10.11.2020, 10:57
Hi zusammen,
ich habe eine Frage zum Aufbau einer Anwaltsklausur in dem Fall, dass wir aus der Sicht des Anwaltes schreiben, der den Gegner vertritt. Allerdings, und das ist jetzt die Besonderheit, gab es von den Anspruchsstellern noch keine Klage, alles wurde außergerichtlich gemacht bis jetzt. Wie würdet ihr sowas aufbauen?
ich habe eine Frage zum Aufbau einer Anwaltsklausur in dem Fall, dass wir aus der Sicht des Anwaltes schreiben, der den Gegner vertritt. Allerdings, und das ist jetzt die Besonderheit, gab es von den Anspruchsstellern noch keine Klage, alles wurde außergerichtlich gemacht bis jetzt. Wie würdet ihr sowas aufbauen?
10.11.2020, 11:15
Das kommt wohl auf die Augabenstellung an, aber prinzipiell Mandantenbegehren-Gutachten-Zweckmäßigkeit-Praktischer Teil.
In der Zweckmäßigkeit könnte man zB (je nach Fall) überlegen, ob man eine negative Feststellungsklage erhebt oder falls eine einstweilige Verfügung droht, eine Schutzschrift zu entwerfen!
In der Zweckmäßigkeit könnte man zB (je nach Fall) überlegen, ob man eine negative Feststellungsklage erhebt oder falls eine einstweilige Verfügung droht, eine Schutzschrift zu entwerfen!
12.11.2020, 16:34
Außergerichtlicher Vergleichsvorschlag wäre noch denkbar
12.11.2020, 16:38
Kautalaklausur