musterlösung abweichende) Lösung abliefert, diese Lösung aber ansonsten in sich schlüssig ist, sich inbesndere mit Tenor etc. deckt?
Liebe Grüße
Meistens fällt man durch
So weit würde ich gehen, aber ich habe gerade Einsicht genommen und würde sagen, dass man dann halt oft bei 7/8 Punkten landet, wo man sonst im VB gewesen wäre. Einzelne Korrektoren geben sich natürlich Mühe, aber bei vielen sieht man, dass da nicht viel Zeit reingesteckt wurde, Wer nur handschriftlich hinschmiert: "schließe mich an. XY", der wird sich kaum die Zeit nehmen, umfangreiche Nachforschungen anzustellen dazu, was noch vertretbar ist und was nicht und was nur ein Folgefehler ist und was nicht.
*"nicht gehen" natürlich
25.11.2020, 19:24
Tatsächlich war meine beste Examensklausur diejenige, in der die Korrekturanmerkung am "Knackpunkt" von einem "alternativen Lösungsansatz" sprach. Es waren letztlich 14 Punkte.
Wenn du in einer Strafrechtsklausur, in der kein Mensch zu Schaden kommt, sondern es materiell nur um Vermögensdelikte geht, nur Tötungsdelikte prüfst, dürfte dieser alternative Lösungsansatz wohl nicht so gut ankommen.
Wie immer kommt es wohl drauf an. Solange es vernünftig vertretbar ist, wird dir keiner einen Strick daraus drehen. Ich würde aber immer versuchen, der Intention des Klausurenstellers zu folgen. Dann sind kleinere Abweichungen kein Beinbruch. Und auch größere nicht, solange die Begründung nachvollziehbar ist.
Denn eines möchte man wohl nie im Examen: Dass der Korrektor nachdenken muss!
Wenn du in einer Strafrechtsklausur, in der kein Mensch zu Schaden kommt, sondern es materiell nur um Vermögensdelikte geht, nur Tötungsdelikte prüfst, dürfte dieser alternative Lösungsansatz wohl nicht so gut ankommen.
Wie immer kommt es wohl drauf an. Solange es vernünftig vertretbar ist, wird dir keiner einen Strick daraus drehen. Ich würde aber immer versuchen, der Intention des Klausurenstellers zu folgen. Dann sind kleinere Abweichungen kein Beinbruch. Und auch größere nicht, solange die Begründung nachvollziehbar ist.
Denn eines möchte man wohl nie im Examen: Dass der Korrektor nachdenken muss!
26.11.2020, 10:32
Ich hab die Erfahrung gemacht, dass es wohl auch sehr darauf ankommt, was die anderen so geprüft haben und wie deren Klausuren generell sind. Als Beispiel hatte ich in einer meiner Examensklausuren laut Korrektur quasi nur keine formellen Fehler gemacht und die richtige Anspruchsgrundlage gefunden. Danach anscheinend nur Quatsch, keine Schwerpunkte usw. Ich hatte aber auch wirklich null Ahnung. Anscheinend war ich damit aber schon ganz gut, weil ich am Ende dafür 7 Punkte bekommen habe während viele aus meiner AG durch die Klausur durchgefallen sind.
Das Gegenbeispiel ist dann die Klausur, in der ich nicht gecheckt habe, warum die Klage zulässig sein soll und das dann einfach angenommen habe (frei nach Kaiser "Die Klage IST zulässig). Hab das Problem da dann anscheinend übersehen und das reichte für 3 Punkte trotz der "materiell gut vertretbaren Lösung". Da waren andere anscheinend wesentlich besser.
Jedenfalls ist das meine Hauptlehre aus der Einsichtnahme: Es kommt weniger drauf an, wie gut oder schlecht die eigene Lösung ist, sondern mehr darauf, wie gut oder schlecht die eigene Lösung im Vergleich zu anderen ist.
Das Gegenbeispiel ist dann die Klausur, in der ich nicht gecheckt habe, warum die Klage zulässig sein soll und das dann einfach angenommen habe (frei nach Kaiser "Die Klage IST zulässig). Hab das Problem da dann anscheinend übersehen und das reichte für 3 Punkte trotz der "materiell gut vertretbaren Lösung". Da waren andere anscheinend wesentlich besser.
Jedenfalls ist das meine Hauptlehre aus der Einsichtnahme: Es kommt weniger drauf an, wie gut oder schlecht die eigene Lösung ist, sondern mehr darauf, wie gut oder schlecht die eigene Lösung im Vergleich zu anderen ist.
26.11.2020, 16:37
Man sollte schon zusehen, dass man die "intendierte Lösung" trifft. Es kann zwar sein, dass ein Korrektor den alternativen Lösungsansatz honoriert, das ist aber leider von vielen Faktoren abhängig. Wenn die Klausur die 20. auf dem Stapel ist und nur eben schnell runterkorrigiert wird, stehen die Chancen ziemlich gut, dass alles was nicht genauso in der Lösung steht zum Punktabzug führt. So ist das eben, wenn man sich 200x am Tag einen quasi inhaltsgleichen Text reinpfeifen muss.
26.11.2020, 17:31
(26.11.2020, 16:37)Gast schrieb: Man sollte schon zusehen, dass man die "intendierte Lösung" trifft. Es kann zwar sein, dass ein Korrektor den alternativen Lösungsansatz honoriert, das ist aber leider von vielen Faktoren abhängig. Wenn die Klausur die 20. auf dem Stapel ist und nur eben schnell runterkorrigiert wird, stehen die Chancen ziemlich gut, dass alles was nicht genauso in der Lösung steht zum Punktabzug führt. So ist das eben, wenn man sich 200x am Tag einen quasi inhaltsgleichen Text reinpfeifen muss.
Würde ich auch so sehen, das wird schon sehr streng nach der Lösungsskizze korrigiert. Die richtige Ergebnis zu haben bedeutet aber leider auch noch nicht, dass man mehr als sechs oder sieben Punkte bekommt