20.11.2020, 18:20
Hello :-)
Ich habe als Berufseinsteigerin eine Zusage einer relativ guten Kanzlei in einer Großstadt meiner Wahl, allerdings in einem Rechtsgebiet, welches ich nicht unbedingt machen will.
Jetzt habe ich kommenden Donnerstag ein Bewerbungsgespräch bei einer Kanzlei, wo ich von den Rahmenbedingungen her lieber hin will. Insbesondere kann ich da das Rechtsgebiet machen, welches ich langfristig machen will. Allerdings kann es auch sein, dass es mir dort nach Donnerstag nicht gefällt, oder ich kein Angebot erhalte...dann will ich natürlich das obige Angebot annehmen.
Ich weiß nicht, was ich der 1. Kanzlei schreiben soll? Ist es üblich, dass man eine Woche überdenkzeit hat? Ich möchte auch nicht erst zusagen und dann wieder absagen...
Ich habe als Berufseinsteigerin eine Zusage einer relativ guten Kanzlei in einer Großstadt meiner Wahl, allerdings in einem Rechtsgebiet, welches ich nicht unbedingt machen will.
Jetzt habe ich kommenden Donnerstag ein Bewerbungsgespräch bei einer Kanzlei, wo ich von den Rahmenbedingungen her lieber hin will. Insbesondere kann ich da das Rechtsgebiet machen, welches ich langfristig machen will. Allerdings kann es auch sein, dass es mir dort nach Donnerstag nicht gefällt, oder ich kein Angebot erhalte...dann will ich natürlich das obige Angebot annehmen.
Ich weiß nicht, was ich der 1. Kanzlei schreiben soll? Ist es üblich, dass man eine Woche überdenkzeit hat? Ich möchte auch nicht erst zusagen und dann wieder absagen...
20.11.2020, 18:31
(20.11.2020, 18:20)GästinBBB schrieb: Hello :-)
Ich habe als Berufseinsteigerin eine Zusage einer relativ guten Kanzlei in einer Großstadt meiner Wahl, allerdings in einem Rechtsgebiet, welches ich nicht unbedingt machen will.
Jetzt habe ich kommenden Donnerstag ein Bewerbungsgespräch bei einer Kanzlei, wo ich von den Rahmenbedingungen her lieber hin will. Insbesondere kann ich da das Rechtsgebiet machen, welches ich langfristig machen will. Allerdings kann es auch sein, dass es mir dort nach Donnerstag nicht gefällt, oder ich kein Angebot erhalte...dann will ich natürlich das obige Angebot annehmen.
Ich weiß nicht, was ich der 1. Kanzlei schreiben soll? Ist es üblich, dass man eine Woche überdenkzeit hat? Ich möchte auch nicht erst zusagen und dann wieder absagen...
bei jedem angebot sollte man um eine ein-2 wöchige bedenkzeit bitten.
ansonsten lebt und arbeitet man mit der realität.
job 1, angebot aber nicht perfekt passend
annehmen
ob job 2 überhaupt zu einem angebot kommt sei dahingestellt.
solltest du tatsächlich ein vertragsangebot erhalten, kannst du dir immer ncoh überleben ob du job 1 kündigst
aber res gilt dad motto
me first
20.11.2020, 18:35
(20.11.2020, 18:31)Gast schrieb:(20.11.2020, 18:20)GästinBBB schrieb: Hello :-)
Ich habe als Berufseinsteigerin eine Zusage einer relativ guten Kanzlei in einer Großstadt meiner Wahl, allerdings in einem Rechtsgebiet, welches ich nicht unbedingt machen will.
Jetzt habe ich kommenden Donnerstag ein Bewerbungsgespräch bei einer Kanzlei, wo ich von den Rahmenbedingungen her lieber hin will. Insbesondere kann ich da das Rechtsgebiet machen, welches ich langfristig machen will. Allerdings kann es auch sein, dass es mir dort nach Donnerstag nicht gefällt, oder ich kein Angebot erhalte...dann will ich natürlich das obige Angebot annehmen.
