19.11.2020, 19:46
Ich habe mich in der Zeit zwischen schriftlichen Prüfungsergebnis und der mündlichen Prüfung für verschiedene Stellen im öffentlichen Dienst beworben.
Heute erhielt ich eine Absage mit folgender Begründung: "Leider kann Ihre Bewerbung keine Berücksichtigung finden, da Sie zum Zeitpunkt der Ausschreibungsfrist noch nicht über den laut Stellenausschreibung erforderlichen Abschluss zur Befähigung zum Richteramt (Zweite Juristische Staatsprüfung) verfügten."
Was ist davon zu halten? Maßgeblich wäre doch das Datum der Einstellung, bei welchen die Voraussetzungen vorliegen müssen.
Bei anderen Stellen (ÖD) schien das zumindest nicht von Belang und ich erhielt eine Einladung zum Auswahlgespräch.
Heute erhielt ich eine Absage mit folgender Begründung: "Leider kann Ihre Bewerbung keine Berücksichtigung finden, da Sie zum Zeitpunkt der Ausschreibungsfrist noch nicht über den laut Stellenausschreibung erforderlichen Abschluss zur Befähigung zum Richteramt (Zweite Juristische Staatsprüfung) verfügten."
Was ist davon zu halten? Maßgeblich wäre doch das Datum der Einstellung, bei welchen die Voraussetzungen vorliegen müssen.
Bei anderen Stellen (ÖD) schien das zumindest nicht von Belang und ich erhielt eine Einladung zum Auswahlgespräch.
19.11.2020, 21:20
(19.11.2020, 19:46)Verdutzt schrieb: Ich habe mich in der Zeit zwischen schriftlichen Prüfungsergebnis und der mündlichen Prüfung für verschiedene Stellen im öffentlichen Dienst beworben.
Heute erhielt ich eine Absage mit folgender Begründung: "Leider kann Ihre Bewerbung keine Berücksichtigung finden, da Sie zum Zeitpunkt der Ausschreibungsfrist noch nicht über den laut Stellenausschreibung erforderlichen Abschluss zur Befähigung zum Richteramt (Zweite Juristische Staatsprüfung) verfügten."
Was ist davon zu halten? Maßgeblich wäre doch das Datum der Einstellung, bei welchen die Voraussetzungen vorliegen müssen.
Bei anderen Stellen (ÖD) schien das zumindest nicht von Belang und ich erhielt eine Einladung zum Auswahlgespräch.
Klage doch
19.11.2020, 21:34
(19.11.2020, 19:46)Verdutzt schrieb: Ich habe mich in der Zeit zwischen schriftlichen Prüfungsergebnis und der mündlichen Prüfung für verschiedene Stellen im öffentlichen Dienst beworben.
Heute erhielt ich eine Absage mit folgender Begründung: "Leider kann Ihre Bewerbung keine Berücksichtigung finden, da Sie zum Zeitpunkt der Ausschreibungsfrist noch nicht über den laut Stellenausschreibung erforderlichen Abschluss zur Befähigung zum Richteramt (Zweite Juristische Staatsprüfung) verfügten."
Was ist davon zu halten? Maßgeblich wäre doch das Datum der Einstellung, bei welchen die Voraussetzungen vorliegen müssen.
Bei anderen Stellen (ÖD) schien das zumindest nicht von Belang und ich erhielt eine Einladung zum Auswahlgespräch.
Welche Behörde?
19.11.2020, 22:14
Ich hatte als Richter schon die Einstellungszusage vor der mündlichen Prüfung. Allerdings mit 8,x Vornote.
19.11.2020, 22:16
Warum sollen sie dich einladen und sich die Mühen eines Bewerbungsgespräches machen, wenn sie nicht mal wissen, ob du bestehst?
19.11.2020, 22:23
19.11.2020, 22:25
19.11.2020, 22:45
Ja genau, weil der Abstand von 7,9 zu 8,2 auch total signifikant ist. Das ist ein Punkt im Prüfungsgespräch. Total zufällig. Klar muss man irgendwo eine Grenze ziehen, aber zu sagen 8,X ist okay, 7, X gehen aber auf keinen Fall ist doch Quatsch. Der Unterschied von 7,5 und 8,5 liegt in der Laune der Korrektoren.
19.11.2020, 22:46
Okay, wenn der Post vorher gelöscht wird, ergibt meiner auch keinen Sinn mehr :D
19.11.2020, 23:14


