14.11.2020, 15:05
Ich fange demnächst im öD an und dort ist die regelmäßige 6-monatige Probezeit vereinbart.
Während dieser Zeit darf mein AG mir grundlos kündigen, die Kündigung darf aber auch nicht willkürlich bzw. unsachlich sein.
Was kann ich mir unter letzterem vorstellen, gerade wenn doch kein Grund angegeben werden muss
Zu Corona-Zeiten möchte ich keinesfalls eine Kündigung während der Probezeit im öD erhalten.
Während dieser Zeit darf mein AG mir grundlos kündigen, die Kündigung darf aber auch nicht willkürlich bzw. unsachlich sein.
Was kann ich mir unter letzterem vorstellen, gerade wenn doch kein Grund angegeben werden muss
Zu Corona-Zeiten möchte ich keinesfalls eine Kündigung während der Probezeit im öD erhalten.
14.11.2020, 15:32
Du wirst die bestimmt auch nicht bekommen.
14.11.2020, 16:25
Nach meiner Erfahrung wird im ÖD in der Probezeit nur entlassen, wer schlecht arbeitet oder eine schlechte Arbeitsmoral bzw. schlechtes persönliches Verhalten zeigt, ohne dass diese Gründe nach der PZ für eine Kündigung reichen würden. Gerade im ÖD dauern Stellenbesetzungen so lange, dass die Vorgesetzen nicht gerne das ganze Verfahren nochmals durchgehen wollen.
Sei also freundlich, organisiere deine Arbeit vernünftig, sammle Überstunden (die du dann nach der Probezeit genüsslich abbauen kannst), zeige dich einsatzfreudig. Dann passt das i. d. R.
Sei also freundlich, organisiere deine Arbeit vernünftig, sammle Überstunden (die du dann nach der Probezeit genüsslich abbauen kannst), zeige dich einsatzfreudig. Dann passt das i. d. R.
14.11.2020, 16:27
Wie, im ÖD gibt es Überstunden?
14.11.2020, 17:02
14.11.2020, 19:11
(14.11.2020, 15:05)Gast schrieb: Ich fange demnächst im öD an und dort ist die regelmäßige 6-monatige Probezeit vereinbart.
Während dieser Zeit darf mein AG mir grundlos kündigen, die Kündigung darf aber auch nicht willkürlich bzw. unsachlich sein.
Was kann ich mir unter letzterem vorstellen, gerade wenn doch kein Grund angegeben werden muss![]()
Zu Corona-Zeiten möchte ich keinesfalls eine Kündigung während der Probezeit im öD erhalten.
Auch, wenn Arbeitsrecht im Studium nur eine untergeordnete Rolle spielt...eine sehr merkwürdige Frage für einen Juristen.
Eine Probezeit wird mittlerweile fast überall vereinbart. Nein, der AG braucht während dieser Zeit keinen Grund zu kündigen.
Erfolgreich etwas gegen eine Kündigung unternehmen, die während der Probezeit eintrudelt, kann man nur, wenn diese formale Mängel aufweist bzw. materiell sittenwidrig ist oder gegen Treu und Glauben verstößt. Ich empfehle hierzu einen Blick in die Kommentierung zu 242 oder auch 138 BGB.
Liefere gute Arbeit ab, dann wird dir auch nicht gekündigt.
14.11.2020, 19:19
Man kann auch nach der Probezeit gekündigt werden, aber dann mit längerer Frist.
14.11.2020, 19:37
14.11.2020, 19:43
14.11.2020, 19:50
(14.11.2020, 19:43)Gast schrieb:(14.11.2020, 19:37)Gast23 schrieb:(14.11.2020, 19:19)Gast schrieb: Man kann auch nach der Probezeit gekündigt werden, aber dann mit längerer Frist.
Man kann immer gekündigt werden, dann aber mit Grund.
Gründe kann man sich ausdenken.
Ich hörte, dass es dort eine gewisse Kontrollinstanz geben soll...