Ich weiß nicht, was ich der 1. Kanzlei schreiben soll? Ist es üblich, dass man eine Woche überdenkzeit hat? Ich möchte auch nicht erst zusagen und dann wieder absagen...
bei jedem angebot sollte man um eine ein-2 wöchige bedenkzeit bitten.
ansonsten lebt und arbeitet man mit der realität.
job 1, angebot aber nicht perfekt passend
annehmen
ob job 2 überhaupt zu einem angebot kommt sei dahingestellt.
solltest du tatsächlich ein vertragsangebot erhalten, kannst du dir immer ncoh überleben ob du job 1 kündigst
aber res gilt dad motto
me first
Ist eine 2 Wöchige Bedenkzeit normal?
Kann man theoretisch zusagen und vor unterschreiben des Vertrages die Zusage zurückziehen?
20.11.2020, 19:24
(20.11.2020, 18:35)Gast schrieb:(20.11.2020, 18:31)Gast schrieb:(20.11.2020, 18:20)GästinBBB schrieb: Hello :-)
Ich habe als Berufseinsteigerin eine Zusage einer relativ guten Kanzlei in einer Großstadt meiner Wahl, allerdings in einem Rechtsgebiet, welches ich nicht unbedingt machen will.
Jetzt habe ich kommenden Donnerstag ein Bewerbungsgespräch bei einer Kanzlei, wo ich von den Rahmenbedingungen her lieber hin will. Insbesondere kann ich da das Rechtsgebiet machen, welches ich langfristig machen will. Allerdings kann es auch sein, dass es mir dort nach Donnerstag nicht gefällt, oder ich kein Angebot erhalte...dann will ich natürlich das obige Angebot annehmen.
Ich weiß nicht, was ich der 1. Kanzlei schreiben soll? Ist es üblich, dass man eine Woche überdenkzeit hat? Ich möchte auch nicht erst zusagen und dann wieder absagen...
bei jedem angebot sollte man um eine ein-2 wöchige bedenkzeit bitten.
ansonsten lebt und arbeitet man mit der realität.
job 1, angebot aber nicht perfekt passend
annehmen
ob job 2 überhaupt zu einem angebot kommt sei dahingestellt.
solltest du tatsächlich ein vertragsangebot erhalten, kannst du dir immer ncoh überleben ob du job 1 kündigst
aber res gilt dad motto
me first
Ist eine 2 Wöchige Bedenkzeit normal?
Kann man theoretisch zusagen und vor unterschreiben des Vertrages die Zusage zurückziehen?
Bedarf der Arbeitsvertrag der Schriftform?
20.11.2020, 19:24
(20.11.2020, 18:35)Gast schrieb:(20.11.2020, 18:31)Gast schrieb:(20.11.2020, 18:20)GästinBBB schrieb: Hello :-)
Ich habe als Berufseinsteigerin eine Zusage einer relativ guten Kanzlei in einer Großstadt meiner Wahl, allerdings in einem Rechtsgebiet, welches ich nicht unbedingt machen will.
Jetzt habe ich kommenden Donnerstag ein Bewerbungsgespräch bei einer Kanzlei, wo ich von den Rahmenbedingungen her lieber hin will. Insbesondere kann ich da das Rechtsgebiet machen, welches ich langfristig machen will. Allerdings kann es auch sein, dass es mir dort nach Donnerstag nicht gefällt, oder ich kein Angebot erhalte...dann will ich natürlich das obige Angebot annehmen.
Ich weiß nicht, was ich der 1. Kanzlei schreiben soll? Ist es üblich, dass man eine Woche überdenkzeit hat? Ich möchte auch nicht erst zusagen und dann wieder absagen...
bei jedem angebot sollte man um eine ein-2 wöchige bedenkzeit bitten.
ansonsten lebt und arbeitet man mit der realität.
job 1, angebot aber nicht perfekt passend
annehmen
ob job 2 überhaupt zu einem angebot kommt sei dahingestellt.
solltest du tatsächlich ein vertragsangebot erhalten, kannst du dir immer ncoh überleben ob du job 1 kündigst
aber res gilt dad motto
me first
Ist eine 2 Wöchige Bedenkzeit normal?
