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  5. Ref Wiesbaden Frankfurt a.M. Darmstadt 2021
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Ref Wiesbaden Frankfurt a.M. Darmstadt 2021
Simba
Unregistered
 
#1
12.11.2020, 00:27
Hallo,

habe mich fürs Ref in 1) Wiesbaden und auf 2) und 3) in Frankfurt a.M. und Darmstadt beworben. Start 1.1.2021. Nun habe ich eine Frage, undzwar wollte ich im März meinen Verbesserungsversuch angehen und dachte mir, dass ich wegen dem hohen Andrang der Bewerber zwecks Corona und den sonstigen Wartezeit-verursachenden Umständen zur Zeit einfach jetzt schon mal auf gut Glück bewerbe sozusagen. Meine Frage ist, ob jemand Erfahrungen gemacht hat oder jemanden kennt, der sich wenn er eine Zusage erhalten hat, sich mehr als 1 mal "zurückstellen" lassen kann? Mein "Plan" war, den 1.1. wegen der hohen Wahrscheinlichkeit der Nichteinstellung zu diesem Termin sozusagen auszusetzen und dann wahrscheinlich zum 1.3. einen Platz zu erhalten. Diesen aber dann wegen dem Verbesserungsversuch ( findet in der ersten März Woche statt) auf Eis zu legen, um dann am 1.5. anzufangen. Oder alternative aber wahrscheinlich nicht so geschickt, 1.3. anfangen, aber bereits die erste woche verpassen? Danke für eure Infos+Gedanken. 
LG
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Ich kann Dir empfehlen, zur Vorbereitung auf das Referendariat das Buch "99 Tipps & Hinweise für ein erfolgreiches Rechtsreferendariat" zu lesen. Das Buch gibt es als Print-Ausgabe und E-Book. Infos hierzu findest Du auf folgender Seite:

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Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
 
GastHE
Unregistered
 
#2
12.11.2020, 08:13
Ob du einen Platz mehrmals ablehnen kannst und dann direkt wieder berücksichtigt wirst, das weiß ich nicht. Ich denke aber, dass das in Hessen kein Problem ist. 

Das Problem ist aber, dass du beim Ablehnen auch keinen Wartepunkt erhältst. Sprich du hast im Mai nicht sicher einen Platz. 

Wenn du jetzt im 1. Examen kein VB hast, dann erhältst du zum Januar wahrscheinlich derzeit keinen Platz in Hessen, bekommst einen Wartepunkt und wärst im März dran. Nach deinem System startest du dann aber im Mai wieder neu, wenn du im März ablehnst.
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simba
Unregistered
 
#3
12.11.2020, 18:27
Danke für die Infos! Und eine Berücksichtigung für den Mai-Termin kann man sicherlich auch nicht anfragen, also anstatt für den März-Termin berücksichtigt zu werden, gleich vorweg den/die Zuständige/n informieren und fragen, ob man im Mai-Termin dafür berücksichtigt werden kann, weißt du das zufällig?
LG
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Ffm
Unregistered
 
#4
15.11.2020, 00:57
(12.11.2020, 18:27)simba schrieb:  Danke für die Infos! Und eine Berücksichtigung für den Mai-Termin kann man sicherlich auch nicht anfragen, also anstatt für den März-Termin berücksichtigt zu werden, gleich vorweg den/die Zuständige/n informieren und fragen, ob man im Mai-Termin dafür berücksichtigt werden kann, weißt du das zufällig?
LG

Ruf doch einfach mal an. Geht am schnellsten und ist am zuverlässigsten.
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