Kann man theoretisch zusagen und vor unterschreiben des Vertrages die Zusage zurückziehen?
Jura Level Zero
Na klar.
20.11.2020, 21:00
(20.11.2020, 19:24)Gast schrieb:(20.11.2020, 18:35)Gast schrieb:(20.11.2020, 18:31)Gast schrieb:(20.11.2020, 18:20)GästinBBB schrieb: Hello :-)
Ich habe als Berufseinsteigerin eine Zusage einer relativ guten Kanzlei in einer Großstadt meiner Wahl, allerdings in einem Rechtsgebiet, welches ich nicht unbedingt machen will.
Jetzt habe ich kommenden Donnerstag ein Bewerbungsgespräch bei einer Kanzlei, wo ich von den Rahmenbedingungen her lieber hin will. Insbesondere kann ich da das Rechtsgebiet machen, welches ich langfristig machen will. Allerdings kann es auch sein, dass es mir dort nach Donnerstag nicht gefällt, oder ich kein Angebot erhalte...dann will ich natürlich das obige Angebot annehmen.
Ich weiß nicht, was ich der 1. Kanzlei schreiben soll? Ist es üblich, dass man eine Woche überdenkzeit hat? Ich möchte auch nicht erst zusagen und dann wieder absagen...
bei jedem angebot sollte man um eine ein-2 wöchige bedenkzeit bitten.
ansonsten lebt und arbeitet man mit der realität.
job 1, angebot aber nicht perfekt passend
annehmen
ob job 2 überhaupt zu einem angebot kommt sei dahingestellt.
solltest du tatsächlich ein vertragsangebot erhalten, kannst du dir immer ncoh überleben ob du job 1 kündigst
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Ist eine 2 Wöchige Bedenkzeit normal?
Kann man theoretisch zusagen und vor unterschreiben des Vertrages die Zusage zurückziehen?
Bedarf der Arbeitsvertrag der Schriftform?
Ein Herausforderer erscheint: § 154 II BGB.
20.11.2020, 22:00
(20.11.2020, 21:00)Gast schrieb:(20.11.2020, 19:24)Gast schrieb:(20.11.2020, 18:35)Gast schrieb:(20.11.2020, 18:31)Gast schrieb:(20.11.2020, 18:20)GästinBBB schrieb: Hello :-)
Ich habe als Berufseinsteigerin eine Zusage einer relativ guten Kanzlei in einer Großstadt meiner Wahl, allerdings in einem Rechtsgebiet, welches ich nicht unbedingt machen will.
Jetzt habe ich kommenden Donnerstag ein Bewerbungsgespräch bei einer Kanzlei, wo ich von den Rahmenbedingungen her lieber hin will. Insbesondere kann ich da das Rechtsgebiet machen, welches ich langfristig machen will. Allerdings kann es auch sein, dass es mir dort nach Donnerstag nicht gefällt, oder ich kein Angebot erhalte...dann will ich natürlich das obige Angebot annehmen.
Ich weiß nicht, was ich der 1. Kanzlei schreiben soll? Ist es üblich, dass man eine Woche überdenkzeit hat? Ich möchte auch nicht erst zusagen und dann wieder absagen...
bei jedem angebot sollte man um eine ein-2 wöchige bedenkzeit bitten.
ansonsten lebt und arbeitet man mit der realität.
job 1, angebot aber nicht perfekt passend
annehmen
ob job 2 überhaupt zu einem angebot kommt sei dahingestellt.
solltest du tatsächlich ein vertragsangebot erhalten, kannst du dir immer ncoh überleben ob du job 1 kündigst
aber res gilt dad motto
me first
Ist eine 2 Wöchige Bedenkzeit normal?
Kann man theoretisch zusagen und vor unterschreiben des Vertrages die Zusage zurückziehen?
Bedarf der Arbeitsvertrag der Schriftform?
Ein Herausforderer erscheint: § 154 II BGB.
§ 550 BGB a n a l o g.
20.11.2020, 22:24
Zusagen, sonst hast du nachher gar nix. Wir haben Corona, es kriegt nicht mehr jeder mehrere Angebote.
20.11.2020, 22:25